Moin zusammen,
hier mal einen Fall der, wäre es nicht zum Heulen, dann doch eher zum Lachen geeignet ist: eine Ware wird von einem Händler am Ort A gekauft und zum Ort B verkauft. Frachtzahler ist der Kunde im Ort B. Das Gut ist nicht als Gefahrgut angemeldet, es kommt aber zu einer Selbstentzündung mit entsprechenden Folgen.
Die Behörde rückt dem Versender im Ort A auf die Pelle, und was meint Ihr was der sagt? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
O-Ton: "Klassifizieren ist Aufgabe des Frachtzahlers, habe ich nichts mit zu tun da ich ab Werk liefere. Und jetzt raus hier." <img src="/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />
Ich glaube die haben jetzt einen Freund für's Leben.
In diesem Sinne,
schönes Wochenende
Volker Utzenrath