ich habe eine Frage, wenn ich zwei verschiedene Materialien habe mit der gleichen UN-Nummer darf ich diese dann auf der DGD zusammenfassen oder muss ich sie trennen? Wenn sie verschiedene chemische Auslöser haben ist es klar, aber wenn sie den deselben haben?
Vielen Dank & allen schonmal einen schönes Wochenende Moni
Solange alles identisch ist, also UN-Nummer, komplette Bezeichnung inkl. techn. Name bei n.a.g., Klasse, VG und alles in einem Packstück ist, geht das. dann heisst es auch z.B.: 1 fibreboard box x .. kg gruss..aw
Abbildung 8.1 K (Beispiel 7) auf Seite 804 zeigt ein Beispiel für solch eine Eintragung (siehe UN 1203 MOTOR SPIRIT).
Wie aw_ schon geschrieben hat, müssen dann aber alle anderen Gefahrgutangaben, also inklusive eventueller technischer Namen in Klammern bei *-Eintragungen gleich sein.