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Fisch und Baum ohne GG möglich? #12619 18.03.2011 12:08
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Kay Viertel Offline OP
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Hallo Kollegen,

ist es statthaft Beförderungseinheiten mit Fisch und Baum Aufklebern zu befördern, welche kein GG enthalten?
Die Einheiten sind gereinigt und waren wohl irgendwann mal mit GG unterwegs.
Die Placards wurden entfernt, die Fisch-Baum-Symbole aus Kostengründen nicht.
So müssten beim nächsten GG Transport nur die Placards neu geklebt werden.

Gibt es dazu Erfahrungen?

Wie immer vielen Dank im Voraus.

Kay Viertel

Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: Kay Viertel] #12620 18.03.2011 13:30
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Gandalf Offline
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Hallo Kay Viertel,
um was für eine Beförderungseinheit handelt es sich? Siehe dazu § 20, Abs. 1 Nr. 2 c oder auch § 28 Nr. 7 der GGVSEB.
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 18.03.2011 13:31.
Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: Kay Viertel] #12621 18.03.2011 14:48
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Gerald Online
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Hallo,
unter Absatz 5.3.1.1.5 steht "Großzettel (Placards), die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen, müssen entfernt oder abgedeckt sein."

Und somit ist es in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit und wird gemäß RSEB Anlage 7 geahndet.

Wobei z.B. der Beförder nach Ziffer 36.2 mit 500,00¤ oder der Fahrzeugführer nach Ziffer 145.2 mit 100,00¤ rechnen muss. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/shocked.gif" alt="" />

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 18.03.2011 14:49.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: Gandalf] #12622 18.03.2011 14:52
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Kay Viertel Offline OP
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Hallo Gandalf,

es handelt sich um Kesselwagen und nach den benannten Bestimmungen der GGVSEB sind die Aufkleber Fisch-Baum demnach zu überdecken oder zu entfernen, wenn ich das richtig interpretiere.

Vielen Dank.

Kay Viertel

Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: Gerald] #12623 18.03.2011 14:59
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Kay Viertel Offline OP
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Hallo Gerald,

ist denn hier überhaupt 5.3.1.1.5. anwendbar, es handelt sich ja nicht um einen GG-Transport? Leere, gereinigte Kesselwagen.

Grüsse Kay Viertel

Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: Kay Viertel] #12624 18.03.2011 15:13
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Gerald Online
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Hallo Kay Viertel,
sieh mal in dem ADR unter der Ziffer 5.3.1.1.5 nach, und da wirst Du sehen, das es über die ganze Seite geht, und somit auch für die Beförderung nach RID gilt.
Und wenn der Kesselwagen restentleert,gereinigt und entgast ist, dann ist kein Gefahrgut mehr vorhanden und die Kennzeichnung ist, wie unter Ziffer 5.3.1.1.5 beschrieben, zu entfernen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: Gerald] #12625 18.03.2011 17:10
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HolgerT Offline
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... und um es zu vervollständigen, unter 5.3.6 ist der "für Großzettel (Placards) entsprechend anzuwenden"-Bezug zu 5.3.1 (und damit auch zum Entfernen).

Gruß,
Holger.

Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: Kay Viertel] #12626 21.03.2011 16:19
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Wolfgang Offline
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Hallo Kay Viertel,

ich halte Deine/Ihre Zweifel für angebracht.
Meines Erachtens ist die Grundlage für die Anwendung von ADR oder RID erst einmal, dass Gefahrgut befördert wird. Das ist in dem geschilderten Beispiel nicht der Fall. Es handelt sich um leere und gereinigte Kesselwagen, in denen irgendwann einmal Gefahrgut befördert wurde. Aber aktuell findet kein Beförderung im Sinne der Transportvorschriften statt (leer und gereinigt).
In dem zitierten Absatz 5.3.1.1.5 ADR ( der auch auf das RID anwendbar ist ) steht doch dass "Großzettel, die sich nicht auf die beförderten gefährlichen Güter oder deren Reste beziehen,....
Da in den gereinigten Kesselwagen weder Reste noch beförderte gefährliche Güter sind, greifen die Gefahrgutvorschriften doch gar nicht.
Aber eventuell anderee Rechtsvorschriften.

Gruß Wolfgang

Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: Wolfgang] #12627 21.03.2011 16:46
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HolgerT Offline
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... da ist ja die Antwort in der Frage schon enthalten ...

5.3.1.1.5 sagt, dass Tanks mit GefGut nur mit den entsprechenden Großzettel zu kennzeichnen sind, da im vorliegenden Fall kein GefGut enthalten ist, darf es auch nicht als GefGut gekennzeichnet sein.
Fisch/Baum würde sich auf ein nicht befördertes gefährliches Gut beziehen.

Wenn man 5.3.1.1.5/5.3.2.1.8 nicht hätte, könnte man ja jederzeit, jeden x-beliebigen Transport wie auch immer mit GefGut-Kennzeichnung zupflastern, und das ist sicherlich von Niemanden gewollt, soll doch den Rettungskräften im Gefahrfall durch eine eindeutige Kennzeichnung schnelle Information gegeben werden.

Sicherlich ist auch richtig, dass die GefGut-Vorschriften nicht anzuwenden sind, aber das ist nur halbherzig, denn irgendwann war ja offensichtlich mal GefGut im Spiel, also hat ein (hoffentlich) geschulter Mitarbeiter nur halbherzig gehandelt ...

Gruß,
Holger.

Re: Fisch und Baum ohne GG möglich? [Re: HolgerT] #12628 22.03.2011 08:52
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Gandalf Offline
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo nochmal,
ich verstehe die Diskussion nicht so wirklich. Wenn mal Gefahrgut befördert wurde dann galten auch die Gefahrgutvorschriften und die von mir zitierten §§ der GGVSEB in #2 sind anzuwenden. Danach ist das Zeichen zu entfernen.
Wer bitte befestigt denn solche Zeichen an nicht Gefahrguttransporte bzw. lässt sie dran, weil jetzt kein GG mehr befördert wird und die Vorschriften nicht gelten. Würdet ihr das auch mit den Gefahrzetteln Nr. 7 machen? Wohl kaum. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Gandalf

Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 22.03.2011 08:53.
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