So ähnlich wie die dt. Fahrwegbestimmung über Positivlisten - zB in HH - gibt es in Spanien Vorgaben, welche Straßen überhaupt mit GG in kennzeichnungspflichtiger Menge befahren werden dürfen. Das läuft unter dem erwähnten Stichwort RIMP. Ich versuche mal, etwas dazu anzuhängen Katalonien. Dasselbe gibt es für das Baskenland und Restspanien, ist aber zu groß um hier angehängt zu werden. Welche Klassen, Grenzmengen und Zeiten betroffen sind muß man dort nachsehen. Hier eine ältere englischsprachige Erläuterung dazu: http://www.mudanzasfuentes.es/restrictions-heavy-vehicles-traffic-2009.php
Ich hoffe das mir da meine Navigationsgeräte helfen, in denen ich das Gefahrgut einstellen kann. Zumindest in den Niederlanden und Frankreich funktioniert das sehr gut. Stichwort Zeitfenster Die Angaben zu den Zeitfenstern sind recht unterschiedlich. Wem darf man denn da bitte Glauben schenken?
1. Da wäre ich sehr vorsichtig, das RIMP wird jährlich geändert, und was ich aus Fuhrparkkreisen höre sind die Navis nicht unbedingt immer aktuell oder so detalliert, vor allem nicht die eigentlich für Privatverkehre vermarkteten. Einfach den Navi-Hersteller schriftlich fragen, die Antwort könnte interessant werden. 2. Nur eine Quelle ist verbindlich: die dortigen Vorschriften (also deren Gesetzblatt. Nicht anders als in D auch. Alles andere ist unverbindlich. Gruß M.A.T.
Re: Transport Klasse 1 Spanien
[Re: M.A.T.]
#2217917.07.201617:37
Irgendwie sind hier manche ziemlich vom Thema abgekommen.
Es ist zwar klasse, dass ihr auf die Umgangsvorschriften (in Deutschland das SprengG und die untergesetzlichen Vorschriften) mit § 7 Erlaubnis und Befähigungsschein nach §20 hingewiesen habt, aber bei seiner eigentlichen Frage nach einer spanischen BEFÖRDERUNGSgenehmigung und weiteren spanischen Spezialitäten sind wir noch nicht weiter gekommen.
Fakt ist, dass das ADR in Absatz (2) der Sondervorschrift S 1 in Kapitel 8.5 ausdrücklich zulässt, dass die zuständige Behörde einer Vertragspartei des ADR eine Begleitperson fordern darf. Aus Russland ist mir das bekannt. Für Spanien habe ich dazu leider keine Informationen. Nach ersten Recherchen des Fuhrmann scheint es ja aber auch in diese Richtung zu gehen.
Und natürlich können in einer nationalen Gefahrgutgesetzgebung auch weitere Spezialitäten wie eine spezielle Beförderungsgenehmigung oder Fahrwegbestimmungen enthalten sein. Machen wir ja mit §35 der GGVSEB auch nicht anders.
Die spanischen Links oben klingen interessant.
Die Thematik würde mich wirklich auch interessieren. Wäre schön, wenn uns der Threadersteller mal auf dem Laufenden hält.
Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 20.07.201608:15.
Re: Transport Klasse 1 Spanien
[Re: DJSMP]
#2218121.07.201606:00
Vielen Dank erstmal für die Anregungen und Informationen.
Selbstverständlich bleibe ich am Ball und werde berichten sofern ich nähere Informationen bekomme.
Der Kunde hat sich nicht wieder gemeldet, ergo bin ich wohl zu teuer. Nichtsdestotrotz werde ich mich da rein arbeiten. Unverhofft kommt schließlich oft.
Da ich nur das fahre von dem ich sicher weiß das ich es kann und darf hätte ich so einen Transport eh erstmal abgesagt.
Heute geht's nach Südfrankreich und dann in die Schweiz; da sind die Fakten abgeklärt.
wir haben hin und wieder Klasse 1 Lieferungen nach Spanien, von daher kann ich dir Folgendes mitteilen:
Für den Transport von Klasse 1 in Spanien ist eine Begleitung der Guardia Civil vorgeschrieben. Diese Begleitung darf/kann aber nur eine in Spanien ansässige Firma organisieren.
Des Weiteren ist darauf zu achten dass du ggfls. eine Verbringungsgenehmigung nach 1993/15/EWG und §25a der 1. SprengV benötigst (Transport von Sprengstoff zur zivilen Anwendung innerhalb der EU; pyrotechnische Gegenstände sind hiervon allerdings ausgenommen, deshalb dürfte das für dich nicht zutreffen; Informationen hierzu gibt es auf den Seiten der BAM).
Noch ein kleiner Hinweis zum weiteren Transportweg: Da sich Frankreich schwerlich von Spanien aus umfahren läßt, ist es in Frankreich vorgeschrieben, dass der Transport von kennzeichnungspflichtigen Klasse 1 Gütern ( ab 1000 Pkte) von 2 Fahrern durchgeführt werden muss.
Auf §7 und §20 SprengG muss ich ja nicht hinweisen.
entschuldigung das ich jetzt erst antworte. Ich habe lange nicht mehr hier rein gesehen.
Wenn Ihr Klasse 1 nach Spanien fahrt darfst Du mir gerne per PN Deine Anschrift schicken. Falls ich das nächste mal was von da unten transportieren soll würde ich Dich gerne ansprechen.
Die spanische Behörde hatte mir geantwortet. Sinngemäß übersetzt braucht man die Begleitung, und einen Sicherungsplan.
Das Thema Frankreich und 2 Fahrer hatte ich auch schon mal. Habe mich intensiv damit beschäftigt. Ich hab's leider nicht mehr präsent wo es steht, aber bei Pyrotechnik ist der zweite Fahrer nicht vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz fahren wir die Transporte nach Südfrankreich immer mit zwei Fahrern, damit wir Nonstop zum Entladeort durchfahren können.
Erlaubnisurkunde des Unternehmens und Befähigungsscheine der Fahrer sind natürlich vorhanden.