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"Hund an Bord" #1328 18.12.2003 17:21
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Susann Miller Offline OP
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Hallo liebe Gefahrgutexperten,

wieder mal ein Frage aus der Praxis: kann ein Hund als "Begleiter" im Führerhaus beanstandet werden?

Mir ist schon klar, daß sich im ADR hierzu nichts findet... ein Besatzungsmitglied oder Fahrgast ist er sicher nicht. Auch in der StVO glaube ich gibt es hier nichts definitives. Dennoch gehe ich davon aus, daß ein Hund, zumindest wenn er nicht ordnungsgemäß gesichert ist, eine Gefahr darstellt.

Was mache ich also, wenn ein Fahrzeug beladen werden soll und sich ein nicht gesicherter Hund an Bord befindet, bzw. wie würden unsere Ordnungsbehörden bei einer Kontrolle eines solchen Fahrzeuges reagieren?

Viele Grüße
Susann Miller

Re: "Hund an Bord" [Re: Susann Miller] #1329 18.12.2003 17:38
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TDamm Offline
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Hallo Frau Miller,

wie Sie sagen, ist das kein Problem des Gefahrgutrechtes, kommt aber in der Praxis oft vor. Ich persönlich hätte nichts gegen einen Hund im Fahrzeug. Wäre sogar bei Übernachtungen auf der Straße bestimmt nützlich.

MfG
Damm


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: "Hund an Bord" [Re: Susann Miller] #1330 18.12.2003 18:47
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Carsten Klee Offline
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Hallo Frau Miller!

Prinzipiell habe ich nichts gegen Tiere im Fahrzeug und würde das auch nicht beanstanden. Das einzige, das ich aus der Straßenverkehrsordnung zu diesem Thema gefunden habe, ist der § 23:
§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.(...)

Ich denke, es ist abhängig von der größe des Tieres, seinem Verhalten und der Tierliebe der kontrollierenden Beamten, ob die Mitnahme überhaupt geahndet wird.

Mit freundlichen Grüßen aus Nordhessen

Carsten Klee <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Re: "Hund an Bord" [Re: Susann Miller] #1331 19.12.2003 11:44
A
Anonym
Nicht registriert
Anonym
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A
Ein Hund an Bord kann vom Gefahrgutrecht her nicht beanstandet werden, denn er gilt nicht als Fahrzeugbesatzung. Gemäss schweizerischem Strassenverkehrsgesetz darf sich der Fahrzeugführer allerdings nicht durch die Ladung oder irgendwelche andere Umstände ablenken lassen und muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Dies könnte mit einem Hund als "Beifahrer" eventuell beeinträchtigt sein. Alleine nur der Hund kann aber kein Grund für eine Beanstandung sein.
MfG
Albert Geier

Re: "Hund an Bord" [Re: Susann Miller] #1332 19.12.2003 12:07
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Willi_Pape Offline
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Großmeister
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Beiträge: 316
Hallöchen,
verboten ist es nach deutschem Recht nicht.
AAAAAAAAber, da kommt der § 1 StVo wieder zum tragen:
"Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet, oder mehr als nach dem Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Was macht denn der Fahrer, wenn sich z. B. seine Katze unter dem Bremspedal verkriecht??? Bremse durchtreten????
Ich vermute mal, das ein Richter bei der Schuldfrage nach einem Unfall eine grobe Fahrlässigkeit feststellen wird und damit die Kaskoversicherung nicht zahlen muß.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: "Hund an Bord" [Re: Willi_Pape] #1333 19.12.2003 12:43
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Beiträge: 530
UHeins Offline
Meister aller Klassen
Offline
Meister aller Klassen
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
... und wenn es nun ein Blindenhund wäre ...


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: "Hund an Bord" [Re: UHeins] #1334 19.12.2003 22:12
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Kay Schmauder Offline
Großmeister
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Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Hallo zusammen,

wenn es denn ein Blindenhund ist und man wirklich annimmt,dass der Hund dem Fahrer gehört, frage ich mich, wie diese Person, sollte sie von Geburt an blind sein, den Führerschein gemacht hat. Die ADR Bescheinigung wäre ja kein Problem, die hab ich ja auch geschafft.

Na ja, sollte es ein Blindenhund sein dann Schnallt ihn wenigstens sicher an und bindet ihm die Schnautze zu, denn ich denke der Fahrer braucht absolute R U H E . Denn er fährt nach gehör.

Grüße vom Bodensee

Kay <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/tongue.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder

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