Hallo Udo,
als ich vor einigen Jahren in das Thema Gefahrgut eingestiegen bin, habe ich auch noch an das Gute im Menschen geglaubt. Durch den einen oder anderen Anhörungsbogen habe ich dann aber bald die Willkür kennengelernt, mit der staatliche, städtische oder anderweitig bevollmächtigte Kontrollorgane mit dem Thema umgehen. Daß "ein Fehler eines Kontrolleurs bei der Bußgeldstelle noch geheilt werden kann" ist aus meiner Sicht ein Armutszeugnis. Warum verlangt man von den eigenen Leuten (=Kontrollorganen) nicht das gleiche, was man von uns Rechtsunterworfenen fordert? Wir sollen alle Vorschriften kennen und einhalten, aber laut Hern Damm "kann nun mal nicht jeder Polizist im Gefahrgut ein Experte sein", was ihn aber nicht davon abhält, zu kontrollieren und haarsträubende Entscheidungen zu treffen, weil (ebenfalls laut Herrn Damm): "Disziplinarrechtliche Auswirkungen haben meine Hinweise bei dein Kontrollbeamten nicht. Das macht auch keinen Sinn". Warum das keinen Sinn macht, erschließt sich mir zwar nicht; mag aber daran liegen, daß ich als Rechtsunterworfener von Herrn Damm keinen "Hinweis" bekomme, sondern einen Anhörungsbogen. Schade übrigens, daß Herr Damm sich zu meinen, auf seinen letzten Beitrag bezogenen, Beiträgen nicht mehr geäußert hat.
Zum Thema "In den entsprechenden Gremien wird doch so viel "zerredet", warum nicht mal diese Thematik?" kann ich nur sagen, daß es im VCI ein "Kränzchen" gibt, das sich "Gesprächskreis Polizei / Chemie" nennt. Da werden von Seiten der Chemie auch immer wieder Sachen angesprochen die uns Probleme machen, sei es z.B. das Entnehmen von Proben aus für die Herstellung von Arzneimitteln vorgesehenen Produkten, welches dann, weil nun nicht mehr steril, zur Vernichtung des Produktes führt oder aber die Zerstörung von High Security Seals (HSS), wie sie für den Export in bestimmte Länder erforderlich sind. Im letzteren Fall war die Rückmeldung, daß die Kontrollbehörden sich über die HSS beklagen, da sie ihre Fahrzeuge mit Bolzenschneidern ausrüsten mußen, um die HSS zu knacken. Nachdem wir dann die Hintergründe erklärt haben, hat, zumindest das BAG, ein Formular und neue Plomben (mit Seriennummer) geschaffen, damit der Fahrer die Kontrolle an die Ladestelle melden kann und hier die Gelegenheit besteht, die neue HSS Nummer in die Frachtpapiere zu übernehmen bzw. selbst neu zu verplomben. Bestimmte Länder, die es zwar nicht so genau nehmen wenn sie der Meinung sind, daß nationale Interessen bedroht sind, reagieren recht empfindlich, wenn die Nummern der HSS nicht mit den Nummern der in den Frachtpapieren genannten übereinstimmen. Aber auch in diesem "Kränzchen" ist die klare Aussage: "Die Entscheidung trifft der Kontrolleur vor Ort."
Aus meiner Sicht sieht es daher so aus: Der Rechtsunterworfene hat alle "Spielregeln" einzuhalten; die Kontrollbehörden "können ja nicht alles wissen" und haben daher Narrenfreiheit; schließlich gibt es ja den Rechtsweg...
Grüße
GG1