Hallo Magnum,
ganz so einfach ist das nicht.
Natürlich kommt es erst einmal auf die UN Nummer an!
Die Menge, die er für seine ca. 90 ha braucht, kann locker in einem Golf-Kofferraum transportiert werden.
Im ADR unter 1.1.3.1 c) letzter Satz steht "....Beförderungen, die von solchen Unternehmen zu ihrer internen oder externen Versorgung durchgeführt werden, fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelung; "
Hier gibt es nur die Möglichkeit nach Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte) oder nach Kapitel 3.4 (LQ) zu fahren, kommt auf die UN Nummer an. Aber dann sind Auflagen zu beachten! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Der Unterabschnitt 1.1.3.1 a) geht nicht, das nur für Privatpersonen zutreffend.
Beim Ausbringen auf das Feld kann Unterabschnitt 1.1.3.1 b) zur Anwendung kommen.