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Zusammengesetzte Verpackungen!?! #13302 02.07.2011 05:38
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h0lzfaeller Offline OP
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Guten Morgen,

muß bei einer zusammengesetzten Verpackung die Innenverpackung eine UN-Zulassung für den Verkehrsträger haben, mit dem sie versendet wird?

Hab gerade den Fall dass eine Sendung abgelehnt worden ist weil die Aufkleber für die Umweltgefährdung (Fisch und Baum)nicht angebracht waren.

Unter Punkt 7.1.6.3.1 steht zwar dass Sendungen mit der UN 3082 damit gekennzeichnet werden müssen, jedoch mit der Außnahme:
Die Markierung wird nicht verlangt auf zusammengesetzten Verpackungen mit Innenverpackungen und Einzelverpackungen mit:
- einem Inhalt von 5 L oder weniger für flüssigge Stoffe
oder
- einem Inhalt von 5 kg oder weniger für feste Stoffe.

Fakt ist, meine Innenverpackungen haben einen Nenninhalt von 4 L und haben eine Zulassung nach ADR und RID (0A2), jedoch nicht für den See und Lufttransport.

Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: h0lzfaeller] #13303 02.07.2011 11:37
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Kay Schmauder Offline
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Hallole,

wieviele Innenverpackungen sind denn in einer Außenverpackung eingesetzt?
sollten es mehr als eine sein bist du schon über die 5L/kg!

Weiter, ist deine Innenverpackung mit der Außenverpackung geprüft worden?
Wenn nicht bleibt nur der Weg über eine v Verpackung!

<img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Ausserdem sind Checker ab und an komische Menschen, um nun einige Verärgerung abzulindern, <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> ich bin auch einer, hihi <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: Kay Schmauder] #13304 07.07.2011 11:59
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Claudi Offline
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Die Innenverpackungen von zusammengesetzten Verpackungen müssen nie eine eigene Baumusterzulassung haben - jedoch, wie Kay Schmauder bereits schrieb, müssen die zugelassenen Außenverpackungen mit diesen Innenverpackungen geprüft worden sein (siehe dazu Zulassungszeugnis der Kartonagen).

Fisch&Baum: was ist gemeint? < 5 Liter je Innenbehälter einer zusammengesetzten Verpackung oder in Summe je zusammengesetzter Verpackung (also 5 x 1 Liter UN3082) müsste auf der Kartonage den Fisch&Baum haben?

Im ADR ist die Formulierung etwas anders:
"5.2.1.8.1 [...] sofern diese Einzelverpackungen oder die Innenverpackungen dieser zusammengesetzten Verpackungen [...] eine Menge von höchstens 5 l haben."

Einzelmenge? Gesamtmenge? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: Claudi] #13305 08.07.2011 17:22
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Kay Schmauder Offline
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Hallole,

nun ich interpretiere die Zahl 5 als Maximum je Packstück.
Also 5 L/kg max. bei Einzelverpackung und bei zusammen gesetzten Packstücken in der Summe max. 5 L/kg.

Und alles was dort drüber ist bekommt einen hüpschen Aufkleber (aber ohne Träne) <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />

Warum gibt es eigentlich soooooo wenige GV Verpackungen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: Kay Schmauder] #13306 11.07.2011 14:43
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Hagen Offline
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Die 5 kg bzw. 5 L gelten pro Einzelverpackung bzw. pro Innenverpackung von zusammengesetzten Verpackungen! D. h. selbst mehrere Innenverpackungen von 5 L führen nicht zu einer Kennzeichnungspflicht.
Das weiß ich aus sicherer Quelle von einem Kollegen, der an den UN-Sitzungen teilnimmt. Das Thema sei dort diskutiert und im o. g. Sinne beschieden worden. Die englische IATA-Fassung ist eigentlich auch eindeutig:
"7.1.6.3 Packages containing environmentally hazardous substances [...] shall be durably marked with the environmentally hazardous substance mark [...]. The environmentally hazardous substances mark is not required on single packagings and combination packagings where such single packagings or inner packagings of such combination packagings have:
- a net quantity of 5 L or less for liquids; or
- a net quantity of 5 kg or less for solids."
Gruß
Hagen

Zuletzt bearbeitet von Hagen; 11.07.2011 14:50.
Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: Hagen] #13307 14.07.2011 02:49
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h0lzfaeller Offline OP
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@ Hagen
Der Meinung bin ich auch, da ich mit 4 L pro IP deutlich unter den max 5 L pro IP bin ist keine zusätzliche Markierung durch den Fisch und Baum Aufkleber nötig.
Nur so wie es scheint war der "Abfertigungskünstler" wohl der Meinung ich hätte dies in der DGD erwähnen müssen.
Davon steht allerdings nirgens etwas geschrieben.

Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: Hagen] #13308 14.07.2011 17:51
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Hallo Herr Hagen,

Können Sie uns zu dieser UN-Sitzung eine Quelle nennen? Ich meine nicht Ihren Freund, sondern ein Protokoll oder ähnliches.
Argumentativ bin ich bei Herrn Schmauder. In der Formulierung von 5.2.1.8.1 ADR wie auch bei IATA wird der Plural benutzt: Innenverpackungen / inner packings und bezieht sich damit m.E. auf die Gesamtheit der Innenverpackungen, die 5 l oder 5 kg nicht überschreiten dürfen. In ihrem Sinne müsste es anders formuliert sein, bspw.: ... oder pro Innenverpackung einer zusammengesetzten Verpackung ... eine Menge von höchstens 5 l/kg hat.
Es würde sonst keinen Sinn machen: Eine Einzelverpackung über 5 l/kg muss gekennzeichnet werden, während eine zusammengesetzte Verpackung mit zehn Innenverpackung a 5 l/kg davon ausgenommen bleibt. Zugespitzt: auf der Einzelverpackung 6 l/kg klebt Fisch und Baum, auf der Umverpackung mit Gesamtinhalt 50 l/kg nicht? Da stimmt doch etwas nicht.

Es grüßt Sie von der Süderelbe

urainer

Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: ] #13309 14.07.2011 21:45
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h0lzfaeller Offline OP
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Wenn eine IP / EP mit 5 Kg / L Kennzeichnungspflichtig ist, ist dies auch eine zusammengesetzte Verpackung, deren IP's 5 Kg / L oder grösser sind.

Sind die IP / EP's jedoch unter den 5 Kg / L sind diese nicht Kennzeichnungspflichtig und somit auch keine zusammengesetzte Verpackung mit z.B. gesamt 48 Kg / L die aus 12 IP's mit je 4 Kg / L besteht.

Und es steht auch nirgens geschrieben dass in der DGD die Größe und Anzahl der einezelnen IP's einer zusammengesetzten einer Verpackung extra aufgeführt werden müssen.

Meine Schlussfolgerung ist also wenn in einer DGD steht "1 wooden box X 48 L" und der Fisch / Baum Aufkleber nicht angebracht ist, sind die IP's unter 5 Kg / L, denn ab 5 Kg / L muß der Aufkleber dran sein.

Wenn ich allerdings nach etwas suche um die Sendung ab zu lehnen, dann sage ich "Die Größe der IP's erschliesst sich mir nicht aus der DGD" wie es in meinem Fall durch die LH geschehen ist.

Habe diesen Fall auch bei meiner Wiederholungsschulung die ich letzte Woche hatte angesprochen und dort wurde meine Annahme durch den Schulungsleiter bestätigt.

Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: h0lzfaeller] #13310 15.07.2011 12:35
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Das ist eine interessante Überlegung. In Ihrem Beispiel erweitern Sie den Informationsgehalt des Kennzeichens Fisch und Baum:
Umweltgefährdend plus eine schlussfolgernde Aussage über die Größe der Innenverpackung. Klebt das Zeichen - Innenverpackung über 5 l/kg, klebt es nicht - Innenverpackung kleiner oder gleich 5 l/kg. Induktive Botschaft, "Stille Post" für Checker / Kontrolleure - nur, wie sollen die das prüfen? Einfach glauben, vertrauen, dass der Verpacker seinen Job richtig gemacht hat? Diese Prinzipien sind bei den Kirchen besser aufgehoben. Ich bin Ihnen dankbar für Ihre Überlegung, denn sie unterstützt meine Skepsis und liefert folgendes Argument: Bei einer zusammengesetzten Verpackung gilt die Grenze von 5 l/kg nicht für eine Innenverpackung, sondern für alle darin enthaltenen Innenverpackungen. Und genau das kann ein Checker anhand des Gewichts eindeutig überprüfen. Es gibt also ein klares und anwendbares Prüfkriterium, das aber nur funktionieren kann, wenn auch für eine zusammengesetzte Verpackung der Maximalwert von 5 l/kg gilt.

Ein schönes Wochenende wünscht Ihnen

urainer

Re: Zusammengesetzte Verpackungen!?! [Re: h0lzfaeller] #13311 15.07.2011 18:40
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Kay Schmauder Offline
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Hallole Holzfäller,

Sehen wir uns das Problem doch mal von der Seite des Checkers an. Mit dem von Ihnen genannten Beispiel.

[color:"orange"] Meine Schlussfolgerung ist also wenn in einer DGD steht "1 wooden box X 48 L" und der Fisch / Baum Aufkleber nicht angebracht ist, sind die IP's unter 5 Kg / L, denn ab 5 Kg / L muß der Aufkleber dran sein.[/color]

Ein Stoff, der auf der DGD als Umweltgefährdend gekennzeichnet ist (es steht auf der DGD irgendwo "Environmentally hazardous" (UN3077)) <- Fragt sich nur wo genau z. Bsp. bei UN1263 Paint??? mit den oben erwähnten Mengen von 48 L.

Ich als Checker sehe die 48 L und renne als nächstes zu dem Packstück und überprüfe den Kl. 9 (3) Aufkleber und eigentlich den 7.1B, nur der ist nicht da.

Also hat sich der Fall für mich erledigt, da ich einen Wert von 48 Litern habe und dies weit über den genannten 5 Litern liegt.

Sollte die UN dies wirklich so gedacht haben wie Sie meinen wird es Zeit dies zu puplizieren und nicht vom Hörensagen dagegen gehen. Wie gesagt, ich lasse mich gerne belehren, aber dann sollte dies auch getan werden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />

Da habe ich doch gleich die nächste Frage, wenn wir mal bei der Farbe bleiben, Wo steht eigentlich der Hinweis auf das Umweltgefärdende im Luftverkehr? Beim Propper shipping name sollte es nicht stehen, da dies nicht zum psn gehört <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />, oder steht es gar nicht auf der Shippers??? Es wäre ja einfach, wenn ale Verkehrsträger an einem Strang ziehen würden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
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