Bestellung Gefahrgutbeauftragter
#13722
27.09.2011 16:55
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edharry
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Ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten im Einzelhandel (Baumarkt) notwendig? Bei uns ist die Tätigkeit im Zusammenhang mit Befördern nicht als Haupterwerb anzusehen. Es werden meist Gefahrgüter in Empfang genommen.
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: edharry]
#13723
27.09.2011 18:17
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Magnum
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Hallo edharry,
die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten ist nicht erforderlich, wenn Ihr Unternehmen nur als Einzelhändler an Privatkunden verkauft (nicht liefert!) oder an gewerbliche Kunden unterhalb der im ADR festgesetzten Freigrenzen. Hier ist jedoch darauf zu achten, nicht über die Mengengrenzen nach 1.1.3.6 ADR (sog. 1000-Punkte-Regelung) zu kommen. Für weitere Aussagen ist die neue Gefahrgutbeauftragtenverordnung vom 25.02.2011, gültig ab 1.9.2011 heranzuziehen.
Wenn ein Unternehmen nur als Empfänger im Gefahrgutbereich tätig ist, muss kein Gb bestellt werden. Ansonsten ist der am Transport beteiligte (z.B. Absender, Verlader) verpflichtet, einen Gb zu bestellen. Ausnahmen siehe oben (§ 3 Abs. 1 GbV).
Ich hoffe, ein wenig Licht ins Gefahrgut-Dunkel gebracht zu haben.
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: Magnum]
#13724
27.09.2011 19:02
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edharry
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Es werden auch Gefahrgüter in begrenzten Mengen an die Lieferanten per Post zurückgeschickt und Speditionen holen die Gefahrgüter bei uns ab. In manchen Fällen sind wir dabei auch Verlader. Selbst befördern tun wir nicht. Außerdem fallen bei uns gefährliche Abfälle an (Bleibatterien, Altöle, Altlacke), welche unter das Gefahrgutrecht fallen. Können wir trotzdem nach den geschilderten Sachverhalten mit einer Befreiung bei der Bestellung eines GG-Beauftragten rechnen?
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: edharry]
#13725
27.09.2011 19:43
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Magnum
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Hallo,
1. Wenn Sie Gefahrgut per Spedition versenden, sind Sie automatisch Verlader. 2. Wenn Sie ausschließlich LQ-Gefahrgut versenden, sind Sie vom Gb befreit. 3. Werden die gefährlichen Abfälle bei Ihnen abgeholt oder fahren sie die Abfälle zu einer Sammelstelle /Entsorgungsfirma?
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: Magnum]
#13726
27.09.2011 20:12
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edharry
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zu 3. Die Abfälle werden bei uns vom Entsorger abgeholt.
Vielen Dank für die Hilfestellung.
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: edharry]
#13727
30.09.2011 21:19
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Tommy Danger
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... und wer ist Verlader im Falle des Baumarktes?
So rein nach der Definition?
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: Tommy Danger]
#13728
04.10.2011 12:54
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Willi_Pape
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Hallo, wer Verlader ist, geht eindeutig aus § 2 Abs. 3 der GGVSEB hervor.
3. Verlader ist das Unternehmen, dasa) verpackte gefährliche Güter, Kleincontainer oder ortsbewegliche Tanks in oder auf ein Fahrzeug (ADR), einen Wagen (RID), ein Beförderungsmittel (ADN) oder einen Container verlädt oder b) einen Container, Schüttgut-Container, MEGC, Tankcontainer oder ortsbeweglichen Tank auf ein Fahrzeug (ADR), einen Wagen (RID), ein Beförderungsmittel (ADN) verlädt oder c) ein Fahrzeug oder einen Wagen in oder auf ein Schiff verlädt (ADN). Verlader ist auch das Unternehmen, das als unmittelbarer Besitzer das gefährliche Gut dem Beförderer zur Beförderung übergibt oder selbst befördert; Wichtig hierbei ist der letzte Absatz, denn unmittelbarer Besitzer des Gafahrgutes wäre auch der Baumarkt.
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: Willi_Pape]
#13729
05.10.2011 10:53
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Magnum
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Ich hätte da noch eine andere Meinung: Wie Herr Pape oben ausführte, ist der Baumarkt Verlader als der unmittelbare Besitzer des Gefahrgutes. Dies trifft jedoch nur auf die Güter zu, die dem Kunden unmittelbar übergeben werden. Also die Sachen, die nicht aus dem Markt getragen werden, sondern die an der "Rampe" dem Kunden bereitgestellt oder direkt aufgeladen werden. Für die Sachen, die der Kunde (egal ob privat oder gewerblich) aus dem Regal nimmt, in "seinen" Einkaufswagen packt und damit zur Kasse geht, besteht bereits nicht mehr der UNMITTELBARE Besitz des Baumarktes. Wohl ist der Baumarkt noch bis zur Bezahlung Eigentümer, doch das spielt hier keine Rolle. Dies gilt für alle Einzelhandel-Abholgeschäfte wie ALDI, EDEKA, LIDL, REWE, HAGEBAU, PRAKTIKER usw.
Mangels unmittelbarem Besitz ist bei dieser Regal-Ware der Baumarkt nach meiner Meinung nicht als Verlader anzusehen.
Kleines nettes Detail am Rande: Bei einem Einkauf an der Rampe eines Baumarktes (eine Palette Fertigputz) konnte ich vor kurzem auf dem Kassenzettel lesen: "Rechtlicher Hinweis - Der Kunde ist für ordnungsgemäße Ladungssicherung der gekauften Ware selbst verantwortlich!" Wollte sich da jemand ein Hintertürchen offen lassen?
Aus dem schönen Ruhpolding grüßt
Magnum
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: Magnum]
#13730
05.10.2011 12:14
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Andreas_A
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Hallo Herr Pape, Hallo Magnum,
Magnum war schneller, aber auch ich würde den Baumarkt spätestens nach der Kasse nicht mehr als unmittelbaren Besitzer der Ware ansehen sondern den Kunden.
Wir hatten dieses Thema irgendwo hier im Forum schonmal und da wurde darauf hingewiesen, dass die Baumärkte wohl in den AGB einen Passus haben, laut dem Ware nur an private Kunden, nicht an gewerbliche abgegeben wird.
Ich hatte mich damals schon gefragt, ob der Hinweis in den AGB oder der Hinweis auf dem Kassenzettel ausreichend ist, wenn doch an vielen anderen Stellen im ADR der einfache schriftliche Hinweis nicht ausreicht, sondern ausdrücklich selbst überprüft und dokumentiert werden muss.
Viele Grüße, Andreas Arnold
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Re: Bestellung Gefahrgutbeauftragter
[Re: Andreas_A]
#13731
05.10.2011 12:54
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Gandalf
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Hallo Andreas A, Magnum war schneller, aber auch ich würde den Baumarkt spätestens nach der Kasse nicht mehr als unmittelbaren Besitzer der Ware ansehen sondern den Kunden. Nicht ganz. Laut Magnum wird der Kunde schon vor dem Bezahlen unmittelbarer Besitzer. Das sehe ich so nicht, sondern so wie du, dass er nämlich erst nach dem Bezahlen und hinter der Kasse zum unmittelbaren Besitzer wird. Dies ist ja mit tatsächlicher Gewalt über eine Sache verbunden (§ 854 BGB) und solange ich nicht bezahlt habe, kann mir der Baumarkt alles untersagen, heißt ich habe nicht die tatsächliche Gewalt über diese Ware. Gruß Gandalf
Zuletzt bearbeitet von Gandalf; 05.10.2011 12:55.
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