Hallo,
in Unterabschnitt 9.1.1.2 steht zu " ADR-Zulassung" "Eine durch eine zuständige Behörde einer ADR-Vertragspartei ausgestellte Bescheinigung, wonach ein für die Beförderung gefährlicher Güter vorgesehenes Fahrzeug die anwendbaren technischen Vorschriften dieses Teils als Fahrzeug EX/II, EX/III, FL, OX oder AT erfüllt."
Wobei hier das "MEMU" nicht genannt wird.
Aber unter Abschnitt 9.1.2 Bemerkung steht "Besondere Zulassungsbescheinigungen für andere Fahrzeuge als die Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, OX und AT und die MEMU werden nicht gefordert; das gilt nicht für die Bescheinigungen, die auf Grund allgemeiner Sicherheitsvorschriften vorgeschrieben sind, die gewöhnlich für die Fahrzeuge in ihrem Ursprungsland gelten."
Ist das nicht ein Widerspruch, oder hat man unter Unterabschnitt 9.1.1.2 den Hinweis auf das "MEMU" vergessen? <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />