Zulauf Seetransport
#15529
27.08.2012 13:52
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Marcel2812
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Moin zusammen, ich bin neu hier und habe eine Frage:
Für Landtransporte für den Zulauf zu Seetransporten mit Gefahrgut muss das Landpersonal geschult/unterwiesen werden. Wie muss diese Unterweisung aussehen? Kann der Gefahrgutbeauftragte diese durchführen? Wenn ja, gibt es irgendwo besondere Vorlagen?
Besten Dank im Voraus Marcel
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Re: Zulauf Seetransport
[Re: Marcel2812]
#15530
27.08.2012 14:20
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duldinger
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Hallo Marcel,
der Zulauf zum Hafen ist nach ADR Teil einer Transportkette. Nach 5.4.1.1.7 muss im Beförderungspapier Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1 stehen, d.h. die Beförderungseinheit muss nach IMDG-Code gepackt, gestaut und deklariert werden. Lange Rede, kurzer Sinn ==> alle Beteiligten müssen nach IMDG-Code unterwiesen sein. Hier heißt es in Kapitel 1.3 "... entsprechend seines Verantwortungsbereiches geschult sein ..." . In diesem Kapitel gibt es auch eine Empfehlung zum Schulungsbedarf und eine Beispieltabelle zu den einzelnen Abschnitten. Es ist jedoch nicht vorgeschrieben, wer dieses Unterweisung macht. Da es doch tief in die Materie geht, sollte der Ausbilder selbst firm in GGVSee und IMDG-Code sein.
Grüße aus Bayern
Thomas
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Re: Zulauf Seetransport
[Re: duldinger]
#15531
27.08.2012 18:34
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King_Louie_21
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Hallo Marcel, zusätzlich zu den maßgeblichen Bestimmungen in Abschnitt 1.3.1 des IMDG-Codes, die von Thomas Duldinger bereits genannt wurden, findet sich auch noch ein Rahmenlehrplan für eine Ausbildung im Packen und Sichern von Ladungen in Beförderungseinheiten (CTUs) in Anlage 6 der CTU-Packrichtlinien. Schöne Grüße.
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Re: Zulauf Seetransport
[Re: Marcel2812]
#15532
28.08.2012 08:07
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Udo Freitag
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Hallo zusammen,
ich sehen das etwas anders. Wenn ich Marcel richtig verstanden habe, wird lediglich der Transport auf dem Ladwege, eines für den Seetransport bestimmten Containers, durchgeführt (Zulauf). Es werden keine Verantwortlichkeiten/Pflichten aus der GGVSee wahrgenommen, sodass nur gem. ADR/GGVSEB unterwiesen werden muss. Es sei denn, der Beförderer u. Absender (Auftraggeber des Absenders) ist gleichzeitig der Packer u. Versender der Gefahrgutsendung. Trotzdem wäre es sicherlich sinnvoll, auch den Seepart z.B. die unterschiedlichen Kennzeichnungen zu schulen.
Gruß
Udo
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Re: Zulauf Seetransport
[Re: Udo Freitag]
#15533
28.08.2012 09:37
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Marcel2812
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Erstmal danke vorab für eure Hilfe. Die Situation ist folgende: Wir laden bei bei einem Absender Ware, die für den Seetransport bestimmt ist. Diese Ware wird an einem von uns betriebenden Crossdock umgeschlagen und neu verladen ( auf einem Spediteur, der vom Kunden beautragt wird ). Dieser Spediteur fähre damit zum Hafen. Unser Personal verlädt diesen LKW.
Danke und Gruß Marcel
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Re: Zulauf Seetransport
[Re: Marcel2812]
#15534
28.08.2012 12:01
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duldinger
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Bei dieser Konstellation gibt es zwei Transportteile:
Die Abholung vom Absender zum Crossdock unterliegt dem ADR, da es ein reiner Strassentransport ist. Hier muss man die einzelnen Verantwortlichkeiten prüfen. Liegt ein Teil in eurem Bereich (z.B. Beförderer), dann ist das Personal beschäftigungsbezogen zu unterweisen.
Beim Umschlag am Crossdock und der Neuverladung tritt dann der IMDG-Code in Kraft, da ab hier die Transportkette Strasse-See-Strasse beginnt. Alle Beteiligten müssen dann nach den Punkten unterwiesen werden, wie sie bereits in den anderen Antworten genannt wurden.
Grüße aus Bayern
Thomas
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Re: Zulauf Seetransport
[Re: duldinger]
#15535
29.08.2012 11:00
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Marcel2812
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Ok danke! Wie muss die Unterweisung nach IMDG Code aussehen bzw. kann man sich Unterweisungsvorlagen irgendwo bestellen?
Danke Marcel
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Re: Zulauf Seetransport
[Re: Marcel2812]
#15536
29.08.2012 11:50
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duldinger
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An dieser Stelle sollten wir beim Admin nachfragen, ob er für diese Unterweisung eine Fundstelle kennt. Ansonsten bleibt der Gang zum Buchhandel wohl nicht erspart.
Grüße aus Bayern
Thomas
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Re: Zulauf Seetransport
[Re: duldinger]
#15537
31.08.2012 09:28
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UHeins
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Meines Wissens gibt es keine fertigen Unterweisungsvorlagen zu kaufen/herunterzuladen. Ist auch schwierig, solche allgemeingültig zu konzipieren. Sinnvoller und dabei auch noch einfacher ist es, diese individuell für den jeweiligen Bereich selbst zu erstellen - man kennt sich doch selbst am Besten dort aus! Grundlagen zur Unterweisung sind zu finden in: - Kapitel 1.3 IMDG-Code
- ggf. § 4 GGVSee und
- ggf. RiLi zur GGVSee (gerade im Verkehrsblatt 15/2012 veröffentlicht)
----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
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