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Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen #22963 30.01.2017 16:25
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben Katalysatoren, die mit Stäuben verunreinigt sind. Diese Stäube haften an den sich innen befindlichen Lamellen des Katalysators und lassen sich nicht komplett entfernen, durch beispielsweise absaugen oder auskippen.
Die Untersuchungsergebnisse haben ergeben, dass die Stäube in die Klasse 9, VG III, UN 3077 eingestuft werden müssen.

Nun meine Frage: Gibt es für den Transport hierfür ev. Freistellungen/Erleichterungen, nachdem sich nur geringe Mengen der Stäube im inneren der Katalysatoren an den Lamellen befinden? Es handelt es sich dabei um Katalysatoren aus Kraftwerksbetrieben.
Ein Katalysator hat ein Gewicht von ca. 950 kg und die Maße von 1920 x 972 x 920 mm.
Kennt hier jemand eine praktikable Lösung, um die Geräte möglichst unkompliziert transportieren zu können?

Zuletzt bearbeitet von Dieter2010; 30.01.2017 16:31.

Viele Grüße

Dieter
Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: Dieter2010] #22966 31.01.2017 22:24
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King_Louie_21 Offline
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Hallo Dieter,

hier würde ich prüfen, ob eventuell die Freistellung für Geräte in Unterabschnitt 1.1.3.1 b) ADR in Verbindung mit Anlage 2 Ziffer 2.1 b) GGVSEB angewendet werden kann. Ansonsten bliebe auch noch die Einzelfall-Genehmigung gem. § 5 GGVSEB.

Schöne Grüße.

Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: Dieter2010] #22967 01.02.2017 09:14
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo King_Louie_21,

zunächst einmal vielen Dank für die beiden Vorschläge.
Nach dem 1.1.3.1 b) leider nicht angewendet werden kann und die Beantragung einer Einzelausnahme nach § 5 GGVSEB beim Bayerischen Staatsministerium doch etwas zeitintensiv ist, stellt sich mir die Frage, ob ich die Katalysatoren nicht als Kl. 9, VG III, UN 3077 einstufen kann, da dies ja die Klassifizierung der anhaftenden Stäube betrifft?
Oder hat sich diesbezüglich meinerseits ein Gedankenfehler eingeschlichen?



Viele Grüße

Dieter
Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: Dieter2010] #22969 01.02.2017 11:17
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Für mich kann ein Gegenstand mit Gefahrgut nicht als Inhaltsstoff eingestuft werden. Das passt ja dann z.B. überhaupt nicht zur Verpackungsanweisung, die im Falle der UN 3077 von Granulat in Verpackungen ausgeht.

Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: DJSMP] #22970 01.02.2017 11:26
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Warum kann nochmal 1.1.3.1 b) nicht angewendet werden? Du schreibst, dass die Anhaftungen an den innen befindlichen Lamellen vorliegen. Das passt für mich genau: "nicht näher bezeichneten Maschinen oder Geräten, die in ihrem innerem Aufbau oder in ihren Funktionselementen gefährliche Güter enthalten"

Für mich ist die bessere Einstufung auch die UN 3363 Gefährliche Güter in Maschinen oder Gefährliche Güter in Geräten. Und dort wird für den Straßentransport in der Tabelle A des ADR wieder auf die Freistellung in 1.1.3.1 b) verwiesen.

Dort wird nicht mal gefordert, dass das Gerät das Gefahrgut sicher einschließen muss. Dort wird nur gefordert, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Das kann für mich auch eine starke Außenverpackung leisten.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 01.02.2017 11:27.
Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: DJSMP] #22973 01.02.2017 14:42
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo DJSMP,

1.1.3.1 b) ADR kann nach meiner Einschätzung deshalb nicht angewendet werden, weil, wie King_Louie oben schreibt, dies nur in Verbindung mit Anlage 2 Ziff. 2.1 b) GGVSEB möglich ist.
Dort heißt es: Für die Anwendung des Buchstaben b gilt folgende Regelung: Buchstabe b findet nur Anwendung auf Maschinen oder Geräte, soweit sie als Produkte oder überwachungsbedürftige Anlage dem Produktsicherheitsgesetz oder § 33 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung oder als Apparate dem Medizinproduktegesetz unterliegen.
Dies ist meines Erachtens wohl in unserem Fall leider nicht zutreffend.

Oder gibt es vielleicht doch noch eine andere Lösung als eine Einzelausnahme gem. § 5 GGVSEB beantragen zu müssen?


Zuletzt bearbeitet von Dieter2010; 01.02.2017 15:59.

Viele Grüße

Dieter
Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: Dieter2010] #22974 02.02.2017 09:01
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Die Katalysatoren unterliegen nicht dem Produktsicherheitsgesetz?

Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: Dieter2010] #22975 02.02.2017 10:22
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Dieter2010 Offline OP
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Hallo DJSMP,

das ist eine gute Frage; wie kann ich das feststellen?

Ich habe mir schon mal das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), § 1 Anwendungsbereich und § 2 Begriffsbestimmungen angesehen, aber ich kann hierzu für unsere Katalysatoren nichts brauchbares herauslesen.

Zuletzt bearbeitet von Dieter2010; 02.02.2017 10:33.

Viele Grüße

Dieter
Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: Dieter2010] #22976 02.02.2017 10:44
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aw_ Offline
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Hallo Dieter,
dazu benötigt man technische Informationen vom Hersteller bzw. das 'CE' Zeichen muss an den Dingern angebracht sein.
Die nächste Frage ist, wie sind die denn verpackt um das Freiwerden des Inhalts zu verhindern?

Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: aw_] #22977 02.02.2017 11:05
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In der Arbeitssicherheit und beim Produktrecht habe ich nur begrenzte Kenntnisse. Aber unsere deutschen Gesetze wie das Produktsicherheitsgesetz sind doch nun alle auf Linie mit den Verordnungen der EU. Und nach meinem laienhaften Verständnis müssen alle Produkte, die in der EU vertrieben werden, CE-konform sein. Und wenn diese Produkte die CE-Kennzeichnung haben, dann sollten Sie doch auch dem deutschen Produktsicherheitsgesetz unterliegen oder?

Wie aw_ schon ausgeführt hat, sollte hier der Hersteller zu Rate gezogen werden.

Zuletzt bearbeitet von DJSMP; 02.02.2017 11:06.
Re: Katalysatoren verunreinigt mit Staubanhaftungen [Re: DJSMP] #22979 02.02.2017 11:23
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Dieter2010 Offline OP
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Gute Idee, dann werde ich jetzt mal den Hersteller kontaktieren...


Viele Grüße

Dieter
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