Hallo,
bis auf weiteres kann der Abfallerzeuger im Rhamen der Sammelentsorgung (<20t pro Abfallfraktion) seine Übernahmescheine in Papierform aufbewahren. Dieses ist ausreichend für die Registerführung.
Falls der Erzeuger jedoch über einen Einzelentsorgungsnachweis (>20t einer Abfallfraktion) entsorgt wird, fällt er unter die Regelungen der eANV (eletronische Abfallnachweisverordnung) und muss sich bei der ZKS registrieren, die Bleitscheine digital signieren und ein elektronisches Register führen (Nur für die Begleitscheine!). Wobei eine Speicherung der Bleitscheine als eingescannte PDF etc nicht zulässig ist.
Grüße aus Heidelberg
Roman