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Ein tragbares Beleuchtungsgerät
#19907
10.02.2015 20:38
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Gerald
OP
Held der Gefahrgutwelt
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OP
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Hallo,
gemäß ADR Unterabschnitt 8.1.5.2 ist im kennzeichnungspflichtigen Bereich für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung
ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4
mitzuführen.
In Abschnitt 8.3.4 steht dazu:"Die verwendeten tragbaren Beleuchtungsgeräte dürfen keine Oberfläche aus Metall haben, durch die Funken erzeugt werden könnten."
Nun wurde ich bei meiner letzten Schulung gefragt, ob auch ein Handy mit Lampe (Leuchtfunktion) gehen würde?<img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wie ist Eure Meinung dazu?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Ein tragbares Beleuchtungsgerät
[Re: Gerald]
#19908
11.02.2015 08:56
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Registriert: May 2008
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aw_
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Hallo Gerald, ein Handy ist kein Beleuchtungsgerät sondern versucht soetwas zu simulieren, was nicht annähernd gelingt. Es hat nicht genug Leuchtkraft.
Das reicht m.E. nicht um die Anforderungen eines Gerätes zu erfüllen, welches extra dazu hergestellt wurde, Licht zu erzeugen.
Die Kameraden der Wehren würden sich darüber kaputtlachen. Ein Beleuchtungsgerät in deren Sinne ist schon ein anderes Kaliber als z.B. eine Taschenlampe.
Bei der Einführung des Begriffs 'Beleuchtungsgeräte' im ADR wurde wohl eher in diese Richtung gedacht. gruss..aw
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Re: Ein tragbares Beleuchtungsgerät
[Re: aw_]
#19909
16.02.2015 18:19
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AlfredE.
Spezi
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Spezi
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Hallo Zusammen,
ich habe von keinen weiteren Anforderungen
an das Beleuchtungsgerät gehört oder gelesen.
Die Helligkeit ist außen vor und somit wäre
selbst ein Knicklicht zum Angeln, Taschenlampe und Handy
allemal als Beleuhtungsgerät zu akzeptieren.
Wenn es nur ein wenig Licht ins Dunkel bringt.
Gruß Alfred E.
Konfuzius sagt"Es ist besser,ein einziges kleines Licht anzuzünden,als die Dunkelheit zu verfluchen"
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Re: Ein tragbares Beleuchtungsgerät
[Re: AlfredE.]
#19910
16.02.2015 21:34
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King_Louie_21
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Vielleicht ist in diesem Zusammenhang der folgende Beitrag in der KomNet-Wissensdatenbank interessant: Dürfen in explosionsgefährdeten Bereichen tragbare DECT-Telefone verwendet werden?Das kann man zwar nicht 1:1 auf die Ladefläche eines LKW's übertragen, aber Vorsicht sollte beim Einsatz von Mobiltelefonen schon geboten sein, insbesondere dann, wenn bereits der leiseste Verdacht einer Leckage besteht. Schöne Grüße.
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