Das Zeichen 269, das Fahrzeugführen das Befahren der Straße mit wassergefährdender Ladung verbietet, hatte 1971 eine wesentlich großzügigere Bedeutung. Heute gilt das Verbot ab 20 Liter damals waren es 3000l.
Diese Änderung erfolgte Anfang/Mitte der 90 Jahre
In der Übergangszeit bis 2010, waren nur 0 Liter erlaubt.
Zuletzt bearbeitet von wscheffler; 20.10.201111:14.
Im Bundesgesetzblatt I vom 13. August 2009, S. 2631 ff. wurde die sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften veröffentlicht. Dabei wurde auch die StVO geändert. In der dortigen Anlage 2 zu § 41 (3) StVO wurde unter lfd. Nr. 43 eine Änderung zu Zeichen 269 "Verbot für Fahrzeug mit wassergefährdender Ladung" vorgenommen. In der letzten Spalte "Ge- oder Verbot/Erläuterungen" wurde folgender Text aufgenommen: Fahrzeugführern ist die Benutzung der Straße mit mehr als 20 l wassergefährdender Ladung verboten. Dies stellt insbesondere für Beförderungen mit kleinen Mengen, die von Privatpersonen oder Fahrzeugen im Werksverkehr oftmals mitgeführt werden, eine maßgebliche Erleichterung und sozusagen "Entkriminalisierung" dar, da bislang keine Begrenzung gegeben war und somit jegliche Durchfahrt im wassergefährdender Ladung streng genommen ordnungswidrig war. Die Änderung ist am 1. September 2009 in Kraft getreten.
Ich hoffe mal, es gibt nichts neueres. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Hallo ARK, die 46. Änderung zur StVO ist nicht in Kraft, siehe meinen Beitrag an dritter Stelle zu diesem Thema. Zur Zeit gilt die Grenze mehr als 0 Liter. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
In der Rechtslage bis zum 01.09.2009 steht "0", und in der 46. Änderungsverordnung stehen "20l", aber da diese nicht in Kraft, kannst Du nur mit 0 Liter dieses Verkehrszeichen passieren, also gar nicht. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Aber nach meiner letzten Information soll dieser Mangel bis Ende des 2. Halbjahres 2012 behoben sein. Dann würden 20l gelten.
Jetzt muss es nur noch beschlossen werden!! Und zum 01.April 2013 soll es in Kraft treten. . Hoffentlich ist es kein Aprilscherz!! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />