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Beförderungspapier #13753 28.09.2011 19:21
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edharry Offline OP
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Benötigt man für die Beförderung von Gefahrstoffen in freigestellten Mengen pro Beförderungseinheit lt. ADR 1.1.3.6 ein Beförderungspapier? Bitte nennen Sie mir auch die Gesetzestexte hierzu. Danke.

Re: Beförderungspapier [Re: edharry] #13754 28.09.2011 19:48
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Wilhelm Kassing Offline
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hallo edharry,
zunächst mal zur Klarstellung:
freigestellte Mengen gibt es im ADR unter Kapitel 3.5. Das hat mit den"HÖCHSTZULÄSSIGEN MENGEN" nach UA 1.1.3.6 nichts zu tun.
Ein Beförderungspapier ist für derartige Transporte erforderlich

Auszug aus dem ADR:
1.1.3.6.2 Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle..... nicht überschreiten, dürfen sie in Versandstücken in derselben Beförderungseinheit
befördert werden, ohne dass nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind:
-
-Teil 8 mit Ausnahme von Unterabschnitt 8.1.2.1 a)
-

Unter dieser Fundstelle findest Du das Beförderungspapier

Grüsse

W.Kassing

Re: Beförderungspapier [Re: edharry] #13755 29.09.2011 11:55
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M.A.T. Offline
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@edharry:
Zusätzlich noch den Hinweis, daß Gefahrstoff nicht gleich Gefahrgut ist. Es kann da definitorisch relevante Unterschiede geben; schauen Sie mal hier im Forum unter "CLP REACH GHS ADR...???"
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderungspapier [Re: edharry] #13756 30.09.2011 11:32
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matigol Offline
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Benötigt man für die Beförderung von Gefahrstoffen in freigestellten Mengen pro Beförderungseinheit lt. ADR 1.1.3.6 ein Beförderungspapier? Bitte nennen Sie mir auch die Gesetzestexte hierzu. Danke.


Hallo EdHarry!
Auf dem Beförderungspapier sind ja eben die Mengen an Gefahrgut anzugeben damit man auch sehen kann ob es sich um eine BEFÖRDERUNG OHNE ÜBERSCHREITUNG DER FREIGRENZEN nach 1.1.3.6 ADR handelt.

Gruß
Mati

Re: Beförderungspapier [Re: edharry] #13757 04.10.2011 13:12
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G. Homann Offline
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Hallo edharry,

alles bisher gesagte ist zweifelsfrei richtig. Unter Umständen könnte man jedoch noch prüfen, ob die Ausnahme 18(S) gem. Gefahrgut- Ausnahmeverordnung (GGAV), hier insbesondere die Ziffer 2 "Befreiung vom Beförderungspapier" in Anspruch genommen werden kann.

Voraussetzungen:
- Keine Übergabe an Dritte,
- höchstzulässige Menge nach 1.1.3.6 nicht überschritten,
- keine Anwendung der genannten anderen Ausnahmen,
- Mengenbestimmung bei Beförderungskategorie 4 wie für 3,
- nicht bei Klasse 7.

Gruß aus München
Günther Homann

Re: Beförderungspapier [Re: G. Homann] #13758 14.11.2011 09:44
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hugo12 Offline
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Hallo edharry,

alles bisher gesagte ist zweifelsfrei richtig. Unter Umständen könnte man jedoch noch prüfen, ob die Ausnahme 18(S) gem. Gefahrgut- Ausnahmeverordnung (GGAV), hier insbesondere die Ziffer 2 "Befreiung vom Beförderungspapier" in Anspruch genommen werden kann.

Voraussetzungen:
- Keine Übergabe an Dritte,
- höchstzulässige Menge nach 1.1.3.6 nicht überschritten,
- keine Anwendung der genannten anderen Ausnahmen,
- Mengenbestimmung bei Beförderungskategorie 4 wie für 3,
- nicht bei Klasse 7.

Gruß aus München
Günther Homann


Hallo Herr HOmann,
der Beriff übergabe an Dritte erscheint mir merkwürdig, gibt es da klare Definitionen oder haben Sie eine schlüssige Antwort.
Besten Dank im voraus.

Gruß Hugo

Re: Beförderungspapier [Re: hugo12] #13759 14.11.2011 13:37
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Dieter2 Offline
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Hallo Hugo,

von einem Dritten spricht man juristisch dann, wenn eine dritte Person, die kein Vertragspartner eines geschlossenen Vertrages ist, ins Spiel kommt. Da Verträge üblicherweise zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen werden, hat sich der Begriff "Dritte" etabliert, wenn es sich um eine vorgangs- bzw. vertragsrechtlich nicht involvierte Person handelt.

Hier geht es um eine Rechtsvorschrift, bei der der Absender (nicht zwangsläufig die Person des Beförderers) Besitzer des Gegenstandes im Zeitraum der abgeschlossenen Beförderung bleibt. Dabei kann es sich z.B. um die Beförderung zwischen zwei Betriebsstätten eines Unternehmens handeln.

Gruß
Dieter

Zuletzt bearbeitet von Dieter2; 14.11.2011 13:38.
Re: Beförderungspapier [Re: Dieter2] #13760 16.11.2011 19:34
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hugo12 Offline
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Besten Dank für die schnelle Antwort

Re: Beförderungspapier [Re: Dieter2] #13761 17.01.2012 08:32
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Paule Offline
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Hallo und Entschuldigung, dass ich hier einige Wochen später noch einmal nachhake:

Heißt das für mich als Absender, der seine Transporte zwischen zwei seiner Produktionsstätten durch einen Spediteur durchführen lässt, dass ich Ausnahme 18 GGAV in Anspruch nehmen kann? Oder ist hier der Spediteur schon der besagte "Dritte"?

Grüße
Paul

Re: Beförderungspapier [Re: Paule] #13762 17.01.2012 11:40
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Kay Schmauder Offline
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Hallo Paul,

bei diesem Beispiel ist die Ausnahme 18 nicht anwendbar, da die Spedition der dritte ist (Transportvertrag).

Aber ich würde mir nicht mehr all zu viele Gedanken um die Ausnahme 18 machen, denn diese wird, wie im BGBl I verkündet am 30.06.2015 verschwinden.

Das wird erst einmal, wenn es bei den Anwendern angekommen ist eine riesen Welle machen... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />


Viele Grüße vom Bodensee

Kay Schmauder
Gefahrgutbüro Schmauder
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