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Betriebsanweisung erforderlich?
#12461
24.02.2011 12:27
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Roman86
OP
Einsteiger
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OP
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Hallo zusammen ich habe mal wieder eine Frage aus einem unserer Fachzentren bekommen, wo ich allein nicht mehr weiter komme. Folgendes, im besagten Fachzentrum werden unsere Trays angeliefert, und lagern dort nur bis zum weiterverkauf an den Endkunden. Nun haben unsere Mitarbeiter den Hinweis bekommen das sie Betriebsanweisungen aushängen müssten. Ist das so? Muss ich dem Fachzetrum nun mitteilen das sie die BA's brauchen, auch wenn sie den Gefahrstoff nur weiter verkaufen und nicht damit rumhantieren?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß Roman
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Re: Betriebsanweisung erforderlich?
[Re: Roman86]
#12462
24.02.2011 12:55
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Beiträge: 1,086
Gandalf
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo Roman L., also nur verkaufen geht doch wohl nicht. Irgendjemand muss damit rumhantieren oder? Dabei kann es denke ich passieren, dass mal was kaputt geht, freigesetzt wird und/oder aufgenommen werden muss. Dafür wird wohl eine BA notwendig sein, damit die MA entsprechend unterrichtet sind und wissen, was im Falle des Falles zu tun ist und wie sie sich verhalten müssen. Gruß Gandalf
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Re: Betriebsanweisung erforderlich?
[Re: Gandalf]
#12463
24.02.2011 13:06
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Registriert: May 2006
Beiträge: 49
Stefan
Vollmitglied
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Beiträge: 49 |
Hallo zusammen,
ich sehe das folgendermaßen: der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz/ die Tätigkeit zu erstellen. Wenn er in der Gebu zu dem Schluss kommt, dass keine Betriebsanweisung erstellt werden muss, ist dies seine Entscheidung, die abhängig von den Kommissionierverfahren und der Gefährlichkeit der Stoffe natürlich schlüssig sein muss.
Grüße Stefan
per aspera ad astra
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