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"Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute." #13822 17.10.2011 10:06
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Christin1975 Offline OP
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Hallo,

bei einigen Sicherheitsdatenblättern wird folgender Satz aufgeführt: "Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute."
Ich dachte, dieser Satz wird verwendet, wenn im Produkt Pentachlorphenol enthalten ist. Enthalten Sie aber nicht und giftig sind die Produkte auch nicht.
Gibt es noch eine andere Regelung, bei der dieser Satz aufgeführt werden muss?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


Viele Grüße

Christin
Re: "Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute." [Re: Christin1975] #13823 17.10.2011 11:26
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Sirius Offline
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Hallo,
es kann mit REACh zusammenhängen !?
Bei den neuen SDB gemäß REACh muß der Hersteller sein Material für bestimmte Anwendungszwecke freigeben, alle andere Anwendungszwecke sind verboten. Normalerweise steht dies dann in Kap.1 des SDB
Aber dafür ist der Satz 'für gewerbliche Anwender' zu aber schwach und unspezifisch.

Gruß
Sirius

Re: "Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute." [Re: Sirius] #13824 17.10.2011 12:15
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Rupert Offline
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Beiträge: 382
Es gibt im Chemikalienrecht die Unterscheidung ob ein Produkt für die allgemeine Öffentlichkeit (=Supermarkt etc..) oder nicht (=nur für berufsmäßige Verwender) erhältlich ist.
Daraus resultieren feine Unterschiede in der Kennzeichnung, insbesondere bei den S-Sätzen.

Gruß
Rupert


Have a nice day!
Re: "Nur für gewerbliche Anwender/Fachleute." [Re: Christin1975] #13825 18.10.2011 08:03
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tiefflieger Offline
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Beiträge: 155
Die Regelung kommt, wie bereits erkannt von der REACH Verordnung, dort konkret nachzulesen in Anhang XVII. Das ist der Bereich, der im Prinzip die Chemikalien Verbots Verordnung auf EU Ebene darstellt. Danach müssen z.B auch diverse Aerosoldosen mit diesem Satz gekennzeichent werden.


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