Auftraggeber des Absenders, Praxis?
#23145
10.03.2017 14:51
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M. of Desaster
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Guten Tag zusammen, wir versenden hin und wieder Gefahrgut. Die Philosophie unserer Firma ist es, dass wir nach Möglichkeit, nur als Auftraggeber das Absenders fungieren. Ich weiß das wir dafür einen Speditionsvertrag mit einer Sped. schließen müssen, aber wie funktioniert das in unseren Fall? Kurzer Einblick in unsere Abläufe. Wenn wir Gefahrgut versenden müssen, schreiben wir einen Lieferschein der auch als Beförderungspapier fungiert. Diese muss die benannte Person unterschreiben. unsere Abteilung macht die Sendung versandfertig (inkl Verpackung ,Labels und was sonst alles dazu gehört) und schickt 3 verschiedenfarbige Kopien unseren Hausspediteur mit der Werkspost zu. Ein paar Tage später kommt ein Frachtführer und holt die Ladung ab. Wir schreiben in den Lieferschein die Incoterms 2010, CPT rein. Reicht das um als Auftraggeber in Erscheinung zu treten? Ich habe mir eine Checkliste aus dem I-Net geladen wo alle Punkte abgearbeitet werden um als Auftraggeber des Absenders zu versenden? Muss ich einen Frachtbrief zusätzlich schreiben? Wenn ja wer wird als Empfänger eingetragen? Der, für den das Versandstück bestimmt ist? oder die Spedition die den Transport abwickelt? Für Eure Hilfe bin ich euch dankbar.
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Re: Auftraggeber des Absenders, Praxis?
[Re: M. of Desaster]
#23150
12.03.2017 20:07
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Gerald
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Hallo, in der GGVSEB §2 stehen unter dem Begriff, Auftraggeber des Absenders "ist das Unternehmen, das einen Absender beauftragt, als solcher aufzutreten und Gefahrgut selbst oder durch einen Dritten zu versenden;"Ihr Befördert aber nicht selbst, aber trotzdem müsst Ihr die nach §17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders erfüllen. In Absatz(1) Ziffer 2 steht: "...dafür zu sorgen, dass dem Absender die Angaben nach den Unterabschnitten 5.4.1.1,...", was die allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen, sind. Ein paar Tage später kommt ein Frachtführer und holt die Ladung ab. Ich gehe mal davon aus, Du meinst den Fahrzeugführer der Spedition, die jetzt Absender (§18) aber auch Beförderer nach §19 ist und nach §19 Absatz(2)Ziffer 5 a "die Begleitpapiere nach Unterabschnitt 8.1.2.1 Buchstabe a ... dem Fahrzeugführer vor Beförderungsbeginn übergeben werden;"Wenn Ihr einen Speditionsvertrag mit einer Spedition abschließt, dann müsst Ihr die Pflichten nach GGVSEB, wer welche hat, einfach in diesem festlegen.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 12.03.2017 20:16.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Auftraggeber des Absenders, Praxis?
[Re: Gerald]
#23151
13.03.2017 00:18
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M. of Desaster
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Hallo Gerald, vielen Dank für deine Antwort. Wir übergeben der Spedition, den Lieferschein mit allen notwendigen Angaben gemäß ADR., Volumen, Nettogewicht, Bruttogewicht. Damit dürften die Pflichten nach § 17 erfüllt sein. Wenn der Frachtführer kommt, das kann ein Fahrer der Hausspedition sein, oder ein Subunternehmen, hat er die Blaue Lieferscheinkopie dabei. (Bevor der Fahrer bei uns aufschlägt, war er bei der ADR Kontrolle wo Er und sein Fahrzeug kontrolliert wurden. ob die Anforderungen erfüllt sind. Zustand Fahrzeug, sind die Schriftlichen Weisungen vorhanden, etc) Mit dieser bekommt der Fahrer die Lieferung, ausgehändigt. Wir kontrollieren die Ladungssicherung und der Fahrer fährt von Hof. Soviel zur Abwicklung. Wir sind ein großes Chemieunternehmen. Es gibt ein Rahmenvertrag, der von dem Einkauf unseres Unternehmens, mit unserer Hausspedition, ein großes renomiertes Unternehmen, abgeschlossen wurde. Meiner Meinung schliesen wir vom Versand, keinen Speditionsvertrag ab. (eine (schriftliche) Vereinbarung, in der eine bestimmte Sache rechtsgültig zwischen zwei Parteien geregelt wird.) Wir tragen die Incoterms CPT ein um den Gefahrenübergung im Versand festzulegen, Transport wird von unserer Firma bis zum Absender bezahlt. Meine Frage ging dahin, sind wir bei diesen Ablauf, der Auftraggeber oder eher der Absender?
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Re: Auftraggeber des Absenders, Praxis?
[Re: M. of Desaster]
#23152
13.03.2017 08:04
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TDamm
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Hallo M. of Desaster,
Lass mal den Fahrzeugführer weg, der wird nie zum Absender. Entscheiden ist, wer mit den Beförderer (Unternehmen) einen Beförderungsvertrag abschließt. Befindet sich zwischen eurer Firma und dem Beförderer eine dritte Firma (Spedition), welche mit dem Beförderer einen Beförderungsvertrag geschlossen hat, seit Ihr lediglich Auftraggeber des Absenders und die dritte Firma ist Absender. Befördert aber die Spedition selber, seit Ihr Absender und Auftraggeber des Absenders in einer Person. Darüber hinaus seid Ihr aber auch Verlader oder Befüller und ggfl. Verpacker. Also nur Auftraggeber wird schwierig.
Gruß Thomas
Freundliche Grüße Thomas Damm
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Re: Auftraggeber des Absenders, Praxis?
[Re: M. of Desaster]
#23153
13.03.2017 09:30
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Hallo Thomas, vielen Dank für deine Antwort. Mit dem Fahrzeugführer, das war mir bewusst. Es geht auch nicht darum uns aus der Pflicht des Verladers und Verpackers zu nehmen. Diese Pflichten sind, meiner Meinung nach, überschaubar und zu kontrollieren. Ich arbeite mich in der Materie Versand erst ein. So wie ich das sehe, entziehen sich die Pflichten des Absenders beim Sammelgutverkehr. Z.B. wir übergeben dem Fahrer ein deutschen Satz der Schriftlichen Weisung, der 2 Fahrer der vom Depot des Spediteurs die Ware Richtung Absender fährt, hat keine dabei, oder er kann sie nicht lesen. Mein Gedanke war, wir können den Transport bis zum ersten Knotenpunkt kontrollieren, was danach geschieht entzieht sich unserer Kenntnis. Ich weiß es ist ein schwieriges Thema, vielleicht verkompliziere ich das auch. Viele Grüße Michael
Zuletzt bearbeitet von M. of Desaster; 13.03.2017 09:49.
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Re: Auftraggeber des Absenders, Praxis?
[Re: M. of Desaster]
#23157
13.03.2017 17:15
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Gerald
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Hallo Michael, Z.B. wir übergeben dem Fahrer ein deutschen Satz der Schriftlichen Weisung, der 2 Fahrer der vom Depot des Spediteurs die Ware Richtung Absender fährt, hat keine dabei, oder er kann sie nicht lesen. Das ist nicht Eure Pflicht, sondern die des Beförderers, steht in GGVSEB §19 Absatz(2)Ziffer 2, wobei hier auf das ADR Unterabschnitt 5.4.3.2 verwiesen wird, wo steht in welcher Sprache die schriftlichen Weisungen zu sein haben. Eure Pflicht als Verlader ist nach GGVSEB §29 (1): "Der Verlader .... im Straßenverkehr haben die Vorschriften über die Beladung und die Handhabung nach den Unterabschnitten 7.5.1.1, 7.5.1.2,... zu beachten."
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 13.03.2017 17:17.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Auftraggeber des Absenders, Praxis?
[Re: M. of Desaster]
#23170
15.03.2017 09:26
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M. of Desaster
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Vielen Dank, ihr habt mir ein stück-weit geholfen.
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LGA
von Gerald - 25.04.2025 12:52
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