Hallo Björn,
Wenn man die Innerkartons mit LQ Label versieht, bestätigt man damit, dass sie den Kriterien gem. 3.4.1 d) entsprechen und der 'grosse' Karton wäre eine Umverpackung.
Das brauchts aber nicht, solange die Sendung 30 kg Brutto nicht überschreitet.
Kapitel 3.4 regelt das.
Wenn der Hersteller den Kleber als Klasse 4.1 einstuft, muss er in einen Feststoff absorbiert sein. Prüf doch mal ob SV216 angewendet werden kann, somit wäre die Sendung sogar befreit!
Gruss..aw