Hallo heido,
Woher soll er denn dann wissen was zu beachten ist
Also da besteht grundsätzlich auch eine gewisse "Holschuld" der Verantwortlichen, will heißen, man ist letztlich verpflichtet sich entsprechende Kenntnis zu verschaffen. Gleiches Prinzip gilt doch bspw. für alle Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf die StVO. Hier ist auch jeder verpflichtet sich über Änderungen auf dem Laufenden zu halten (der Einfachheit halber übernehmen das i. d. R. ja die Medien). Aber man kann sich eben nicht rausreden, weil man nichts wusste. Gerald hats ja schon gesagt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht."
Gruß Gandalf