Hallo,
Meine Firma möchte mehrere Kartons mit Druckgaspackungen (UN1950, 12x400ml pro Karton) per Seefracht verschicken.
Die Ware wird bei uns abgeholt und von der Spedition zum Hafen gebracht wo sie dann verladen wird.
Es handelt sich um eine Euro-Palette mit 12 Kartons á 12x400ml, UN1950,Kl. 2.1,Klassifizierungscode 5F.
Die Kartons (4G) sind vom Hersteller bereits mit dem LQ Zeichen (aufgedruckt) versehen.
Laut Sicherheitsdatenblatt gilt die beschränkte Menge für Behälter (Innenverpackung, also pro Dose?!) bis zu 1Liter.
Die Kartons sind auf der Euro Palette mit Stretchfolie eingeschweißt.
Die Spedition hat jetzt reklamiert das es sich nicht um LQ handeln könne, da die 1 Liter pro Behälter überschritten wären.
Man ist also der Annahme das die beschränkte Menge schon nach 3 Dosen gar nicht mehr eingehalten werden könne.
Es ist doch aber so das mit Behälter die Spraydosen gemeint sind, und nicht der Karton, da sonst jeder Karton den wir im Lager haben vom Hersteller falsch gekennzeichnet wäre. Außerdem ergibt sich für mich der Sinn von LQ nicht wenn man bereits nach 3 Dosen darüber liegt.
Es handelt sich ja um eine zusammengesetzte Verpackung, darf somit 30KG pro Karton nicht überschreiten, da liegen wir ja weit drunter.
Kann es sein das die Spedition die gesamte Palette als "Verpackungseinheit" sieht und deswegen reklamiert das diese 30kg überschritten wären?
Theoretisch kann ich doch soviele Kartons auf eine Palette packen wie ich will, solange jeder Karton die Vorraussetzungen für LQ erfüllt spielt die Menge doch keine Rolle, oder habe ich hier einen Denkfehler drin?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
lg