Unterschrift des Fahrers für ordnungsgemäße Ladung
#2240
05.11.2004 14:42
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
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Guten Tag,
ich hätte gern Ihre/Eure Meinung zu folgender Problematik.
Ein Verlader belädt einen Sattelauflieger für den unbegleiteten Ro/Ro-Verkehr mit Gefahrgut und erstellt das erforderliche Packzertifikat (Verschiffung nach IMDG-Code). Zusätzlich bestätigen er und der Fahrer der Zugmaschine auf einem Lieferschein, daß die Güter "ordnungsgemäß gestaut und transportgerecht gesichert" sind. Nach Ankunft des Aufliegers im Verschiffungshafen wird dann durch die Polizei eine mangelnde Ladungssicherung festgestellt. Folge: Verschiffungsverbot und nachträgliche Ladungssicherung. Als Verantwortlicher wird von der Polizei der Verlader ermittelt, der einen Ordnungswidrigkeitenbescheid erhält. Der Verlader teilt darufhin mit, daß an seiner Ware manipuliert worden sein müsse (was allerdings nicht zutrifft). Über den weiteren Verlauf dieses Verfahrens kann ich leider nichts sagen, aber: Der Verlader verweist gegenüber dem Spediteur auf die Unterschrift des Fahrers im Lieferschein und verlangt im Rahmen der zivilrechtlichen Verantwortung des Spediteurs die Erstattung der Kosten für die nachträgliche Sicherung, quasi als Schadenersatz. Das bedeutet, daß ein Verlader gegenüber Behörden zwar für die Ladungssicherung verantwortlich ist, diese Verantwortung auch nicht an Dritte übertragen kann, aber dennoch bei Verstößen die evtl. Kosten (auch das Bußgeld?) auf zivilrechtlichem Weg vom Beförderer/Fahrer einfordern kann, sofern eine entsprechende Bestätigung des Fahrers vorliegt.
Hat jemand Kenntnis von ähnlichen Fällen oder gibt es vielleicht sogar Gerichtsurteile o.ä. zu dieser Problematik?
Schon jetzt vielen Dank für Ihre/Eure Antworten.
Viele Grüße, Jörg Haß
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Re: Unterschrift des Fahrers für ordnungsgemäße La
#2241
02.12.2004 15:46
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Claudi
Held der Gefahrgutwelt
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Hallo.
Hier handelt es sich wohl eher um eine allgemeine Frage zur Transportrecht, als um eine GG-Frage.
Gemäß § 412 Abs. 1 HGB ist der Absender (bzw. der Verlader als vom Absender beauftragt) für die beförderungssichere Verladung zuständig, der Fahrer (als Ausführender des Frachtführers bzw. der Spedition) für die betriebssichere Verladung.
Genaue Hinweise und weitere Erläuterungen gibt es unter [url=http://www.bgdp.de/pages/service/download/tft/2003/tft-5-2003-S20.pdf][/url] .
Aber die Polizei hat ja in vorliegendem Fall bereits festgestellt, dass der Verlader verantwortlich ist. Diese Verantwortung kann er meiner Meinung nach auch nicht durch eine Unterschrift auf den Fahrer abwälzen. Denn: der Fahrer kann nicht für die beförderungssichere Verladung verantwortlich sein, da er die speziellen Eigenschaften und Bedürfnisse des verladenen Gutes nicht kennt. Hinzu kommt hier noch, dass das Fahrzeug nach CTU-Packrichtlinien gepackt worden ist (da Packzertifikat ausgestellt). Diese Richtlinien kann der Fahrer ebenfalls nicht kennen. Der Verlader erklärt ja durch die Ausstellung des Packzertifikats die ordnungsgemäße Stauung. Meiner Meinung nach hat der Fahrer im vorliegenden Fall nur für betiebssichere Verladung unterschrieben. Es erscheint mir sehr seltsam, dass der Verlader (erfolgreich???) versucht, die Schuld/ das Bußgeld auf die Spedition abzuwälzen, denn es werden ja aus dem Grund Verlader eingesetzt, weil diese die Besonderheiten der Seeverladung kennen und selbstverständlich auch beachten müssen. Die Fahrer sollten aber auch immer drauf achten, was sie unterschreiben und was sie damit versichern. Im Zweifel sollten sie Rücksprache mit dem Disponenten nehmen, unter Vorbehalt unterschreiben oder Ergänzungen machen (wie: "ich garantiere ausschließlich für die betriebssichere Verladung...").
Ich hoffe, ich konnte mit meinen Denkansätzen helfen, aber wie gesagt, dass ist meine persönliche Sichtweise, Meinung und Auslegung. An dieser Stelle verweise ich nochmal auf oben genannten Link.
tschöööööö
Claudi
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Re: Unterschrift des Fahrers für ordnungsgemäße La
[Re: Claudi]
#2242
03.12.2004 09:41
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TDamm
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Hallo Claudi,
Sie haben mir aus der Seele gesprochen. Leider versuchen auch große namhafte Verlader ihre Verantwortung zur Ladungssicherung (im § 9 Abs. 13 GGVSE steht zwischen Fahrer und Verlader ein und!!!) auf den Beförderer und dann dieser auf den Fahrer zivilrechtlich zu übertragen. Der Fahrer wird dadurch alleine gelassen und bekommt Stückgüter übergeben, welche nicht beförderungssicher verladen werden können. Hier in Thüringen achten wir sehr auch auf diese Pflicht des Verlader. Die Unterschrift des Fahrer reicht nach hiesiger Auffassung nicht aus, da der Verlader nach 7.5.1.2 ADR eine Prüfpflicht hat.
Mit freundlichen Grüßen Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Unterschrift des Fahrers für ordnungsgemäße La
[Re: TDamm]
#2243
03.12.2004 11:23
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Willi_Pape
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Hallo Herr Damm, ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen das versucht wird die Verantwortung auf den Fahrer ab zu wälzen. Ich finde dieses Vorgehen auch nicht richtig. Aber eine Prüfpflicht des Verladers bezüglich der Ladungssicherung aus 7.5.1.2 ADR abzuleiten, ist meines Erachtens nicht möglich. 7.5.1.2 beginnt mit den Worten: "Eine Beladung darf nicht erfolgen......" Wie soll denn vor der Beladung die Ladungssicherung kontrolliert werden??
Mit freundlichem Gruß Willi Pape
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Re: Unterschrift des Fahrers für ordnungsgemäße La
[Re: Willi_Pape]
#2244
03.12.2004 12:45
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TDamm
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Hallo Herr Pape,
die Ladungssicherung ist ein heikles Thema. Insbesondere im Stückgutverkehr werden verschiedene Ladungssicherungshilfsmittel und eine bestimmte Anzahl dieser benötigt. Richtig ist die Prüfpflicht nach 7.5.1.2 liegt vor dem Beladen. Bereits hier muss aber über das Vorhandenseins und der Geeignetheit der Ladungssicherungsmittel mit entschieden werden. Im Stückgutverkehr, jedenfalls in den Fällen die mir vorgelegt werden, ist es üblich, dass der Fahrer nur ein Klemmbrett und drei Gurte mitführt. Insbesondere im ausrollenden Verkehr, wo teilweise einzelne Kanister neben Kartons aus Pappe etc. befördert werden, welche noch dazu die unmöglichsten Formen haben, reichen diese Hilfsmittel zur Ladungssicherung nicht aus und sind auch ungeeignet. Auch wäre bei einer kraftschlüssigen Ladungssicherung der einzelnen Versandstücke der Laderaum nicht optimal ausgenutzt.
Ich möchte fast unterstellen, dass das Problem den Verladern schon bewusst ist, so dass sie sich gerne aus dieser Verantwortung entlassen sehen möchten.
Mit freundlichen Grüßen Damm
Freundliche Grüße Thomas Damm
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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