Hallo Chris Wilting,
wenn Du das EN Sicherheitsdatenblatt meinst, dann muss ein solches an den Empfänger mit versand werden, weil dort alle wichtigen Infos über die Gefahren für den Anwender oder andere Personen die mit dem Stoff in Berührung kommen stehen. Auch die Sicherheitsmerkmale und Erstmaßnahmen nach berühren oder Verschlucken usw. Außerdem stehen auch die Entsorgungsvorschriften, Transportvorschriften Maßnahmen bei Unglücksfällen usw. drin. Das EN Sicherheitsdatenblatt ist nicht zu Verwechseln mit den schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblatt)für den Transport. Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben.
MfG
<img src="http://www.gefahrgut-foren.de/ubbthreads/images/graemlins/wink.gif" alt="" />