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Airbag durch Polizei beschlagnahmt - bitte um Rat. #17125 03.07.2013 10:40
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sebek Offline OP
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Hallo,


es ist mein erster Post in diesem Forum - deswegen Gruß an alle.

Nun zu meiner Frage.


Ich habe vor einiger Zeit als Privatperson für mein Fahrzeug ein Ersatzteil gekauft - ein Lenkrad mit eingebautem Airbag.

Diesen habe ich mit Leder neubezogen.

Die Werkstatt hat den Airbag nicht mehr in das Lenkrad eingerastet.

Vor einer Woche habe ich das Lenkrad samt Airbag (lag auf dem Lenkrad - aber nicht eingerastet) in dem Kofferraum gelegt (kein Firmenwagen, mit einer grossen Stofftasche abgedeckt und mit anderen Gegenständen gegen Verrutschen abgesichert.

Ich wollte in eine Fachwerkstatt um den neuen Lenkrad einzubauen.

Ich bin an eine Polizeikontrolle geraten.

Man hat das Lenkrad mit Airbag im Kofferraum gesichtet.

Ich wurde zu der Wache mitgenommen und verhört - Anlass - Straftat / §43 Sprengstoffgesetz.

Bevor der Beamte in den Raum kam - habe ich das Airbag in das Lenkrad eingerastet.

Das Lenkrad samt airbag wurde beschlagnahmt und die Angelegenheit geht an den Staatsanwalt.

Das airbag selber wiegt weniger als 5 kg brutto und ist von einem frischen Fahrzeug Bj. 2002-2008.


Habe ich Chancen um das Lenkrad mit dem Airbag zurückzubekommen ?

Hat die Polizei richtig gehandelt ?

Habe viel gelesen und rausgefunden dass mich als Privatperson dieses Gesetz garnicht berührt.

Bitte um Rat und vielleicht eine rechtliche Darstellung mit Paragraphen für den Widerspruch.



Gruß


Sebastian

Re: Airbag durch Polizei beschlagnahmt - bitte um Rat. [Re: sebek] #17126 03.07.2013 13:16
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UHeins Offline
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Dr. Norbert Müller, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Gefahrguttransport und -lagerung, Duisburg, hat sich aus dem Urlaub zu dieser Frage gemeldet und mich gebeten, Folgendes für ihn zu posten:

"Der im Betreff genannte Fall ist interessant. Die Polizei hat das Lenkrad samt Airbag gemäß § 43 SprengG eingezogen. Das ist möglich, wenn gegen § 40, 41 oder 42 SprengG verstoßen wurde.
Deshalb Rückfrage an den User: Wie lautet der Vorwurf konkret?

§ 4 (4) der 1. SprengV befreit nämlich auch die Privatperson von den allermeisten Vorschriften des SprengG wie folgt:

Die §§ 7 bis 22 Abs. 2, die §§ 23, 27 und 28 des SprengG sind nicht anzuwenden auf das ... Verbringen ... von Airbag- oder Gurtstraffereinheiten der Kategorie P1, wenn diese in ... Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.

Das entspricht der Sondervorschrift 289 des ADR:
SV 289 Airbag-Gasgeneratoren oder Airbag-Module oder Gurtstraffer, die in Fahrzeugen, Wagen, Schiffen oder Flugzeugen oder einbaufertigen Teilen, wie Lenksäulen, Türfüllungen, Sitze, usw. montiert sind, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR."


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Airbag durch Polizei beschlagnahmt - bitte um Rat. [Re: sebek] #17127 03.07.2013 13:32
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Udo Freitag Offline
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Hallo Sebek,

in deinem Fall empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Der kann dann auch Akteneinsicht beantragen. Alles andere macht nicht wirklich Sinn.

Gruß

Udo

Re: Airbag durch Polizei beschlagnahmt - bitte um Rat. [Re: UHeins] #17128 03.07.2013 14:48
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sebek Offline OP
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Der Vorwurf lautet:

Art: Beschlagnahme (Vollstreckungssichernde) zur Einziehung
Anlass: Straftat
Rechtsgrundlage §43
Gesetz: Sprengstoffgesetz

Mehr Angaben gibt es im Protokoll nicht - keine konkreten Vorwürfe.


Zum Zeitpunkt der Bechlagnahme war das Airbag nicht in den Lenkrad fest eingerastet.

Man konnte es dem Lenkrad entnehmen.

Ich habe es während der Verhörung fest eingerastet.

Zuletzt bearbeitet von sebek; 03.07.2013 14:50.
Re: Airbag durch Polizei beschlagnahmt - bitte um Rat. [Re: sebek] #17129 03.07.2013 23:08
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sebek Offline OP
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OP Offline
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Habe heute die Bezeichnung aus gleichen Airbagmodul abgelesen und siehe da - es ist die PT1 die bei der BAM als Kategorie T1 geführt wird.

Re: Airbag durch Polizei beschlagnahmt - bitte um Rat. [Re: sebek] #17130 04.07.2013 08:01
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Gandalf Offline
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Offline
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Beiträge: 1,086
Hallo sebek,
ohne jetzt der große Experte in diesem Thema zu sein, ist dein Problem ja folgendes:
Antwort auf
§ 4 (4) der 1. SprengV befreit ... Kategorie P1, wenn diese in ... Fahrzeugteilen fest eingebaut sind.
und
Antwort auf
SV 289 ... Airbag-Module ... die in Fahrzeugen... montiert sind ...

Und das trifft ja offensichtlich beides so nicht zu, denn das "in Fahrzeugteil fest eingebaut" hast du erst später (vor Polizeibeamten als Zeugen?) sichergestellt und "in Fahrzeugen montiert" ist nicht Beförderung im Kofferraum. Du solltest den Rat von Udo befolgen.
Gruß Gandalf


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