Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015
[Re: DJSMP]
#18811
08.08.2014 10:30
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sonnenblume85
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Hallo :-)
ich werde erst einmal keine Schriftlichen Weisungen austauschen, da die Übergangsvorschrift bis 30.6.2017 ist. Also warten wir erst einmal bis Mitte 2016 wenn die Änderungen für 2017 kommen... wenn sich da wieder was ändert, haben wir einmal tauschen gespart.
Ich hatte gestern einen LKW Fahrer, der hatte noch Schriftliche Weisungen nach ADR 2011...
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Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015
[Re: sonnenblume85]
#18812
08.08.2014 16:48
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DJSMP
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Nur für mich zum Verständnis:
Woher nimmst du jetzt die 2017 her? Ich denke 2015 soll es eine Änderung geben. Damit gilt (wahrscheinlich auch hier) die allgemeine Übergangsvorschrift bis 30.06.2015 oder?
Im Jahr 2013 sind doch die Schriftlichen Weisungen gar nicht geändert worden. Die aktuell in den meisten ADR Ländern gültigen SW sind die nach ADR 2011.
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Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015
[Re: DJSMP]
#18813
08.08.2014 17:06
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sonnenblume85
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Hallo,
in 1.6.1.35 im ADR 2015 steht, dass die Schriftliche Weisungen vor 1.1.2015 bis 30.6.2017 verwendet werden dürfen.
Sicher, 2011... danke.. man ist das lang her..
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Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015
[Re: sonnenblume85]
#18814
29.08.2014 15:51
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DJSMP
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Jetzt bin ich auch über den 1.6.1.35 gestolpert. Besten Dank!
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Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015
[Re: Gerald]
#18815
15.06.2016 13:17
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Gerald
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Hallo Gefahrgutgemeinde, unter dem Link http://www.ihk-koblenz.de/blob/koihk24/s...aeuser-data.pdf findet Ihr den Vortrag von Herrn Holzhäuser währen des Forum "Gefahrgut Rhein-Mosel" vom 1. Juni 2016. In diesem werden die bekannten Änderung zum ADR 2017 wiedergegeben. Schade dass im ADR 2017 der Vorschlag, ... hätte in Unterabschnitt 5.4.3.4 bei dem Muster
"SCHRIFTLICHEN WEISUNGEN GEMÄSS ADR 2015" ... nicht aufgenommen wurde! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/frown.gif" alt="" /> Mir tun jetzt schon die Anwender leid, welche feststellen müssen, was sind die neuen schriftlichen Weisungen! Geht ja nur noch über den Text! Gut beraten waren Anwender, welche die Übergangsfrist nach Absatz 1.6.1.35 genutzt haben, den es gibt schön wieder Änderungen bei den schriftlichen Weisungen, siehe Vortrag von Herrn Holzhäuser auf Seite 111 bis 112. Man kann jetzt nur hoffen, dass es mit den Änderungen bei den schriftlichen Weisungen jetzt vorbei ist! <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015
[Re: Gerald]
#18816
16.06.2016 10:43
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, zu der Sinnhaftigkeit der SW hat ja GG-Freak früher schon klar gesprochen. Übrigens ist der interne Widerspruch zwischen Vorschrift, daß die Hinweise der 3. Spalte "angepaßt werden können" (Bem. 2 i.d.F. 2017), und Vollzugspraxis, daß keine Textabweichungen gegen das ADR-Muster erlaubt sind (RSEB 5-24 und 5.4.3.4 1. Satz) auch weiterhin nicht aufgehoben. Dabei böten solche Anpassungen die Möglichkeit, tatsächlich Mehrwert gegenüber den Inhalten der Fahrerschulung zu schaffen. Es soll mal einen UNECE-Beschluß gegeben haben, wonach mit angepaßten SW die Kontrollorgane überfordert wären, und darum keine Anpassung erlaubt sein soll, obwohl sie in der Bem. 2 ausdrücklich vorgesehen ist. "Sinnvoll" wäre anders. Die SW der früher genannten Verlage enthalten übrigens das Ausgabejahr eingedruckt. Gruß M.A.T.
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Re: schriftliche Weisung nach ADR 2015
[Re: M.A.T.]
#18817
16.06.2016 16:01
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Gerald
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Hallo M.A.T., daß keine Textabweichungen gegen das ADR-Muster erlaubt sind (RSEB 5-24 und 5.4.3.4 1. Satz) auch weiterhin nicht aufgehoben. Die RSEB ist aber Ländersache und wird nicht von allen Bundesländern anerkannt, dass Thema hatten wir ja schon. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" /> Und ich würde Vorsichtig sein, wenn in anderen ADR-Staaten befördert wird, hier wird das ADR in manchen ADR-Staaten auf den Punkt ausgelegt, die Strafen sind in manchen ADR-Ländern schon etwas höher als bei uns in Deutschland. Die SW der früher genannten Verlage enthalten übrigens das Ausgabejahr eingedruckt Ist mir nicht bekannt, denn erst mit den Änderungen nach ADR 2011 wurde ja die Überschrift ergänzt durch "gemäß ADR" aber keine Jahreszahl. Man hätte ja ganz leicht mit dem ADR 2017 im Unterabschnitt 5.4.3.4 bei dem Muster "SCHRIFTLICHEN WEISUNGEN GEMÄSS ADR 2017" aufnehmen können, und dann im ADR 2019,2021 usw. dass so im Muster lassen können und es hätten nicht aller zwei Jahre neue schriftliche Weisungen durch den Beförderer beschafft werden müssen. Aber das wäre wahrscheinlich für die UNECE bzw. WP15 zu einfach gewesen. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smirk.gif" alt="" />
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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