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Gefahrgutbeauftragter Bestellung #19162 26.08.2014 08:46
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S.Schumacher Offline OP
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Hallo Forumsmitglieder,

aktuell stellt sich folgende Frage zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten nach folgendem Szenario:

Firma A ordert bei Firma B aus Übersee Gefahrgut. Da A keine eigene Produktion/Lager besitzt wird das Gefahrgut vom Hafen direkt zum Produzenten C transportiert.

Ist A in dem Fall Auftraggeber des Absenders und muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

Re: Gefahrgutbeauftragter Bestellung [Re: S.Schumacher] #19163 26.08.2014 09:03
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aw_ Offline
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Moin,
Gem. GbV, §2, 4. nicht, solange nicht mehr als 50 Tonnen netto Gefahrgut pro Jahr bestellt wird,
und kein Stoff der klasse 7 bzw. Stoffe der Beförderungskategorie 0 dabei ist.
gruss..aw

Re: Gefahrgutbeauftragter Bestellung [Re: S.Schumacher] #19164 26.08.2014 09:27
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King_Louie_21 Offline
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Im konkreten Fall sollte geklärt werden, wer mit wem einen Beförderungsvertrag für welche Strecke/Teilstrecke abschließt und wer ggf. dafür verantwortlich ist, dass überhaupt ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wird.

Wer bei einem Lieferanten Ware bestellt, ist aus meiner Sicht nicht zwangsläufig Auftraggeber des Absenders, wenn der Lieferant die Beförderung selbst organisiert bzw. selbst durchführt oder in die Wege leitet. Für die Prüfung, ob ein Unternehmen die Pflichten des Auftraggebers des Absenders erfüllen muss, spielt es keine Rolle, wer als Empfänger der Sendung angegeben ist.

Wenn geklärt ist, wer als Auftraggeber des Absenders fungiert, würde ich einem weiteren Schritt prüfen, ob eventuell die von aw_ zitierten Befreiungstatbestände greifen. Aber selbst wenn kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss, so sind trotzdem die Pflichten des Auftraggebers des Absenders (Binnenland) bzw. des Versenders (Hochsee) von dem entsprechend identifizierten Unternehmen zu beachten.

Schöne Grüße.

Zuletzt bearbeitet von King_Louie_21; 26.08.2014 15:06.
Re: Gefahrgutbeauftragter Bestellung [Re: King_Louie_21] #19165 26.08.2014 16:16
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DJSMP Offline
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Günstig erweist sich in diesem Fall immer, die Übernahme von Pflichten vertraglich zu fixieren.
- Auftraggeber des Absenders Straße ist...
- Absender Straße ist...

Die Versenderfunktion See sollte ja eigentlich beim Produzenten in Übersee liegen. Da wird man i.d.R. eh noch nix von Pflichten des Versenders gehört haben, weil im IMDG Code keine enthalten sind (bis auf die Bestätigung in "I hereby declare that") und in den meisten Fällen auch kein Gefahrgutbeauftragter in den nationalen Vorschriften enthalten sein wird.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 26.08.2014 16:16.
Re: Gefahrgutbeauftragter Bestellung [Re: DJSMP] #19166 26.08.2014 16:42
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Die Versenderfunktion See sollte ja eigentlich beim Produzenten in Übersee liegen. Da wird man i.d.R. eh noch nix von Pflichten des Versenders gehört haben, weil im IMDG Code keine enthalten sind (bis auf die Bestätigung in "I hereby declare that")

Hallo DJSMP,

wir haben zu wenig Informationen, um festzustellen, wer der Versender ist. Es könnte sich ja auch um "ex works" handeln, also sozusagen Selbstabholung durch Firma (A).

Pflichten des Versenders finde ich an verschiedenen Stellen im IMDG-Code, beispielsweise: 2.0.0, 3.1.1.2, 3.1.4.2, 3.3.1 (SV 142, SV 922, SV 929, SV 930, ...), 4.1.3.6.7, 4.1.3.8.2, 4.1.6.1.5, 4.1.8.1, 4.1.8.4, usw. usw. Der Versender sollte sich schon all dieser Pflichten bewusst sein, wenn er die Versendererklärung unterschreibt.

Schöne Grüße.

Re: Gefahrgutbeauftragter Bestellung [Re: King_Louie_21] #19167 27.08.2014 12:43
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DJSMP Offline
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Die von dir zitierten Stellen sind schon richtig. Aber eine genaue Pflichtenbeschreibung wie im ADR/RID bzw. GGVSEB und GGVSee oder auch in der ICAO-TI/IATA-DGR gibts nun mal im IMDG Code nicht (warum hab ich nie verstanden).

Und gerade weil du das nochmal mit dem Bewusstsein angesprochen hast, nochmal zurück zum ex works Geschäft: Würdest nu ne IMO für ne Ware aus China unterzeichnen, die du nicht gesehen hast? Also ich nicht! Die Versenderfunktion sehe ich hier klar beim in diesem Fall Chinesen, egal ob EXW, FAS, FOB oder was auch immer.

Re: Gefahrgutbeauftragter Bestellung [Re: DJSMP] #19168 28.08.2014 12:41
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S.Schumacher Offline OP
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Hallo,

erst einmal Danke für die bisherigen Antworten.
In der Zwischenzeit liegen etwas mehr Informationen vor.
Firma A beauftragt Spedition D mit dem Transport vom Hafen bis zum Produzenten C und ist somit Auftraggeber des Absenders.
Die Jahresmengen liegen über 50t.

Von daher kann die Ausnahme nicht mehr in Anspruch genommen werden und man ist dabei im lustigen Gefahrgut-Zirkus.


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