Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
#17618
29.09.2013 17:14
|
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder
OP
Großmeister
|
OP
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390 |
Hallo Gefahrgutgemeinde,
Fahrzeugführer (Techniker) werden mit einem Arbeitzsauftrag (Daten gem. 5.4.1.1.1 und 1.1.3.6 sind darin enthalten <img src="/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />) über einen Rechner (EDV) angewiesen Chemie zum Kunden zu liefern. Da eine Übermittlung dieses Arbeitsauftrages in Papierform nicht durchführbar ist habe ich dies soweit sichergstellt, dass die Fahrzeugführer zusätzlich noch ein Beförderungspapier in Papier mitführen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/cool.gif" alt="" /> Die Vorderungen gem. 5.4.0.2 (juritische Anforderungen) sind gegeben, nur gibt es Augenblicklich für mich noch ein Problem, eine Druckereinheit wird es auf den Fahrzeugen nie geben.
Nun lese ich die RSEB 5-12 daher mit etwas Bauchschmerzen. Wie ist diese zu interpretieren? Die elektronischen Datensätze können jederzeit eingesehen und ausgedruckt werden, bzw. an jeden Drucker dieser Welt per WLAN, Fax oder Email gesandt werden, nur eben ist direkt auf dem Fahrzeug KEIN Drucker vorhanden. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" />
Meine Frage nun... Ist es rechtssicher, wenn diese Arbeitsaufträge (Beförderungspapiere) in elektronischer Form vom Fahrzeugführer mitgeführt werden und bei verlangen jederzeit eingesehen werden können und auf einem Drucker, der für eine Kontrollkraft erreichbar ist ausgedruckt werden kann, aber eben NICHT auf der Beförderungseinheit! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Meiner Ansicht nach sind die Vorderungen gem RSEB 5-12 erfüllt, die Einsehbarkeit ist gegeben und das Dokument kann jederzeit ausgedruckt werden.
Ich hoffe ich stehe mit meiner Auffassung nicht vollkommen alleine da und habe den einen oder anderen der mir zustimmt. Idealerweise mit einem kleinen rechtssicheren Hintergrund... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: Kay Schmauder]
#17619
29.09.2013 18:05
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,105 |
Hallo Kay, dass die Fahrzeugführer zusätzlich noch ein Beförderungspapier in Papier mitführen. Sind in dem Beförderungspapier die Daten enthalten bzw. kann der Fahrzeugführer diese per Hand ergänzen? In der RSEB unter 5-12 steht aber "Die Verfügbarkeit von elektronischen Dokumentationen während der Beförderung entspricht schriftlichen Dokumenten, wenn die EDV-Datensätze auf der Beförderungseinheit (ADR)" Genau hier dürfte Dein Problem liegen, denn wenn kein Drucker auf der Beförderungseinheit, dann hat der Fahrzeugführer, Beförderer u.a. eine Ordnungswidrigkeit begangen. Auch könnte es z.B bei der Entladung ein Problem geben, wenn der Rechner in dem Moment nicht funktioniert, denn der Entlader hat durch Vergleich mit dem Beförderungspapier zu prüfen, ob die gefährlichen Güter für Ihn bestimmt sind ( GGVSEB §23a Abschnitt 1 Ziffer 1)und er hat auch Pflichten im Zusammenhang mit 7.5.1.1 und 7.5.1.2
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: Kay Schmauder]
#17620
29.09.2013 19:22
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Hallo Kay, sieht nicht so gut aus. Gerald hat ja bereits erwähnt, dass die Möglichkeit bestehen muss, die Papiere auf und nicht irgendwo außerhalb der Beförderungseinheit auszudrucken. Nur so mal als Idee: Irgendwo muss doch auch die Be-/Verladung des Gefahrguts stattfinden. Gibt's da keinen Drucker? Kann da der Absender mit dem Verlader keinen Deal machen? Dein Vorschlag zur Umsetzung der Einsehbarkeit ist wohl noch Zukunftsmusik; das Zauberwort heißt "Telematik". Das gab's schon mehrere Konferenzen auf internationaler Ebene, zuletzt heuer im Juni am Tegernsee. Der Bericht der 11. Sitzung der Arbeitsgruppe "Telematik" stand jetzt im September auf der Tagesordnung der Gemeinsamen Tagung RID/ARD/ADN in Genf. Schauen wir mal, wie's weitergeht und wie lange es noch dauert, bis ein konkretes Ergebnis vorliegt. Schöne Grüße.
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: Gerald]
#17621
30.09.2013 12:18
|
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder
OP
Großmeister
|
OP
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390 |
Hallo zusammen,
ja, genau das ist mein Problem, der nicht vorhandene Drucker... alles andere lesen und vorzeigen ist dauerhaft gedeckt, , auch beim Entlader, da die Dokumente nachdem sie der Fahrer bekommen hat auf seinem Rechner hinterlegt sind (der Empfänger muss diese sogar unterzeichnen).
Aber das Protokoll, welches King-Loui angehängt hat, geht ja schon in die Richtung, dass der Papierkrieg an der Fahrerfront irgendwann einmal der Vergangenheit angehört.
Und sind wir uns einig... wenn der Fahrer ein Papierdokument bei sich hat, muss der entsprechende Kontrolleur dieses ja auch selbst kopieren da ja keine Kopierer auf den Beförderungseinheiten sind. Und genau diesem Umstand entspricht das elektronische System (einsehbar, lesbar, nicht veränderbar) aber eben nicht zum Drucken (am Drucker im BAG-Bus ja, aber eben nicht auf der Beförderungeinheit... welche Krux... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: Kay Schmauder]
#17622
01.10.2013 08:28
|
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
DFK
Profi
|
Profi
Registriert: May 2002
Beiträge: 102 |
Das Drucken für eine Kontrolle ist ja nicht der entscheidende Punkt, vielmehr wird das Beförderungspapier ja bei einem Unfall benötigt und da stellt sich die Frage ob der Lenker noch das Passwort eingeben kann und der Computer überhaupt noch funktioniert. Papier hält sehr hohe Beschleunigungswerte aus und bleibt lesbar, aber wieviele G hält der Computer und der Drucker aus? Ein Onlinedokument ist da wirklich viel besser, aber noch Zukunftsmusik.
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: DFK]
#17623
04.10.2013 12:05
|
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390
Kay Schmauder
OP
Großmeister
|
OP
Großmeister
Registriert: Oct 2003
Beiträge: 390 |
Hallo Herr Kirchnawy,
das ADR setzt die elektronischen Dokumente denen in Papier gleich (5.4.0.2), also im Falle eines Unfalls hat der Fahzeugführer mit Drucker kein Problem (rein bzgl. der Dokumente), auch wenn hier der gleiche Fall bestehen würde wie Sie ihn beschrieben haben und der Fahrzeugführer ohne Drucker... <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Onlinedokumente sind gar nicht so weit weg, es fehlt rein eine zentrale Stelle, die dies verwaltet, sieh Beitrag von King-Louie. Ich weiß zwar, dass mein Problem dadurch zwar immer noch nicht gelöst ist, aber gut. Auf Grund der RSEB benötigt der Fahrzeugführer, bei dem das Dokument in EDV vorliegt einen Drucker... warum benötigt der Fahrzeugführer eines in Papier vorhandenen Dokumentes keinen Kopierer, warum wird der vortschrittliche Fahrer bestraft, dadurch das er zwar alles dabei hat wie der Lenker ohne nur eben in elektronischer Form. Das werde ich wohl nicht in meinen Kopf hereinbekommen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/crazy.gif" alt="" /> <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" />
Viele Grüße vom Bodensee
Kay Schmauder Gefahrgutbüro Schmauder
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: Kay Schmauder]
#17624
21.10.2013 12:31
|
Registriert: May 2002
Beiträge: 102
DFK
Profi
|
Profi
Registriert: May 2002
Beiträge: 102 |
Also 5.4.0.2 lautet: "Arbeitsverfahren der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) oder des elektronischen Datenaustauschs (EDI) zur Unterstützung oder anstelle der schriftlichen Dokumentation sind zugelassen, sofern die zur Aufzeichnung und Verarbeitung der elektronischen Daten verwendeten Verfahren den juristischen Anforderungen hinsichtlich der Beweiskraft und der Verfügbarkeit während der Beförderung mindestens den Verfahren mit schriftlichen Dokumenten entsprechen." Eine fehlende Verfügbarkeit im Falle eines Unfalls führt also dazu, dass die Methode unzulässig ist!
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: Kay Schmauder]
#17625
01.11.2013 18:12
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Hallo Kay, auf einen interessanten Antrag für den Bahntransport möchte ich in diesem Zusammenhang hinweisen. Zwei einflussreiche und namhafte Verbände, der Internationale Eisenbahnverband (UIC) und das Internationale Eisenbahntransportkomitee (CIT), haben im Einvernehmen mit der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) den Antrag gestellt, im Rahmen des bereits vorgesehenen elektronischen Frachtbriefs ebenfalls Überlegungen anzustellen, elektronischen Beförderungspapieren künftig Vorrang vor Papierdokumenten einzuräumen. Die Papierform soll nur in Ausnahmefällen und bei Bedarf verwendet werden. Schauen wir mal, ob die Bahn hier schneller als der LKW ist. Schöne Grüße.
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: Kay Schmauder]
#17626
03.09.2014 16:05
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Auf der Gemeinsamen Tagung RID/ADR/ADN steht in diesem Monat das Thema "Telematik" wieder auf der Tagesordnung. Im Juni 2014 fand die 12. Sitzung der dazu gegründeten Arbeitsgruppe statt, die sich vor allem mit der neuen Systemarchitektur für den Datenaustausch beschäftigte. In der Mitteilung der Arbeitsgruppe "Telematik" mit dem Titel "Grundlegende Überlegungen und Informationen zum Thema Nutzung von Telematik bei der Beförderung gefährlicher Güter" an den EU-Gefahrgutregelungsausschuss findet sich in Anlage I zum Bericht (Entwurf) der 12. Sitzung der Arbeitsgruppe "Telematik" (Bordeaux, 3. - 5. Juni 2014) ein interessanter Satz: "Den Unternehmen soll durch die Ermöglichung eines elektronischen Beförderungspapiers auch ein wirtschaftlicher Anreiz für die Beteiligung an dem neuen System angeboten werden." Wie schnell das Ganze über die Bühne geht, ist eine andere Frage. Vielleicht wissen wir nach der Gemeinsamen Herbsttagung RID/ADR/ADN etwas mehr. Fundstelle: OTIF-Tagungsdokumente Genf, 15.-19.09.2014, informelles Dokument INF. 6 und Anhänge
|
|
Re: Beförderungspapier gem. 5.4.0.2 EDV
[Re: King_Louie_21]
#17627
11.02.2015 21:50
|
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185
King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Mar 2012
Beiträge: 1,185 |
Hallo Gefahrgutkolleg(inn)en, gestern wurde von Deutschland eine Information zum aktuellen Stand des Themas «Telematik» veröffentlicht: ECE-TRANS-WP15-AC1-15-BE-inf9gSchöne Grüße.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|