Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich frage mich, wann ein Stoff oder eine Zubereitung unter die Definition eines Pestizids fällt. In den Gefahrgutvorschriften wird ein Pestizid nicht definiert und im Text wird immer das Synonym Schädlingsbekämpfungsmittel genutzt.
Was aber ist ein Schädling? Ist ein Herbizid, welches Schadpflanzen abtötet oder an der Vermehrung hindert ein Schädlingsbekämpfungsmittel und somit ein Pestizid?
Außerhalb der Gefahrgutwelt gibt es ein paar Definitionen:
RICHTLINIE 2009/128/EG
„Pestizid“
a)ein Pflanzenschutzmittel im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009;
b)ein Biozid-Produkt im Sinne der Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (19).
VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
„Schadorganismen“
alle Arten, Stämme oder Biotypen von Pflanzen, Tieren oder Krankheitserregern, die für Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädlich sind
Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten
a) Biozid-Produkte
Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen, und die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen.
Ich tendiere dazu, auch ein Herbizid als Pestizid im Sinne des Gesetzgebers anzusehen und das auch im Transportrecht zu tun. wie seht Ihr das?