Hallo,
aus meiner Parxis heraus kann ich sagen, dass (wenn alle Vorschriften in der SV 188 erfüllt sind) ein Vermerk "Versand gemäß SV188" ausreicht. Sollten die Batterien eingebaut sein, SV188 f)ist keine Kennzeichnung erforderlich.
Bei den KEP-Dienstleistern wäre ich vorsichtig, am besten mal den jeweiligen Gebietsleiter kontaktieren. Bei DHL ist z.B. eine Zusatzvereinbarung erforderlich, die einmal gezeichnet wird und dann bis auf Widerruf gültig ist.
Gruß
Ralf