Wenn am Gefahrzettel seitlich ein Streifen bzw. Fähnchen mit der UN Nummer angebracht ist, so ist das für mich in Ordnung. Die UN Nummer ist ja dann am Versandstück, außerhalb des Gefahrzettels angebracht. Das ist millionenfach gelebte Praxis.
Wie bereits beschrieben, muss dann aber die Mindestzeichenhöhe (meistens 12 mm) eingehalten sein.
Ich gehe davon aus, dass du einen Gefahrzettel wie den von mir angehängten meinst. Dies stellt keinen Verstoß dar, da die UN-Nummer nicht auf dem Gefahrzettel ist.
der Anhang von Dir ist ja eindeutig, und die UN-Nummer befindet sich nicht auf dem Gefahrzettel, sondern daneben. Somit braucht der Eintrag in der RSEB unter Ziffer 5 - 4 auch nicht beachtet werden.
Und natürlich ist es ein Bild für meine Ausbildungsunterlagen. Besten Dank!!!
Ich habe aber schon Gefahrzettel gesehen, wo sich die UN-Nummer am Rand, also im Bereich des Gefahrzettels, befunden hat.
Auch sowas wäre für mich vollkommen in Ordnung. Es muss halt nur außerhalb des Gefahrzettels stehen und die UN Nummer muss die korrekte Zeichenhöhe aufweisen.
Hallo zusammen, das genau habe ich ja mit "innerhalb der Raute" gemeint. Die Bilder mit den UN-Nummern sind sehr hilfreich. Also macht mein Entsorger alles richtig und ich muss hier nicht nachbessern.
Gruß aus Herne, Kai Witomski
Zuletzt bearbeitet von KWitomski; 04.11.201514:10.