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Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #18945 09.07.2014 06:48
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Udo Freitag Offline
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Und den Entlader nicht vergessen. Das ihr nicht wisst, wie viel Gefahrgut Ihr empfangt u. einlädt, ist mir unbegreiflich. Wenn sich herausstellen sollte, dass Euer Unternehmen Gb-pflichtig ist, dann müssen auch die empfangen Mengen im Jahresbericht aufgeführt werden.


Gruß

Udo

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: Udo Freitag] #18946 09.07.2014 19:24
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Gerald Offline
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Hallo Udo,

Antwort auf
Das ihr nicht wisst, wie viel Gefahrgut Ihr empfangt u. einlädt, ist mir unbegreiflich.


Da gebe ich Dir Recht, ich will es manchmal auch nicht glauben, was mir bei den Fahrerschulungen so erzählt wird, aber es ist nun mal so.

Am ersten Tag der 3Gela-Tage in FULDA hat Herr Winklhofer einen Vortrag zum Thema "Gefahrgutbeauftragtenschulung und Gefahrgutbeauftragtenprüfung 25 Jahre GbV - Rückblick und Ausblick" gehalten und hier wurde auch gesagt, " das Größtenteils oberflächiger Kenntnisstand in den Unternehmen vorhanden ist "

Auch wurde dabei auf die Wichtigkeit der "Schulung der beauftragten und sonstigen verantwortlichen Personen" verwiesen, leider gibt es hier in den Unternehmen zu Unterweisung nach Kapitel 1.3 im Zusammenhang mit Kapitel 1.4 sehr unterschiedliche Kenntnisse, und erst wenn ein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid ins Haus flattert, wird man aufmerksam. <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: Gerald] #18947 10.07.2014 07:50
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tree787 Offline
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Vielen Dank für die Antworten.

Ich habe den Bereich erst vor einem Jahr übernommen und das Thema Gefahrgut wurde hier stiefmütterlich behandelt.

Da durch die Entsorgung gefährlicher Abfälle nun die Bestellung eines Gb notwendig wird, ist zukünftig auch für eine entsprechende Routine zur Registrierung von beschafften Chemikalien zu sorgen. Dies wird aber gar nicht so einfach, da es sehr viele Einrichtungen gibt, die alle selbst bestellen. Sind hier bei der Erfassung sämtliche Chemikalien einzubeziehen? Auch Kleinmengen?
Wieso werden bei der Berechnung der 50 Tonnen/Jahr (Befreiung nach GbV) eigentlich nicht die Beförderungen unter 1000 Punkten bzw. 3.4/3.5 ADR mit einbezogen?

Danke!

Gruß
Matthias

Re: Gefahrgutbeauftragter [Re: tree787] #18948 10.07.2014 13:23
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Gerald Offline
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Hallo Matthias,

Antwort auf
Wieso werden bei der Berechnung der 50 Tonnen/Jahr (Befreiung nach GbV) eigentlich nicht die Beförderungen unter 1000 Punkten bzw. 3.4/3.5 ADR mit einbezogen?


Weil hier Freistellungsreglungen genutzt werden und die werden nun mal nicht bei den 50 Tonnen berücksichtig. Zumal nach GbV bei der Beförderung nach diesen Freístellungsreglungen gemäß §2 Absatz 1 kein Gefahrgutbeauftragter gestellt werden muss.

Bei Nutzung Unterabschnitt 1.1.3.6 sind die Auflagen nach Absatz 1.1.3.6.2 , bei Kapitel 3.4 die Auflagen nach Abschnitt 3.4.1 und bei Kapitel 3.5 die Auflagen nach Absatz 3.5.1.1 zu beachten.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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