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Pflege von Gefahrgut-Stammdaten | Zuständigkeit #25515 26.09.2018 08:45
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Lars Paterok Offline OP
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Guten Morgen zusammen,

ich würde gerne einmal wissen wie bei euch im Unternehmen geregelt ist, von welcher Abteilung die Gefahrgut-Stammdaten gepflegt werden.

Bei uns scheint der Prozess noch nicht wirklich ausgereift zu sein und sorgt leider immer wieder für Diskussionen bzgl. der Zuständigkeit.

Aktuelle Situation:
Gefahrgut-Stammdaten werden in SAP (ERP) erfasst.

Zuständigkeit:
- Entwicklung pflegt Daten für Bulk
- Logistik pflegt Daten für Fertigprodukte

Ich selbst bin aus der Logistik, sehe die Verantwortlichkeit für die Datenpflege aber eher in der Entwicklung, zumal dort auch die Klassifizierung erfolgt.

Zudem noch eine Frage zur Klassifizierung von Aktionspaketen. Wir stellen Kosmetikprodukte her und so gibt es hin und wieder auch Aktionspakete, die unterschiedliche Gefahrgüter enthalten. Beispielsweise ein brennbares Produkt (UN1266) und eine Aerosol (UN1950). Wie würdet ihr dieses Produkt (Aktionspaket) pflegen bzw. klassifizieren? Ich habe leider nur die Möglichkeit eine UN-Nummer zu vergeben.

Grüße aus Bielefeld
Lars Paterok




Re: Pflege von Gefahrgut-Stammdaten | Zuständigkeit [Re: Lars Paterok] #25516 26.09.2018 09:47
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Hallo, dazu kann ich nur allgemein was anmerken, da mir als Außenstehendem nicht bekannt sein kann, wie bei Ihnen "Entwicklung" und "Logistik" abgegrenzt sind.

1. Die Stammdatenpflege sollte nicht von denen erfolgen, die die einzupflegenden Inhalte festlegen (4-Augen-Prinzip).
2. Die Inhalte sollten ausschließlich vom dafür Qualifizierten, also der verantwortlichen beauftragten Person oder dem Gb, festgelegt werden. Je VT und mit Berücksichtigung des jeweiligen Anwendungsdatums.
3. Soweit Sie Zusammenpackungen oder Sammelsendungen oder vielleicht SV601 machen, muß natürlich die Software so strukturiert sein, daß diese Sendungen auch korrekt erfaßt und verwaltet werden können. Andernfalls sind Bußgelder oder Standzeiten unvermeidlich. Ob eine betriebswirtschafliche Software wie SAP das im biannualen Rhythmus kann, das vermag ich nicht zu beurteilen. Am Markt gibt es solche Daten auch zu kaufen.
4. Die Klassifizierung der Produkte reicht über die chemisch-technische Zuordnung hinaus und umfaßt insbesondere auch die Berücksichtigung von 3.4 und 3.5 und 1000 Punkte und eventueller SV-Erleichterungen, gerade für Endverbraucherprodukte. Dies kann nur im Zusammenspiel von GG-Expertise und Logistik und EDV-Abteilung sauber gelingen.
Hoffe, diese Hinweise helfen Ihnen.
M.A.T.

Re: Pflege von Gefahrgut-Stammdaten | Zuständigkeit [Re: Lars Paterok] #25517 26.09.2018 10:28
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Lars Paterok Offline OP
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Bei unseren Aktionspaketen handelt es sich ausschließlich um 3.4. Dem Spediteur wird also lediglich das Bruttogewicht mitgeteilt und die Kartons werden mit der LQ-Raute gekennzeichnet. Die Erfassung der GG-Daten hat in erster Linie Einfluss darauf, dass der Verpacker einen Hinweis erhält und das Packstück entsprechend kennzeichnet. Die in SAP erfasste UN-Nummer wird also nicht nach außen kommuniziert.

Die Klassifizierung wird meines Wissens von Dienstleistern vorgenommen und nicht von unseren eigenen Mitarbeitern. Demnach würde ja auch nichts dagegen sprechen, dass die Entwicklung, die die Klassifizierung in Auftrag gegeben hat, auch im Anschluss die Daten erfasst. Müssen die Mitarbeiter, die die Daten erfassen, auch entsprechend im GG-Recht geschult sein und sind sie verantwortliche Personen im Sinne des ADR oder ist das hinfällig da die Klassifizierung extern erfolgt ist und für die Eingabe der Daten in SAP keine Schulung gemäß ADR erforderlich ist?


Re: Pflege von Gefahrgut-Stammdaten | Zuständigkeit [Re: Lars Paterok] #25518 26.09.2018 11:10
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Hallo, solange die Mitarbeiter, die nur erfassen, keine Verantwortlichkeiten nach GG-Recht haben, ist wohl auch keine Schulung erforderlich. Wer allerdings eine GG-Rolle hat (als AdA, Absender, Verpacker etc.) muß entsprechend geschult sein (gilt m.E. auch für den, der tatsächlich klassifiziert).
Die Kontrolle sehe ich darin, daß einmal die externen Einstufungen auf Plausibilität geprüft werden, und unabhängig davon die Eingabe in Ihre Datenbank von fachlich kompetenten kontrolliert wird. VG III ist schnell als VG II eingegeben.
Falls bei Ihnen die Klassifizierung ausschließlich zwischen Entwicklung und Externen abläuft, ohne die Logistiker, dürfte dabei Optimierungsmöglichkeit bestehen.
Die Frage, ob die diversen Bestimmungen aus den SV berücksichtigt werden, ist natürlich auch immer im Raum. Erfahrungsgemäß legen Klassifizierer auf 3.3 nur Wert, wenn es klar gesagt wird. Und daß man auch mit den LQ / EQ und den SV "spielen" kann, um Produkte mengen- oder inhaltsmäßig zu optimieren, ist ja bekannt.

Re: Pflege von Gefahrgut-Stammdaten | Zuständigkeit [Re: Lars Paterok] #25520 26.09.2018 14:53
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Lars Paterok Offline OP
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Hallo,

vielen Dank für das Feedback. Wir werden hierzu nächsten Monat ein Meeting haben und die Verantwortlichkeiten ggf. neu festlegen.
Sie haben mir aber schon ein paar gute Ansatzpunkte gegeben. wink

Grüße aus Bielefeld

Re: Pflege von Gefahrgut-Stammdaten | Zuständigkeit [Re: Lars Paterok] #25529 01.10.2018 06:50
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Originally Posted by Lars Paterok

Die Klassifizierung wird meines Wissens von Dienstleistern vorgenommen und nicht von unseren eigenen Mitarbeitern. Demnach würde ja auch nichts dagegen sprechen, dass die Entwicklung, die die Klassifizierung in Auftrag gegeben hat, auch im Anschluss die Daten erfasst. Müssen die Mitarbeiter, die die Daten erfassen, auch entsprechend im GG-Recht geschult sein und sind sie verantwortliche Personen im Sinne des ADR oder ist das hinfällig da die Klassifizierung extern erfolgt ist und für die Eingabe der Daten in SAP keine Schulung gemäß ADR erforderlich ist?


Nach meiner Auffassung ist hier zu klären, wer die Absenderpflicht nach GGVSEB übernimmt. Diese Mitarbeiter müssten dann auch (reduziert für Kap. 3.4 ADR) nach 1.3 ADR geschult sein. Irgendjemand muss ja im Unternehmen für die Verwendung der korrekten Klassifizierung gerade stehen. Das kann nach meiner Auffassung kein externer Dienstleister sein, selbst wenn die Datenpflege extern durchgeführt wird.

Re: Pflege von Gefahrgut-Stammdaten | Zuständigkeit [Re: Lars Paterok] #25664 31.10.2018 10:13
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Andreas1976 Offline
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Originally Posted by Lars Paterok

Zudem noch eine Frage zur Klassifizierung von Aktionspaketen. Wir stellen Kosmetikprodukte her und so gibt es hin und wieder auch Aktionspakete, die unterschiedliche Gefahrgüter enthalten. Beispielsweise ein brennbares Produkt (UN1266) und eine Aerosol (UN1950). Wie würdet ihr dieses Produkt (Aktionspaket) pflegen bzw. klassifizieren? Ich habe leider nur die Möglichkeit eine UN-Nummer zu vergeben.

Ja da ist SAP leider etwas starr. Wir haben es so gehalten das wir den den Grunddaten 2 das "Gefahrgutkennzeichenprofil" bei GF gesetzt haben.
Folgende Regel wurde aufgestellt: wenn Fertigware und GF dann "LQ" - dies haben wir dann auch in den Lieferscheinen so dokumentiert.
Die Bulk´s werden bei uns in einem SAP Add on gepflegt. - Entsprechend der klassifizierten UN-Nummer.


Sind Sie John Wayne oder bin ich es ?

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