Prüfung Sicherungsplan
#21692
19.02.2016 16:51
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Udo Freitag
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Hallo Mitstreiter,
als Absender möchte ich ein Gefahrgut mit hohem Gefahrenpotenzial gem. 1.10.3 ADR befördern lassen. Unser Unternehmen hat einen Sicherungsplan erstellt. Nun stellt sich mir die Frage, muss ich die anderen Beteiligten im Vorwege hinsichtlich des Vorhandensein eines Sicherungsplans prüfen, ansonsten darf ich die Beförderung nicht beauftragen? So explizit lesen ich in Kapitel 1.10 ADR eine derartige Verpflichtung nicht heraus.
Danke für Eure Unterstützung
Gruß
Udo
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Re: Prüfung Sicherungsplan
[Re: Udo Freitag]
#21693
20.02.2016 16:34
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King_Louie_21
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Hallo Udo,
eine solche Verpflichtung zur Überprüfung der Sicherungspläne anderer am Transport Beteiligter ist mir nicht bekannt. Praktikabel wäre das auch nicht - Beispiel:
Ein Chemikalienhändler (Absender) beliefert zahlreiche Kunden (Entlader, Empfänger) im In- und Ausland. Soll der Chemikalienhändler notfalls auf das Geschäft verzichten, weil der Kunde keinen Sicherungsplan vorlegt oder der Chemikalienhändler die entsprechende Fremdsprache nicht lesen kann (Analphabetismus, z.B, kyrillische Buchstaben) bzw, die im Empfängerland gängige Sprache nicht beherrscht? Wer in Deutschland versteht schon Bulgarisch oder Litauisch?
Schöne Grüße.
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Re: Prüfung Sicherungsplan
[Re: King_Louie_21]
#21694
22.02.2016 15:49
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Udo Freitag
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Hallo King_Louie_21,
danke erstmal für deine Antwort. Ich habe eine derartige Verpflichtung der Prüfung auch nicht aus dem Regelwerk herauslesen können aber das es hier nicht um prakikable Verfahrensweisen geht ist jawohl eindeutig. Die Beteiligten müssen wenn sie diese besonders gefährlichen Güter befördern bzw. befördern lassen, für ihr Unternehmen einen Sicherungsplan erstellen. Ich glaube da sind wir uns einig. Um eine sichere Beförderungskette zu gewährleisten, wäre es ja wohl durchaus sinnvoll zu prüfen, ob die anderen Beteiligten auch einen Sicherungsplan erstellt haben und eventuell anwenden können. Die Identität des entsprechenden Beförderers muss ja auch in entsprechender Weise festgestellt werden. Da könnte man ja z.B. erfragen, hast du auch einen Sicherungsplan?
Gruß
Udo
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Re: Prüfung Sicherungsplan
[Re: Udo Freitag]
#21695
23.02.2016 11:10
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DJSMP
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Ich würde die anderen Beteiligten über die Zugehörigkeit des Gefahrguts zur Gruppe mit hohem Gefahrpotential hinweisen und da mit hinschreiben, dass ein Sicherungsplan benötigt wird. Das kann eine Fußnote in einem Vertrag und Auftrag sein. Dann bist du auf der sicheren Seite.
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Re: Prüfung Sicherungsplan
[Re: DJSMP]
#21696
23.02.2016 16:30
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Udo Freitag
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Hallo DJSMP,
gute Idee. Danke für den Hinweis.
Gruß
Udo
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Re: Prüfung Sicherungsplan
[Re: Udo Freitag]
#21697
23.02.2016 17:02
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cmkurier
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Hallo Udo,
du sprichst eine ganz kritische Frage an.
1-33.2 RSEB verweist auf den "Leitfaden zur Umsetzung der gesetzlichen Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter" bei der Umsetzung der Vorschriften für die Sicherung.
In diesem Leitfaden findet sich dann folgendes:
"Bei der Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen sollte man sich über die Zuverlässigkeit des Vertragspartners vergewissern. Hierfür können bereits etablierte Auswahlverfahren oder Anforderungsprofile (z.B. VCI-Anforderungsprofil für Transporte im Straßengüter- und kombinierten Verkehr; VCI-Anforderungsprofil für Transporte im Schienengüterverkehr, VCI-Anforderungsprofil für Binnenschiffstransporte; sowie Maßnahmen, die durch betriebliche Qualitätsmanagement-Systeme bereits eingeführt sind) zu Grunde gelegt werden. "
Daraus ergibt sich also indirekt die Verpflichtung die Zuverlässigkeit (nicht das Vorhandensein eines Sicherungsplans) des Vertragspartners zu prüfen. Dabei genügt es in der Praxis schon, wenn der Beförderer ISO 9001:2008 zertifiziert ist.
Wer sich dann noch bestätigen lässt, dass der Beförderer einen Sicherungsplan hat oder darauf im Vertrag / Auftrag hinweist, ist auf der sicheren Seite. Der reine Hinweis auf einen Sicherungsplan genügt nicht, da von diesem Hinweis keine Zuverlässigkeit abgeleitet werden kann.
Gruß
Thomas
Ruhig Blut...kommt sicher an
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Re: Prüfung Sicherungsplan
[Re: cmkurier]
#21698
24.02.2016 11:57
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DJSMP
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Hallo cmkurier,
daher empfehle ich, das vertraglich mit festzuhalten.
Aus der RSEB und dem Leitfaden lässt sich aber nach meiner Meinung kein "MUSS" ableiten. Man kann ja eh nur fragen, ob ein Sicherungsplan im Unternehmen besteht. Mehr kann man nicht tun. Einblick darf man nicht bekommen.
Außerdem sollte man die RSEB immer bei dem belassen, was sie ist: eine Richtlinie. Mir geht das immer etwas weit, wenn man die RSEB zur Vorschrift erklärt. Das hinkt ja eventuell schon, wenn ein Subunternehmer aus dem Ausland eingesetzt wird.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 24.02.2016 12:00.
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Re: Prüfung Sicherungsplan
[Re: DJSMP]
#21699
24.02.2016 19:47
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cmkurier
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Hallo DJSMP,
natürlich ist es nicht möglich Einblick in den Sicherungsplan zu nehmen. Wenn der im eigenen Unternehmen vorhandene Sicherungsplan aber seitens der Behörden einer Überprüfung unterzogen werden sollte, weil es zu einem Diebstahl oder ähnlichem gekommen ist, stellt sich u. a. die Frage nach den Kriterien mit denen die Zuverlässigkeit der anderen Beteiligten geprüft wurde; und genau diese Kriterien sollten im eigenen Sicherungsplan definiert sein.
Ich sehe die RSEB weder als verbindliche Vorschrift, noch lassen sich deren Ausführungen im Ausland durchsetzen.
Gruß
Thomas
Ruhig Blut...kommt sicher an
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