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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: Gerald]
#18848
24.06.2014 02:48
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King_Louie_21
Held der Gefahrgutwelt
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Wer schon mal vorausschauen möchte, ab ADR/RID 2015 werden in Abs. 1.1.3.6.5 noch weitere Freistellungen genannt, die für die Punktenberechnung nicht zu berücksichtigen sind. Der Abs. 1.1.3.6.5 lautet dann: - «Bezüglich dieses Unterabschnitts bleiben gefährliche Güter, die gemäß den Unterabschnitten [color:"blue"]1.1.3.1 a), b) und d) bis f),[/color] 1.1.3.2 bis 1.1.3.5[color:"blue"], 1.1.3.7, <(nur RID:) 1.1.3.8,> 1.1.3.9 und 1.1.3.10[/color] freigestellt sind, unberücksichtigt.»
Schöne Grüße.
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Re: Punkteberechnung Begrenzte Menge
[Re: King_Louie_21]
#18849
24.06.2014 08:06
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Wolfgang
Großmeister
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Großmeister
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Hallo Gefahrgutkolleg(innen)en, Hallo King Louie 21,
die Punkteberechnung braucht bei Anwendung von 1.1.3.1 a etc. ADR nicht angewendet werden, da die Einhaltung der Vorgaben der Freistellungsregelungen von den übrigen Vorschriften des ADR befreit. Denn unter 1.1.3.1 ADR steht: Die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für ... Oder lese bzw. interpretiere ich den Wortlaut falsch?!
Freundliche Grüße
Wolfgang
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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