Beförderungspapier
#13753
28.09.2011 19:21
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edharry
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Benötigt man für die Beförderung von Gefahrstoffen in freigestellten Mengen pro Beförderungseinheit lt. ADR 1.1.3.6 ein Beförderungspapier? Bitte nennen Sie mir auch die Gesetzestexte hierzu. Danke.
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Re: Beförderungspapier
[Re: edharry]
#13754
28.09.2011 19:48
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Wilhelm Kassing
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hallo edharry, zunächst mal zur Klarstellung: freigestellte Mengen gibt es im ADR unter Kapitel 3.5. Das hat mit den"HÖCHSTZULÄSSIGEN MENGEN" nach UA 1.1.3.6 nichts zu tun. Ein Beförderungspapier ist für derartige Transporte erforderlich
Auszug aus dem ADR: 1.1.3.6.2 Wenn die mit einer Beförderungseinheit beförderten Mengen gefährlicher Güter die in der Tabelle..... nicht überschreiten, dürfen sie in Versandstücken in derselben Beförderungseinheit befördert werden, ohne dass nachfolgende Vorschriften anzuwenden sind: - -Teil 8 mit Ausnahme von Unterabschnitt 8.1.2.1 a) -
Unter dieser Fundstelle findest Du das Beförderungspapier
Grüsse
W.Kassing
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Re: Beförderungspapier
[Re: edharry]
#13755
29.09.2011 11:55
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M.A.T.
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@edharry: Zusätzlich noch den Hinweis, daß Gefahrstoff nicht gleich Gefahrgut ist. Es kann da definitorisch relevante Unterschiede geben; schauen Sie mal hier im Forum unter "CLP REACH GHS ADR...???" Gruß M.A.T.
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Re: Beförderungspapier
[Re: edharry]
#13756
30.09.2011 11:32
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matigol
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Benötigt man für die Beförderung von Gefahrstoffen in freigestellten Mengen pro Beförderungseinheit lt. ADR 1.1.3.6 ein Beförderungspapier? Bitte nennen Sie mir auch die Gesetzestexte hierzu. Danke. Hallo EdHarry! Auf dem Beförderungspapier sind ja eben die Mengen an Gefahrgut anzugeben damit man auch sehen kann ob es sich um eine BEFÖRDERUNG OHNE ÜBERSCHREITUNG DER FREIGRENZEN nach 1.1.3.6 ADR handelt. Gruß Mati
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Re: Beförderungspapier
[Re: edharry]
#13757
04.10.2011 13:12
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G. Homann
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Hallo edharry,
alles bisher gesagte ist zweifelsfrei richtig. Unter Umständen könnte man jedoch noch prüfen, ob die Ausnahme 18(S) gem. Gefahrgut- Ausnahmeverordnung (GGAV), hier insbesondere die Ziffer 2 "Befreiung vom Beförderungspapier" in Anspruch genommen werden kann.
Voraussetzungen: - Keine Übergabe an Dritte, - höchstzulässige Menge nach 1.1.3.6 nicht überschritten, - keine Anwendung der genannten anderen Ausnahmen, - Mengenbestimmung bei Beförderungskategorie 4 wie für 3, - nicht bei Klasse 7.
Gruß aus München Günther Homann
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Re: Beförderungspapier
[Re: G. Homann]
#13758
14.11.2011 09:44
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hugo12
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Hallo edharry,
alles bisher gesagte ist zweifelsfrei richtig. Unter Umständen könnte man jedoch noch prüfen, ob die Ausnahme 18(S) gem. Gefahrgut- Ausnahmeverordnung (GGAV), hier insbesondere die Ziffer 2 "Befreiung vom Beförderungspapier" in Anspruch genommen werden kann.
Voraussetzungen: - Keine Übergabe an Dritte, - höchstzulässige Menge nach 1.1.3.6 nicht überschritten, - keine Anwendung der genannten anderen Ausnahmen, - Mengenbestimmung bei Beförderungskategorie 4 wie für 3, - nicht bei Klasse 7.
Gruß aus München Günther Homann Hallo Herr HOmann, der Beriff übergabe an Dritte erscheint mir merkwürdig, gibt es da klare Definitionen oder haben Sie eine schlüssige Antwort. Besten Dank im voraus. Gruß Hugo
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Re: Beförderungspapier
[Re: hugo12]
#13759
14.11.2011 13:37
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Dieter2
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Hallo Hugo,
von einem Dritten spricht man juristisch dann, wenn eine dritte Person, die kein Vertragspartner eines geschlossenen Vertrages ist, ins Spiel kommt. Da Verträge üblicherweise zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen werden, hat sich der Begriff "Dritte" etabliert, wenn es sich um eine vorgangs- bzw. vertragsrechtlich nicht involvierte Person handelt.
Hier geht es um eine Rechtsvorschrift, bei der der Absender (nicht zwangsläufig die Person des Beförderers) Besitzer des Gegenstandes im Zeitraum der abgeschlossenen Beförderung bleibt. Dabei kann es sich z.B. um die Beförderung zwischen zwei Betriebsstätten eines Unternehmens handeln.
Gruß Dieter
Zuletzt bearbeitet von Dieter2; 14.11.2011 13:38.
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Re: Beförderungspapier
[Re: Dieter2]
#13760
16.11.2011 19:34
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hugo12
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Spezi
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Besten Dank für die schnelle Antwort
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Re: Beförderungspapier
[Re: Dieter2]
#13761
17.01.2012 08:32
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Paule
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Hallo und Entschuldigung, dass ich hier einige Wochen später noch einmal nachhake:
Heißt das für mich als Absender, der seine Transporte zwischen zwei seiner Produktionsstätten durch einen Spediteur durchführen lässt, dass ich Ausnahme 18 GGAV in Anspruch nehmen kann? Oder ist hier der Spediteur schon der besagte "Dritte"?
Grüße Paul
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Re: Beförderungspapier
[Re: Paule]
#13762
17.01.2012 11:40
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Kay Schmauder
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Hallo Paul,
bei diesem Beispiel ist die Ausnahme 18 nicht anwendbar, da die Spedition der dritte ist (Transportvertrag).
Aber ich würde mir nicht mehr all zu viele Gedanken um die Ausnahme 18 machen, denn diese wird, wie im BGBl I verkündet am 30.06.2015 verschwinden.
Das wird erst einmal, wenn es bei den Anwendern angekommen ist eine riesen Welle machen... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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