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Ladungssicherung Zurrpunkte #13481 08.08.2011 12:21
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

wir liefern Rohstoffe, die auch zum Teil Gefahrgut sind, an unsere Tochterfirma.
Unsere Tochterfirma stellt dafür ein Fahrzeug mit Anhänger zur Verfügung. Zur Befestigung der Zurrgurte, hat die Tochterfirma selbst die Zurrpunkte eingebaut.
Für jeden Zurrpunkt wurden einfach 2 Löcher in den Rahmen gebohrt und mit 2 Schrauben und Muttern befestigt.
Ist dies überhaupt zulässig? Muss sowas nicht geprüft sein?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Ladungssicherung Zurrpunkte [Re: Christin1975] #13482 08.08.2011 18:04
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GG1 Offline
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Hallo Christin,

ich kann mir nicht vorstellen, daß das so in Ordnung ist, für die Leistungsfähigkeit der Zurrpunkte gibt es eine DIN (PKW brauchen 400daN Belastbarkeit). Die Links geben weitere Informationen:

http://www.ladungssicherung.de/content/download/BKF_2007/bkf4_20-21_LaSi.pdf

http://www.sicherbeladen.de/index.php/de/zurrpunkte

Grüße
GG1

Re: Ladungssicherung Zurrpunkte [Re: Christin1975] #13483 08.08.2011 20:44
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M.A.T. Online
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Zuerst die Bestätigung der Links von GG1. Mit "Ladungssicherung" +"Leitfaden" oder +"Handbuch" gibt es ein paar dutzend gute Fundstellen, dazu noch jede Menge Fachliteratur.
Es gibt mehrere Probleme.
1. Löcher bohren verändert den Verlauf der Spannungslinien im Material, wodurch es zu nicht kalkulierten Überbelastungen an den falschen Stellen kommen kann. Das kann Haarrisse und schließlich Bruch nach sich ziehen. Laschpunkte müssen prinzipiell dort gesetzt werden, wo die Spannungen abgeleitet werden können. Nachträglich wird eher geschweißt denn gebohrt; da ist das Risiko kleiner. Übrigens: warum 2 Löcher für 1 Zurrpunkt? Eher für einen Gurt, oder?
2. Max. Ladungsgewicht unter schlechtesten Beförderungsbedingungen (Dauer, Gleitreibbeiwerte, Geschwindigkeit, Wetter) ergibt den Bedarf an LaSi. Daraus kann dann erst die Anzahl und Dimensionierung der Laschpunkte festgelegt werden, abhängig von der Konstruktion des Rahmens des Ladungsträgers.
3. Auch auf die Orientierung bei der Anbringung ist zu achten, um beispielsweise Überbelastungen durch Abknicken der Gurte, oder Unzugänglichkeit nach der Beladung, zu vermeiden.
4. Ich weiß nicht, ob durch eine nachträgliche, laienhafte Anbringung die BE-Bedingungen verletzt werden; das könnte ein Fz-Ingenieur beurteilen. Möglich ist es allerdings.
Soweit auf die Schnelle.
Vielleicht erst mal einen HU-Prüfer inoffiziell fragen?
Gruß
M.A.T.

Re: Ladungssicherung Zurrpunkte [Re: M.A.T.] #13484 17.08.2011 07:51
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

es ist wohl so, man darf bei einem eigenen PKW-Anhänger die Zurrpunkte nur vom Hersteller des Anhängers einbauen lassen. Von dem Hersteller bekommt man ein entsprechendes Zertifikat, wo dann drin steht, für welche Last die Zurrpunkte ausgelegt sind etc. Wenn die Zurrpunkte nicht vom Hersteller des Anhängers eingebaut wurden, muss man das vom TÜV prüfen lassen.
Ein Kunde von uns wird heute wieder Produkte, die auch Gefahrgut sind (unter 1000 Punkte), abholen mit diesem Anhänger.
Sollten wir dem Kunden die Ware besser nicht übergeben, da uns vom Anhänger keine TÜV-Prüfung vorliegt oder ist das Sache des Beförderers?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: Ladungssicherung Zurrpunkte [Re: Christin1975] #13485 17.08.2011 18:13
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J.Simon Offline
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Ladungssicherung ist in erster Linie Verantwortung des Verladers HGB § 412. Auch der Fahrzeugführer und der Beförderer sitzen mit im Boot, wobei der Fahrzeugführer wahrscheinlich mit der geringsten Konsequenz rechnen muss.
Mit der richtigen Schlußfolgerung müßtet Ihr ein klares NEIN aussprechen, wenn Ihr die Ladung nicht Beförderungssicher verladen und befestigen könnt.


Grüße aus Rain am Lech

Johann Simon

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