Hallo,
Im Absatz 1.1.6.15 steht:
Derartige Großpackmittel (IBC), die nicht gemäß Absatz 6.5.2.2.2 gekennzeichnet sind, dürfen nach dem 31. Dezember 2010 weiterverwendet werden, müssen jedoch gemäß Absatz 6.5.2.2.2 gekennzeichnet werden, wenn sie nach diesem Zeitpunkt wiederaufgearbeitet oder repariert werden!
Meine frage sit zählt die "wiederkehrende Püfung" nach 2,5 Jahren auch als wiederaufgearbeitet? Muss ich nach der Prüfung auch die Aufkleber drauf machen?
Wenn ja, wo bekomme ich sie bei der Fa. Schütz in Selters bekommt man keine!
Gruß
Antoniohopkins