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Erzeugnisse - Sicherheitsdatenblatt vs. Gefahrgut #16729 23.04.2013 10:25
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Ernest Offline OP
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Hallo,

wenn ich über die Definition "Erzeugnisse" entscheide, daß es sich bei einem Produkt um ein solches handelt, muß ich nach REACh kein SDB erstellen.

Nun ergibt sich aber oft erst aus der Erstellung des SDB mit vorausgegangener Recherche über die Gefahren der Einzelkomponenten eine Einstufung nach Umgangsrecht (DPD/GHS).
Und genau diese Einstufung macht aus dem Erzeugis ein Gefahrgut.

Was aber, wenn ich nie ein SDB erstelle, da ich ja von einem Erzeugnis nach REACH ausgehe. Dann gibt es keine Einstufung nach Umgangsrecht und das Erzeugnis ist entsptrechend auch kein Gefahrgut (obwohl bei der Erstellung eines SDB klarwerden würde, daß es sich um ein Gefahrgut handelt).

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Legierung, für die bereits ein SDB bestand.

Hat jemand Erfahrungen zu diesem Thema?

Grüsse
Enrico

Re: Erzeugnisse - Sicherheitsdatenblatt vs. Gefahrgut [Re: Ernest] #16730 25.04.2013 16:26
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M.A.T. Online
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Hallo Ernest,
die Klassifizierung als Gefahrgut ist abhängig von den Eigenschaften, nicht von einer allfälligen legaljuristischen Ausschlußdefinition aus dem REACH-Geltungsbereich. Sind die Eigenschaften möglicherweise vorhanden, ist eine gefahrgutrechtliche Klassifizierung unvermeidbar, um die Vorschriften einhalten zu können. Wenn dazu verläßliche SDB vorliegen (unwahrscheinlich) können die mit als Info-Quelle genutzt werden; verlassen darf man sich nie auf sie.
Viel Erfolg
M.A.T.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 25.04.2013 16:29.
Re: Erzeugnisse - Sicherheitsdatenblatt vs. Gefahrgut [Re: Ernest] #16731 26.04.2013 06:24
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Enrico,

da vertrete ich die gleiche Meinung wie M.A.T.

Erzeugnisse sind per Definition gem. Art. 3 REACH-VO Gegenstände, die bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhalten. Dabei muss die Funktion des Gegenstandes in größerem Maße durch seine Gestalt als durch seine chemische Zusammensetzung bestimmt sein. Eine vergleichbare Definition gibt es im Gefahrgutrecht nicht.

REACH und Gefahrgut sind unterschiedliche Rechtsbereiche. Ein nicht vorhandenes Sicherheitsdatenblatt entbindet den Absender/Versender nicht von seiner Pflicht, einen Stoff oder Gegenstand gefahrgutrechtlich zu klassifizieren. Die Entscheidung, ob ein Stoff oder Gegenstand Gefahrgut ist, richtet sich allein nach den Klassifizierungskriterien des Gefahrgutrechts. Sollte darüber hinaus aufgrund chemikalienrechtlicher Vorschriften ein Sicherheitsdatenblatt erforderlich sein, dann wären die Gefahrgutangaben vom Hersteller oder Inverkehrbringer in das Sicherheitsdatenblatt aufzunehmen.

Zum Thema, ob und wann ein Gegenstand Gefahrgut ist, gibt es einen interessanten Antrag vom 09.04.2013 des Vertreters des Vereinigten Königreichs an das UN-Expertengremium, der auch die aktuelle Handhabung beschreibt. Der Antrag soll auf der Tagung Ende Juni behandelt werden und liegt bislang in englischer Sprache vor: ST/SG/AC.10/C.3/2013/20 (Articles containing small quantities of dangerous goods)

Schöne Grüße.

Re: Erzeugnisse - Sicherheitsdatenblatt vs. Gefahrgut [Re: Ernest] #16732 26.04.2013 08:04
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Gandalf Offline
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Hallo Ernest,
zu den vorherigen Beiträgen gibt es ja eigentlich nichts hinzuzufügen.
Antwort auf
Was aber, wenn ich nie ein SDB erstelle, da ich ja von einem Erzeugnis nach REACH ausgehe. Dann gibt es keine Einstufung nach Umgangsrecht und das Erzeugnis ist entsptrechend auch kein Gefahrgut (obwohl bei der Erstellung eines SDB klarwerden würde, daß es sich um ein Gefahrgut handelt).
Da möchte ich noch auf Artikel 33 der REAChVO hinweisen (Informationspflicht für eine sichere Verwendung von Erzeugnissen). Mit disen Informationen sollte der Hersteller/Produzent eigentlich schon eine Einstufung als Gefahrstoff bzw. Gefahrgut nach den jeweiligen Vorschriften vorgenommen haben. Siehe dazu bspw. auch Artikel 4 der CLP-VO.
Gruß Gandalf

Re: Erzeugnisse - Sicherheitsdatenblatt vs. Gefahrgut [Re: Gandalf] #16733 29.04.2013 09:53
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Bergmannsheil Offline
Methusalem
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Methusalem
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Mahlzeit,

grundsätzlich sollte man die GHS-/Reach-Grundlagen (mindestens im Kopf) unabhängig von der Gefahrguthandhabung betrachten. Viele Klassifizierungen sind zwar mittlerweile auf einem Level (Klasse 3 oder umweltgefährdend), aber Klasse 6.2, GVOs und heiße oder tiefkalte Gefahrgüter finde ich in REACH nun mal nicht wieder, dafür die CMR-Stoffe (wenn nicht zusätzliche Gefahren) kaum im Gefahrgut.

Sonnig hier in Bochum <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" />


Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf während der Arbeitszeit.
Re: Erzeugnisse - Sicherheitsdatenblatt vs. Gefahrgut [Re: King_Louie_21] #16734 18.06.2013 03:39
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en,

zusätzlich zu dem im Beitrag weiter oben erwähnten Antrag des Vereinigten Königreichs möchte das BMVBS auf der Sitzung des UN-Expertengremiums nächste Woche eine grundsätzliche Diskussion zum Thema «Gegenstände» in Gang bringen, die sich nicht nur auf Kleinmengen Gefahrgut beschränkt. In seinem Diskussionspapier stellt das BMVBS auch die derzeit nicht immer deckungsgleichen Ansätze in den einzelnen Regelungswerken (UN-Modellvorschriften, ADR/RID/ADN, IMDG-Code) dar. Vielleicht wissen wir dann demnächst klarer, wann ein Gegenstand unter das Gefahrgutrecht fällt.

Link: UN/SCETDG/43/INF.36 (Articles containing dangerous goods)

Schöne Grüße.


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