ich habe mittlerweile auch eine Antwort unseres Fachanwaltes bekommen.
Dieser schreibt folgendes zur Frage der Plausibilitätsprüfung (Pflichten des Absenders):

"...hier steht Plausibilitätsprüfung, d.h. sie müssen prüfen, ob eine Klassifizierung plausibel ist, nicht nochmals die Klassifizierung vornehmen. Plausibel ist nachvollziehbar und damit weniger als korrekt..."

Plausibel ist weniger als korrekt? Also auch falsch, oder wie soll ich das verstehen?

Grüße
Jackaroo