Hallo zusammen,
wir wollen eine Maschine per Seefracht verschicken. Die Maschine hat 2 Stickstoffspeicher (verdichteter Stickstoff) die mit jeweils mit 130 bar betrieben werden. Flaschengröße je 50 ltr. max. zulässiger Flaschendruck 330 bar Stickstoff wird als Akku in der Hydraulikanlage eingesetzt.
Der Stickstoff zählt hier als Gefahrgut, da über 2,8 bar(280 kPa).
Unter der Nummer UN 3363 kann ich es nicht laufen lassen, da ich mehr wie 120 ml Stickstoff habe (SV301). Eine Ausnahme bnei der BAM möchten wir eigentlich nicht beantragen, da das sicherlich sehr langwierig ist. Dise anderen Möglichkeiten habe ich angedacht:
- Momentan prüfen wir, ob wir eventuell leere Flaschen wegschicken können (falls vor Ort befüllbar) und somit kein Gefahrgut mehr, da "drucklos" oder
- ob wir die Flaschen von der Maschine wegnehmen. Wenn ich die Flaschen von der Maschine nehmen kann, nehme ich dann UN 1066 STICKSTOFF, VERDICHTET oder UN 3164 GEGENSTÄNDE UNTER PNEUMATISCHEM DRUCK oder GEGENSTÄNDE UNTER HYDRAULISCHEM DRUCK(mit nicht entzündbarem Gas)?
Was denkt Ihr? Oder habe ich noch eine andere Möglichkeit?