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Schriflliche Weisung #1372 21.01.2004 16:07
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Joachim Draxler Offline OP
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Hallo zusammen,

bei einer Kontrolle durch die Polizei wurde eine fehlende Kanalabdeckung als Ausrüstungsgegenstand auf unseren Schriftlichen Weisungen bemängelt. Bei den "Unfallmerkblätter" (Standart von CEFIC) handelt es sich um Stoffbezoge der Klasse 3, VG II, UN 1170 - Ethanol.
In der RSE 5-10.4.6 fand ich jetzt als einzigen Hinweis --- Für die vorgegebenen Maßnahmen ist die erforderliche geeignete Ausrüstung anzugeben, wie z.B.: Schaufel, Besen ..... Kanalisationsabdeckung.
Eine direkte Abdeckung der Kanalisation ist jedoch in den Maßnahmen auf dem Unfallmerkblatt nicht angegeben.

Könnt Ihr mir weiterhelfen, bin für jede Mitteilung Dankbar.



Mit freundlichen Grüßen aus Stein am Kocher
Joachim
Re: Schriflliche Weisung [Re: Joachim Draxler] #1373 21.01.2004 17:52
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M.Brück Offline
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Hallo Joachim,



als Absender seit ihr für den Inhalt der schriftlichen Weisungen verantwortlich ( 5.4.3.3).



Die RSE spricht jedoch davon dass der Ersteller für den Inhalt verantwortlich ist (5-10.4.1).



Ich gehe mal davon aus, dass das in eurem Fall identisch ist.



In 5-10.4.6 sagt die RSE jedoch u.a."Hier ist u.a. anzugeben, wie sich der Fahrzeugführer bei kleineren Leckagen oder Undichtigkeiten unter Berücksichtigung des eigenen Schutzes zu verhalten hat, wie z.B.: Auffangen, Abdichten oder ausschließliche Verständigung der Polizei oder Feuerwehr."



Zwischen dem Wort "Abdichten" und "auschließliche" steht das Wort "oder", d.h. wenn Ihr als Veranwortlicher für den Inhalt der schriftlichen Weisungen der Meinung seit, dass als Maßnahme bei Leckagen die Verständigung von Polizei oder Feuerwehr ausreichend ist und die Maßnahme "Eindringen in die Kanalisation verhindern" nicht in zusätzlich zu treffenden Maßnahmen aufnehmt, kann Euch ein Fehlen der Kanalabdeckung nicht vorgeworfen werden, denn es sind nur zwingend mitzuführen, die Ausrüstungsgegenstände, die für die zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.



Wenn Du willst, kannst Du mir gern mal eine schriftliche Weisung schicken und ich schaue mal drüber.

Zuletzt bearbeitet von M.Brück; 21.01.2004 17:54.

Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Schriflliche Weisung [Re: M.Brück] #1374 21.01.2004 18:17
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J. Holzapfel Offline
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Hallo Herr Brück



ich bin nicht Ihrer, daß die Kanalisationsabdeckung weggelssen werden kann.

In den Standartweisungen ist sie immer aufgeführt als mitzuführendes Ausrüstungsstück. Da macht es dann auch keinen Unterschied ob ein 'Eindringen in die Kanalisation verhindern' in den zusätzlichen Maßnahmen steht oder nicht.



Wenn ich als Absender/Ersteller der Meinung bin, daß einen Abdeckung nicht notwendig ist, lasse ich diesen Punkt weg oder streiche ihn aus dem Standartformular. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />





Viele Grüße



J. Holzapfel


Zuletzt bearbeitet von J. Holzapfel; 21.01.2004 18:19.

Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Schriflliche Weisung [Re: J. Holzapfel] #1375 23.01.2004 11:50
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M.Brück Offline
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Hallo Herr Holzapfel,

offensichtlich haben Sie den Sachverhalt mißverstanden.

Eine Kanalabdeckung ist nur dann mitzuführen, wenn dies ausdrücklich in den schriftlichen Weisungen, für die der Absender verantwortlich ist, unabhängig davon ob es sich um sg. Standartanweisungen handelt, genannt ist.

Wird diese nicht benannt, muß sie auch nicht mitgeführt werden.

Steht in den schriftlichen Weisungen, dass ein Eindringen in die Kanalisation zu verhindern ist, so sind die hierfür erforderlichen Ausrüstungsgegenstände anzugeben. Dies muß aber nicht zwangsläufig eine Kanalabdeckung sein, denn dies kann auch durch andere Maßnahmen erreicht werden, wobei dann für diese anderen Maßnahmen die entsprechenden Ausrüstungsgegenstände benannt werden müssen.


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Schriflliche Weisung [Re: M.Brück] #1376 23.01.2004 17:23
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J. Holzapfel Offline
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Hallo Herr Brück

das hab ich wirklich gehörig Mißverstanden. Was Sie schreiben stimmt natürlich. Hier zeigt sich mal wieder, wer lesen kann hat mehr vom Leben. <img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />

Viele Grüße

J. Holzapfel


Grüße aus der Pfalz
Jürgen
Re: Schriflliche Weisung [Re: J. Holzapfel] #1377 26.01.2004 11:26
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TDamm Offline
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Hallo alle miteinander,

das angesprochene Problem beschäftigt mich ebenfalls. Fakt ist, dass der Absender für den Inhalt der schriftlichen Weisungen zuständig ist. Wenn somit in diesem Papier keine Kanalabdeckung oder andere Gegenstände aufgezählt sind, dann kann dem Beförderer dafür keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden.

Jedoch ist aus meiner Sicht dem Absender / Verlader vorzuwerfen, dass er dem Beförderer nicht den richtigen Inhalt der schriftlichen Weisungen übermittelt hat. Denn nach Unterabschnitt 5.4.3.1 d ADR sind in den schriftlichen Weisungen Maßnahmen aufzunehmen, die bei kleinen Lecklagen oder Undichtheiten größere Schäden verhindern. Somit müssen m.E. bei flüssigen Stoffen dazu auch geeignete Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben werden, um das Eindringen z.B. in einen Kanal zu verhindern. Siehe dazu auch Beschluss des OLG Karlsruhe vom 16.01.2002, allerdings noch auf der Grundlage des alten ADR. Jedoch dürfte die Begründung auch auf das neue ADR zutreffend sein.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas


Freundliche Grüße
Thomas Damm
Re: Schriflliche Weisung [Re: TDamm] #1378 29.01.2004 09:47
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M.Brück Offline
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Hallo Thomas,

Joachim hat mir das beanstandete Unfallmerkblatt zugesandt.
Hierin ist aufgeführt, dass ein Eindringen in die Kanalisation zu verhindern ist, gleichzeitig ist jedoch auch aufgeführt, dass als zusätzliche Ausrüstung Sand oder anderes Absorbtionsmaterial mitzuführen ist. Hiermit kann auch ein Eindringen in die Kanalisation verhindert werden, wenn auch nicht so einfach wie mit einer Kanalabdeckung, so dass eine Kanalabdeckung nicht zwingend aufgeführt werden muss.


Gruß aus Gießen
Mario

Nicht vergessen : "Mensch bleiben"
Re: Schriflliche Weisung [Re: M.Brück] #1379 29.01.2004 11:18
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S
Susann Miller Offline
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S
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Beiträge: 122
Hallo alle zusammen,

auch auf die Gefahr hin, dass ich mich unbeliebt mache, aber ich bin der Meinung die Kanalabdeckung sollte im Rahmen eines sicheren Gefahrguttransports schon mitgeführt werden. Wir sollten alle (und ganz besonders wir als Gefahrgutbeauftragte!) darauf hinwirken, dass nicht die Mindestanforderungen erfüllt, sondern die bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt getroffen werden. Der Kostenfaktor mag entscheidend sein bei einem Gefahrguttransport, aber das ist nichts gegen die entstehenden Kosten (und Umweltschäden die nicht mit Geld zu bezahlen sind) im Falle eines Unfalles.

Viele Grüße
Susann Miller

Re: Schriflliche Weisung [Re: Susann Miller] #1380 29.01.2004 12:50
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Beiträge: 316
Willi_Pape Offline
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Offline
Großmeister
Registriert: Jan 2002
Beiträge: 316
Hallo Frau Miller,
ich gebe Ihnen vollkommen Recht mit Ihrer Äusserung und warum sollten Sie sich damit unbeliebt machen???
Aber die Frage ist doch, ob ich eine Ordnungswidrigkeit begehe wenn ich mich an die Mindestanforderungen halte.


Mit freundlichem Gruß
Willi Pape
Re: Mindestausrüstung [Re: Susann Miller] #1381 29.01.2004 15:26
Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
UHeins Offline
Meister aller Klassen
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Registriert: Oct 2001
Beiträge: 530
Sie haben ja grundsätzlich vollkommen Recht, Frau Miller.

Doch es ist nun einmal so, dass es für Umweltschäden Versicherungen gibt, die entstehende Kosten decken, jedoch keine solchen, die entgangene Transportaufträge kompensieren.

Es muss der Branche schon (ohne schlechtes Gewissen) gestattet sein, sich innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens die kostengünstigste Variante auszusuchen.

Wenn innerhalb dieses Forums solche Varianten vorgestellt werden, bin ich persönlich glücklich - und eine Reihe von Betroffenen sicher auch.

Aber Sie brauchen sich keinerlei Gedanken darüber zu machen, dass Sie sich unbeliebt machen könnten. Das ist doch gar nicht möglich - bedingt durch Ihre Person und die Toleranz unserer Mitglieder, gelle?


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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