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Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock #16348 28.01.2013 16:02
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nilpferd Offline OP
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Hallo Gefahrgut Gemeinde,
ich bin zwar neu hier im forum, aber schon seit 20 Jahren Gefahrgutbeautragter. Seit 12 Jahren in einem KMU Unternehmen ohne eigene Fahrzeuge.

Nun zu meiner Frage:
Bei uns kommen ständig Diskussionen auf, ob dünnflüssige Beschichtungsstoffe im Hobbock transportiert werden dürfen oder nicht.

Es handelt sich um Produkte der Klasse 3 Verpackungsgruppe II bzw. III.
Dynamische Viskosität <10 mPa*s
Dichte: ca. 0,8 g/cm³

Ich behaupte immer, das ein Transport laut ADR nicht zulässig ist.
Allerdings tue ich mit etwas schwer damit die passende Vorschrift im ADR zu finden.

Folgendes Beispiel:
Beschichtung: UN 1993 3/III (Xylol, Isomerengemisch) Viskosität dyn.: 1,7 mPas; kin. 1,9 mm²/s
Verpackungsanweisung P001.
Codierung Hobbock: 1A2/Y/100/...
Im BAM Zulassungsschein habe ich nichts bezüglich einer Beschränkung gelesen.

Die P001 gibt nur bei diese Einschränkung bzgl. VG I (2680 mm²/s).
Kann mir hier jemand mit einer Quellenangabe oder sonstigen Informationen weiterhelfen?

Gruß

Markus

Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: nilpferd] #16349 28.01.2013 17:27
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Gerald Offline
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Hallo nilpferd,

Antwort auf
Beschichtung: UN 1993 3/III


Unter dieser UN Nummer sind ersteinmal 4 Einträge, welche über die SV 640 genau bestimmt werden, hier ist es die SV 640E, 640F, 640G und 640H.
Unter welcher SV 640 Dein Stoff gefahren wird, steht im Datensicherheitsblatt LfD Nr. 14 zu Deinem Stoff.

Bei der P001, kannst Du eine Verpackung bei Fässern mit 1A2 nehmen, und wie Du geschrieben hast, ist die Codierung Hobbock: 1A2/Y/100/... , und weitere Einträge habe ich nicht gefunden. Natürlich ist der Hobbock nicht genannt, aber Eure Codierung gibt es her.

Im Beförderungspapier ist die SV 274 einzuhalten, mit der Ergänzung bei N.A.G. Eintrag "(Xylol, Isomerengemisch)" und der Verweis auf die entsprechenden SV 640.

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 28.01.2013 17:30.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: Gerald] #16350 28.01.2013 19:01
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GG1 Offline
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Hallo Gerald,

die SV640 gilt nur bei der Beförderung in Tanks.

Grüße
GG1

Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: nilpferd] #16351 28.01.2013 23:10
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Markus,

nachdem es sich um Gefahrgut der VG III handelt, ist die Viskosität für ein Fass aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) im Rahmen der Verpackungsanweisung P001 nicht von Bedeutung. Darauf hast Du ja bereits hingewiesen. Aus meiner Sicht kommt es hier vielmehr darauf an, ob der Prüfdruck der hydraulischen Innendruckprüfung gem. 6.1.5.5.4 ADR für den zu verpackenden Stoff passt. Deine Verpackung ist für einen flüssigen Stoff der Verpackungsgruppen II und III mit einer relativen Dichte < 1,2 (6.1.3.1 Buchstabe c (ii) ADR) und einem Prüfdruck von 100 kPa ausgelegt (6.1.3.1 Buchstabe d ADR).

Ein Xylol-Isomerengemisch hat bei 50°C einen Dampfdruck von 60 mbar und ist damit unkritisch. Kritisch wird es, wenn ein mal ein anderes Lösemittel mit einem Dampfdruck bei 50°C von mehr als 1,14 bar verwendet werden sollte, denn dann genügt der Prüfdruck von 100 kPa nicht mehr. Aber da gibt es vermutlich nicht allzu viele, die für Beschichtungsstoffe verwendet werden.

Zur Beurteilung der Verpackungseignung ist neben dem Zulassungsschein auch der zugehörige Prüfbericht wichtig. Die BAM veröffentlicht den Prüfbericht nicht; den Prüfbericht gibt es nur direkt beim Verpackungshersteller oder über den Händler. Aus dem Prüfbericht sollte dann hervorgehen, welcher Stoff für die Verpackungsprüfung verwendet wurde. Auf jeden Fall bist Du auf der sicheren Seite, wenn der für die Prüfung verwendete Stoff den gleichen oder einen höheren Dampfdruck als das Xylol-Isomerengemisch aufweist und die Berechnung nach 6.1.5.5.4 ADR erübrigt sich dann.

Ich hoffe, dies hilft Dir weiter.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 29.01.2013 07:38.
Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: nilpferd] #16352 29.01.2013 10:20
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GG1 Offline
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Hallo Markus,

ich sehe auch kein Problem, das Produkt in dem Faß zu befördern. Bauchschmerzen habe ich allerdings mit der von euch gewählten UN Nummer. Unter UN 1307 sind Xylene namentlich genannt, auch mit VG II bzw. VG III, so daß diese UN Nummer aus meiner Sicht der UN 1993 vorzuziehen ist.

Grüße
GG1

Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: King_Louie_21] #16353 29.01.2013 10:29
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Hallo King_Louie_21,
danke für die Infos (auch den anderen vielen Dank).
Zu so einem Ergebnis kam ich letztendlich auch. Ich war allerdings völlig verunsichert, da ich immer die Viskositätsbeschränkung im Kopf hatte. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Wir fordern mal den Prüfbericht an.
Gruß

markus

Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: GG1] #16354 29.01.2013 10:36
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Hallo GC1,
ich hatte die Beschreibung etwas abgekürzt.
Es befindet sich im Produkt auch noch 4% Butylacetat und eine Wirkstoffkomponente die mit UN 1866 gekennzeichnet wird.
Ich hatte das ganze auf Xylol reduziert, da dessen Anteil rund 88% ausmacht.

Gruß

markus

Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: nilpferd] #16355 29.01.2013 10:48
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Hallo Markus,

dann solltet ihr neben Xylol als Gefahrauslöser noch eine zweite Komponente nennen, sonst könnte es bei einer Kontrolle Probleme geben.

Grüße
GG1

Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: GG1] #16356 29.01.2013 11:48
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Hallo GG1,

guter Hinweis. Werden wir machen.

Gruß

markus

Re: Versand dünnfl. Produkt Klasse3 VG III im Hobbock [Re: GG1] #16357 29.01.2013 13:56
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Gerald Offline
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Hallo GG1,
natürlich hast Du Recht.

Aber sehe mal bei UN 1133 nach, da gibt es den Eintrag mit SV 640E, für welchen ein LGBF vorgeschrieben ist und 640H, für welchen auch ein LGBF vorgeschrieben ist.

Aber bei 640E ist IBC03 und bei 640H ist IBC02 zu beachten, so gibt es auch bei Versandstücken Unterschiede. Da rauf bin ich gekommen , als ich festgestellt habe, dass bei Sicherheitsdatenblättern für UN 1133 die entsprechende SV640 angegeben ist. Und diese nicht unbedingt im Tankfahrzeug befördert werden.

Natürlich muss ich die entsprechende SV 640 nur im Beförderungspapier bei der Tankbeförderung angeben, aber im Stückgutbereich kann es nicht verkehrt sein. Zumal es dann besser nachzuverfolgen ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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