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Vorfall in einem Tanklager in BERLIN #22728 15.11.2016 17:15
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Gerald Offline OP
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Hallo,
im September fand in KASSEL die PetroTrans statt.

Und wie es der Zufall will, habe ich erst einen Vortrag zu diesem Unfall gehört und dann bei dem Besuch auf einem Messestand eine Lösung zu dem Problem "kritische Druckstände" erklärt bekommen.

Aber erst mal der Reihe nach.

Im Dezember 2014 kam es zu einem Vorfall in einem Tanklager in BERLIN mit einem polnischen Tankzug

Warum?
- Termin für Tankprüfung um 8 Monate überschritten (12/2014)
- ADR-Zulassungsbescheinigung (9.1.3.5) Ausgestellt: 20.03.2014 Gültig bis : 20.03.2015
- nächste Tankprüfung wäre 04/2014 gewesen
- aber die Tankprüfung (nach 6.8.2.4.2 bzw. 6.8.2.4.3) ist nicht Bestandteil in der Gültigkeitsverlängerung der ADR-
Zulassungsbescheinigung
nach Unterabschnitt 9.1.3.5 ADR
- außer in Deutschland,
hier wird dies über die RSEB Anlage 16, Ziffer 13 Verlängerung der Gültigkeit geregelt, wo steht: "Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgt für 1 Jahr, wird jedoch innerhalb dieses Jahres eine Tankprüfung fällig, so ist die Gültigkeitsdauer auf den letzten Tag des Monats zu befristen, in dem die Tankprüfung fällig ist."
- leider gibt es im ADR dazu keine Reglung und somit muss bei der Kontrolle durch den Befüller nach der GGVSEB §23 (1) Ziffer 4. und (2) Ziffer 10 die ADR-Zulassungsbescheinigung und die Eintragungen auf dem Tankschild (nach 6.8.2.5.1) geprüft werden
- die Flammendurchschlagsicher ermöglichte keine Be- und Entlüftung, da verschmutzt.

Hier kann jetzt in der Zukunft Abhilfe geschaffen werden, denn auf der letzten PetroTrans in Kassel wurde durch die Lindner & Fischer Fahrzeugbau GmbH (L&F) ein neues System vorgestellt.

Auf Basis des L&F eigenen CANBus-Sicherheits- und Steuerungssystems FIS (FahrerInformationsSystem) wurde das Ergänzungssystem PressureControl entwickelt;

- dieses neue System kann solche Vorfälle, aufplatzen des Tanks durch Über- oder Unterdruck, verhindern.

- die Flammendurchschlagssicherung kann verschmutzt, vereist u.ä. sein, der Gaspendelschlauch kann geknickt oder ein Ventil defekt sein, was keine Be- und Entlüftung zulassen würde und es kommt zur Beschädigung des Tanks. Auch bspw. Fehlbedienungen können kritische Druckzustände in den Kammern bewirken. Die Ursachen sind vielfältig.

- das System überwacht kontinuierlich die Drücke in den einzelnen Tankkammern und schaltet bei Erreichen eines kritischen Druckzustandes (im Bereich ab -0,15 bzw. +0,25 bar Gasdruck) den Befüll- oder Abladevorgang durch schließen der Boden- und / oder Durchgangsventile ab. Je nach Fahrgestell bzw. Steuerungsmöglichkeit der landseitigen Station kann auch ein Stop bspw. des Fahrzeugmotors oder der externen Pumpstation angesteuert werden. Gleichzeitig wird über das FIS-Display eine Warnmeldung angezeigt.

Weiter Informationen sind in der angehangenen Datei dargestellt



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Zuletzt bearbeitet von Gerald; 15.11.2016 17:31.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Vorfall in einem Tanklager in BERLIN [Re: Gerald] #22779 24.11.2016 09:17
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DJSMP Offline
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Hallo Gerald,

danke für die Herstellung des Zusammenhangs und die nochmalige Darstellung des Vorfalls.

Ich würde gern einzelne Bilder aus der Präsentation verwenden. Wer besitzt die Bildrechte für die Bilder vom Tanker? Mario Gaede?

Noch ein paar Anmerkungen:

Das System ist zwar schön und gut und bringt auch mehr Sicherheit. Allerdings dann wohl nur für Deutschland, wenn es überhaupt alle Tank/ bzw. Fahrzeughersteller flächendeckend einbauen. Ist da bei Willig und Esterer schon was in Planung? Gibt es dort vergleichbare Systeme?

Zudem wäre der Sicherheitsgewinn frühestens vielleicht in 10-15 Jahren spürbar, falls sich jetzt überhaupt alle dafür entscheiden, eine solche zusätzliche Sicherung einzubauen. Dann ist das vielleicht auch noch optionale Zusatzausstattung, die wegen den Kosten keiner bestellt.

Die Ausländer haben das dann sicher trotzdem nicht an Bord. Ergo bringt es für die Vorfälle wie in Berlin leider auch zukünftig keinen Sicherheitsgewinn.

Re: Vorfall in einem Tanklager in BERLIN [Re: Gerald] #22793 25.11.2016 09:52
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UHeins Offline
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Kann nicht mal jemand über seinen Verband anschieben, dass eine solche Ausrüstungsvorschrift ins ADR aufgenommen wird? Das würde der Sicherheit dienlicher sein als so manch andere Gremienaktivität ...


----> Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil <----
Re: Vorfall in einem Tanklager in BERLIN [Re: DJSMP] #22795 25.11.2016 18:02
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Gerald Offline OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Offline
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Beiträge: 2,805
Hallo DJSMP,

Antwort auf
Ich würde gern einzelne Bilder aus der Präsentation verwenden.


Das dürfte kein Problem sein, da ich im Vorfeld mit Mario abgesprochen hatte, was ich als Quelle bei den Bildern angeben soll. Ihr wisst ja, die Copyright!

Das Problem für mich ist eher, das die Tankprüfung (nach 6.8.2.4.2 bzw. 6.8.2.4.3) nicht Bestandteil in der Gültigkeitsverlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung nach Unterabschnitt 9.1.3.5 ADR ist. (außer in Deutschland über die RSEB)

Und so sollten die Verantwortlichen in den Tanklagern ihren Mitarbeitern klar machen, dass vor dem Befüllen die Angaben auf dem Tankschild und in der ADR-Zulassungsbescheinigung im Bezug der Tankprüfungen zu überprüfen sind! Denn sonst kann bei einem Vorfall in Deutschland der § 328 StGB zur Anwendung kommen, was eine Straftat wäre. frown

Ob das System genutzt wird, das kommt natürlich auf die Beförderer an, aber wenn solche Zwischenfälle öfters vorkommen sollten, dann kann es für die Beteiligten sehr teuer werden.

Antwort auf
Ergo bringt es für die Vorfälle wie in Berlin leider auch zukünftig keinen Sicherheitsgewinn.


Da könntest Du Recht haben, aber eins (hoffe ich) hat der Vorfall in BERLIN vielleicht bewirkt, dass die Befüller bei ausländischen Tankfahrzeugen etwas genauer (Tankschild und ADR-Zulassungsbescheinigung) prüfen!!

Zuletzt bearbeitet von Gerald; 25.11.2016 18:03.

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Vorfall in einem Tanklager in BERLIN [Re: Gerald] #22796 25.11.2016 18:59
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Beiträge: 119
gg-freak Offline
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Neuerdings musste ich bei Kontrollen feststellen, dass gerade bei osteuropäischen Tankfahrzeugen die letzte Tankprüfung nicht mehr in das Tankschild eingeschlagen wird, obwohl das in Absatz 6.8.2.5.1, 9. Anstrich ADR klar gefordert ist.
Stattdessen wird einem einfach eine vermeintliche Tankprüfbescheinigung in osteuropäischer Sprache vor die Nase gehalten, deren Inhalte ich nur bedingt interpretieren kann.
Die Rechtsfolge: OWi gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe m) GGVSEB Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften


Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und immer bis zu Ende lesen.

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