Hallo,
um diesen thread entgültig abzuschliessen, zunächst mal natürlich Asche auf mein Haupt bezüglich der falschen "Klassifizierung" von Herrn Holzhäuser.
Im in diesem Forum schon anderweitig erwähnten
Corrigendum zum ADR 2005 ist zu lesen, dass die Mindestgröße für Verpackungen für diagnostische Proben im ADR ganz wegfällt, wenn ich das richtig interpretiere.
Gibt es dieses Schriftstück vielleicht schon in deutscher Übersetzung ?