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Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Dieter2010] #21323 12.11.2015 19:57
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Gerald Offline
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Hallo Dieter,

Antwort auf
wenn der Tank die Anforderungen des ADR/RID an die Umschließungen nach Kapitel 7.3 erfüllt.


In Abschnitt 7.3.1 geht es um allgemeine Anforderungen an den Tank, wie z.B.

- Stoffe, die bei während der Beförderung wahrscheinlich auftretenden Temperaturen flüssig werden können, sind nicht zur Beförderung in loser Schüttung zugelassen

- müssen staubdicht bzw. verschlossen sein

- Lüftungseinrichtungen

- sind Maßnahmen zu ergreifen, um Zündquellen auszuschließen und eine gefährliche elektrostatische Entladung während der Beförderung, dem Befüllen oder Entladen zu verhindern

usw.

Zu dem Abschnitt 7.3.2 hänge ich Dir eine Datei an.

Antwort auf
Wegen der Beförderung in Tanks siehe Kapitel 4.2 und 4.3.


Bei Kapitel 4.2 geht es um die Verwendung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) und bei Kapitel 4.3 um die Verwendung von Tanks. Was jetzt was ist, erkenne ich an der Codierung bzw. bei Tanks an der ADR-Zulassungsbescheinigung Lfd.Nr. 7.

Anhänge

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: Dieter2010] #21324 13.11.2015 07:51
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King_Louie_21 Offline
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Antwort auf
Im Kapitel 7.3 steht doch gleich bei 7.3.1.1 unter Bemerkung: Wegen der Beförderung in Tanks siehe Kapitel 4.2 und 4.3. und dann wäre ich doch wieder bei der Tankcodierung angelangt bei 4.3.

Hallo Dieter,

nirgendwo ist vorgeschrieben, dass Umschließungen als Tank zugelassen werden müssen, wenn sie eine bestimmte Form (rund, eckig, oval, ...) aufweisen. Liegt keine Tankzulassung vor, dann handelt es sich um einen Transport in loser Schüttung gem. Kapitel 7.3 ADR. Der Transport in loser Schüttung ist erlaubt, weil in Spalte 17 der ADR-Zentraltabelle für UN 2811 III die Codes VC1/VC2/AP7 eingetragen sind.

Ob eine Tankzulassung vorliegt, kann einfach geprüft werden: Ist eine Anweisung für ortsbewegliche Tanks gem. Abs. 4.2.5.2.6 ADR auf dem ortsbeweglichen Tank selbst oder auf einem am ortsbeweglichen Tank fest angebrachten Metallschild dauerhaft angegeben? Oder ist eine Tankcodierung gem. Abs. 4.3.4.1.1 ADR auf dem Tank selbst oder auf Tafeln angegeben? Wenn beides nicht der Fall ist, dann sind auch die Kapitel 4.2 und 4.3 ADR nicht relevant.

Schöne Grüße.

Re: Tankfahrzeug ohne ADR Zulassung [Re: King_Louie_21] #21325 16.11.2015 09:58
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Dieter2010 Offline OP
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Beiträge: 140
Hallo King_Louie_21 und Gerald,

zunächst einmal vielen Dank an Euch beide für Eure geduldigen Ausführungen und Antworten, die mich dabei aus meiner geistigen Starre befreit haben.

Ich war einfach der festen Überzeugung, dass ich für den Stoff UN 2811,III ein Fahrzeug mit ADR-Zulassung benötige und habe dabei weder in die RSEB geschaut, noch das Kap. 7.3 ADR genauer betrachtet.

Also nochmals herzlichen Dank für Eure Bemühungen.


Viele Grüße

Dieter
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