So wie das beschreiben ist, wird sich wie immer bei der Firma Bosch (oder wer stellt sonst noch Schrauber her

) niemand Gedanken über die Anforderungen gemacht haben, dass sich die begeleigte Batterie in einer Innenverpackung befinden muss und diese wiederum im Versandstück, welches einen 1,20 m Falltest besteht.
Ansonsten wäre zu beachten, dass sowohl die Versandstücke (ist das nun der Koffer oder ein kleiner Karton um den Koffer herum???) als auch der Overpack mit dem Batterieaufkleber gekennzeichnet sein müssen. Beim Overpack dann noch mit dem Ausdruck OVERPACK.
Wie die anderen bin ich der Meinung, dass der Overpack möglichst keinen Bauartprüfcode haben sollte.