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UN1950 Kl. 2.1 IMDG #21800 29.03.2016 13:27
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Patrick Offline OP
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Hallo,

Meine Firma möchte mehrere Kartons mit Druckgaspackungen (UN1950, 12x400ml pro Karton) per Seefracht verschicken.

Die Ware wird bei uns abgeholt und von der Spedition zum Hafen gebracht wo sie dann verladen wird.

Es handelt sich um eine Euro-Palette mit 12 Kartons á 12x400ml, UN1950,Kl. 2.1,Klassifizierungscode 5F.
Die Kartons (4G) sind vom Hersteller bereits mit dem LQ Zeichen (aufgedruckt) versehen.
Laut Sicherheitsdatenblatt gilt die beschränkte Menge für Behälter (Innenverpackung, also pro Dose?!) bis zu 1Liter.

Die Kartons sind auf der Euro Palette mit Stretchfolie eingeschweißt.

Die Spedition hat jetzt reklamiert das es sich nicht um LQ handeln könne, da die 1 Liter pro Behälter überschritten wären.
Man ist also der Annahme das die beschränkte Menge schon nach 3 Dosen gar nicht mehr eingehalten werden könne.

Es ist doch aber so das mit Behälter die Spraydosen gemeint sind, und nicht der Karton, da sonst jeder Karton den wir im Lager haben vom Hersteller falsch gekennzeichnet wäre. Außerdem ergibt sich für mich der Sinn von LQ nicht wenn man bereits nach 3 Dosen darüber liegt.

Es handelt sich ja um eine zusammengesetzte Verpackung, darf somit 30KG pro Karton nicht überschreiten, da liegen wir ja weit drunter.
Kann es sein das die Spedition die gesamte Palette als "Verpackungseinheit" sieht und deswegen reklamiert das diese 30kg überschritten wären?
Theoretisch kann ich doch soviele Kartons auf eine Palette packen wie ich will, solange jeder Karton die Vorraussetzungen für LQ erfüllt spielt die Menge doch keine Rolle, oder habe ich hier einen Denkfehler drin?

Würde mich über Antworten sehr freuen.
lg

Re: UN1950 Kl. 2.1 IMDG [Re: Patrick] #21801 29.03.2016 13:53
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aw_ Offline
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Hallo Patrick,
Das siehst Du schon richtig!
Die Menge von 1L gilt pro Aerosol (SV 277) und das Gewicht des Packstücks (Karton) darf 30 kg nicht überschreiten gem. IMDG 3.4.2.1.

Vlt. sollte die umwickelte Palette noch die Zusatzmarkierung Overpack tragen und sofern die LQ Label nicht sichtbar sind, diese auch noch auf dem Overpack anbringen.

Voraussetzung ist aber, dass die sonstigen Vorgaben aus Kapitel 3.4 IMDG erfüllt sind.
gruss..aw

Re: UN1950 Kl. 2.1 IMDG [Re: aw_] #21802 29.03.2016 14:11
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Patrick Offline OP
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Antwort auf
Hallo Patrick,
Das siehst Du schon richtig!
Die Menge von 1L gilt pro Aerosol (SV 277) und das Gewicht des Packstücks (Karton) darf 30 kg nicht überschreiten gem. IMDG 3.4.2.1.

Vlt. sollte die umwickelte Palette noch die Zusatzmarkierung Overpack tragen und sofern die LQ Label nicht sichtbar sind, diese auch noch auf dem Overpack anbringen.

Voraussetzung ist aber, dass die sonstigen Vorgaben aus Kapitel 3.4 IMDG erfüllt sind.
gruss..aw


Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort <img src="/ubbthreads/images/graemlins/smile.gif" alt="" />

Die Palette wurde mit "Overpack" gekennzeichnet und, da die LQ Labels auf den Kartons nicht mehr sichtbar waren durch das Einschweißen, wurden außen ebenfalls LQ Labels angebracht.


Warum die Spedition das jetzt aber bemängelt hat kann ich mir dann auch nicht erklären <img src="/ubbthreads/images/graemlins/confused.gif" alt="" />


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