Hallo Dieter,
wenn der Tank die Anforderungen des ADR/RID an die Umschließungen nach Kapitel 7.3 erfüllt.
In Abschnitt 7.3.1 geht es um allgemeine Anforderungen an den Tank, wie z.B.
- Stoffe, die bei während der Beförderung wahrscheinlich auftretenden Temperaturen flüssig werden können, sind nicht zur Beförderung in loser Schüttung zugelassen
- müssen staubdicht bzw. verschlossen sein
- Lüftungseinrichtungen
- sind Maßnahmen zu ergreifen, um Zündquellen auszuschließen und eine gefährliche elektrostatische Entladung während der Beförderung, dem Befüllen oder Entladen zu verhindern
usw.
Zu dem Abschnitt 7.3.2 hänge ich Dir eine Datei an.
Wegen der Beförderung in Tanks siehe Kapitel 4.2 und 4.3.
Bei Kapitel 4.2 geht es um die Verwendung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) und bei Kapitel 4.3 um die Verwendung von Tanks. Was jetzt was ist, erkenne ich an der Codierung bzw. bei Tanks an der ADR-Zulassungsbescheinigung Lfd.Nr. 7.