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Gefahrgut im Sack #26218 19.02.2019 14:33
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Rucker1983 Offline OP
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Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich habe gerade eine Diskussion mit einem Kollegen über die Notwendigkeit eines Verpackungsschutzes (Kiste) bei einer Palette auf deren sich Papiersäcke mit Gefahrgut befindet.
Bei dem Gefahrgut handelt es sich um die UN3077. Bei dieser ist die Verpackung P002 vorgesehen. Es handelt sich um einen zugelassenen Sack.
Somit sollte es erlaubt sein die Säcke auf einer Palette zu wickeln und entsprechend mit den Gefahrensymbolen und dem Hinweis Umverpackung zu kennzeichnen.
Es verhält sich genauso wenn man eine nicht zugelassene Kiste als zusätzlichen Verpackungsschutz verwenden würde diese wickelt und genauso kennzeichnet.
Der Unterschied wäre dann lediglich ein besserer Schutz des Papiersacks.

Re: Gefahrgut im Sack [Re: Rucker1983] #26219 19.02.2019 15:46
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Gerald Offline
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Hallo Rucker 1983,
wenn ich Dich richtig verstehe, dann möchtest Du den Papiersack in einer Kiste befördern. Dann wäre die Kisten eine "Umverpackung" und Du brauchst nur den Abschnitt 5.2.1 einzuhalten, eigentlich genau so wie Du es geschrieben hast.

Bei UN 3077 gibt es den Eintrag "P002", und damit sind Säcke mit der Codierung (5H3, 5H4, 5L3, 5M2) zugelassen, aber unter Beachtung "Diese Verpackungen dürfen nicht für Stoffe verwendet werden, wenn sich die zu befördernden Stoffe während der Beförderung verflüssigen können (siehe Unterabschnitt 4.1.3.4)."


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgut im Sack [Re: Gerald] #26221 20.02.2019 06:47
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Rucker1983 Offline OP
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Hallo Gerald,

vielen Dank für deinen schnellen Input. Im ADR habe ich aber nichts finden können, das einen weiterer Verpackungsschutz bei Papiersäcken vorschreibt. Die Praxis zeigt aber ja das diese häufig beim Umschlagen bzw. beim Be- oder Entladen beschädigt werden.
Würde es sich bei dem Sack um eine Innenverpackung handeln, müsste man ja eine geeignete (d.h. auch zugelassene) Außenverpackung verwenden und die Innenverpackungen eventuell auch entsprechend polstern.

Gruß
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Re: Gefahrgut im Sack [Re: Rucker1983] #26224 20.02.2019 11:24
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Gerald Offline
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Hallo Rucker 1983,

Antwort auf
das einen weiterer Verpackungsschutz bei Papiersäcken vorschreibt.


Die Säcke wurden ja z.b. durch die BAM zugelassen, siehe zugelassener Verpackung Säcke.

Muss ja auch nicht, es manchmal besser, wenn nicht alles geregelt ist. Klar sollte die Ladungssicherung so vorgenommen werden, das die Säcke nicht beschädigt werden.

Unter GWS-Schlobohm findest Du Lösungsmöglichkeiten, z.b. entweder

- GWS-LaSi-PAPP - Transportsicherung oder
- Ladungssicherungsnetze.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgut im Sack [Re: Gerald] #26225 20.02.2019 11:45
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Skypainter Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Gerald


Die Säcke wurden ja z.b. durch die BAM zugelassen, siehe zugelassener Verpackung Säcke.



Hallo Gerald,
die besten Säcke (zugelassen) nützen nichts, wenn die Paletten so gepackt sind, dass ein Teil der Säcke über die Palette hinausgeht und beim Laden bzw. Entladen durch "geringe" Krafteinwirkungen beim Palettenschieben beschädigt werden. Wir haben mindestens 1 x pro Woche Paletten mit Klasse 8 oder 6.1 Ware in Säcken, die beim Verladen aufgerissen wurden und dann beim Entladen es leise rieselt.....


ADR, ADN, RID, IMDG, IATA PK1
spez. Klasse 1 und 7
Strahlenschutzbeauftragter
25 Jahre Pyrotechniker
30 Jahre Gefahrgut sind voll....langsam sollte ich es können
Re: Gefahrgut im Sack [Re: Skypainter] #26226 20.02.2019 12:58
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Gerald Offline
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Hallo Skypainter,

Antwort auf
dass ein Teil der Säcke über die Palette hinausgeht und beim Laden bzw. Entladen durch "geringe" Krafteinwirkungen beim Paletten schieben beschädigt werden.


das will ich leider nicht ausschließen. Aber so ist es nun mal im Leben. Es wird immer Verlader oder Verpacker geben, welche es mit der Auslegung der Vorschriften nicht so genau nehmen. Aber man sollte schon gegensteuern, denn wenn nichts gemacht wird, dann wird es auch nicht besser. Es gibt da ein Sprichwort, was schon die Römer sagten "Gutta cavat lapidem- Steter Tropfen höhlt den Stein" .

Klar ist es manchmal schwer bei Gefahrgutfahrerschulungen bzw. Unterweisungen nach Kapitel 1.3 auf die solche Sprüche oder Bilder die richtige Antwort zu finden, aber wenn man nachgibt hilft das ja auch nicht.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgut im Sack [Re: Rucker1983] #26229 20.02.2019 14:54
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M.A.T. Offline
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Hallo, Rucker,

diese Bestimmung (weiterer Verpackungsschutz) steht auch nicht im ADR, sondern in der nationalen Umsetzung, und zwar in der GGVSEB:
(aus Ridder/Holzhäuser ADR + RID 2019 Ausgabe 03/2019)
"§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
(1) Die an der Beförderung gefährlicher Güter Beteiligten haben die nach Art und Ausmaß der vorhersehbaren Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Schadensfälle zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Umfang so gering wie möglich zu halten."
Da laut Ihren Erfahrungen diese Gefahr - Aufschlitzen oder Beschädigen der Säcke bei Be-/Entladen - vorhersehbar ist obliegt es allen Beteiligten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Genau für solche Fälle ist diese grundlegende Sicherheitspflicht gedacht. Einer separaten Bestimmung in den Verpackungsanweisungen bedarf es daher auch nicht.
Frohes Schaffen
M.A.T.

Re: Gefahrgut im Sack [Re: M.A.T.] #26230 20.02.2019 15:28
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Rucker1983 Offline OP
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Danke allen für die Antworten.
Es soll nun auch eine Kiste verwendet werden, welche zusätzlichen Schutz den Säcken bietet.

Gruß
R.

Re: Gefahrgut im Sack [Re: Rucker1983] #26414 18.03.2019 15:54
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Rucker1983
Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich habe gerade eine Diskussion mit einem Kollegen über die Notwendigkeit eines Verpackungsschutzes (Kiste) bei einer Palette auf deren sich Papiersäcke mit Gefahrgut befindet.
Bei dem Gefahrgut handelt es sich um die UN3077. Bei dieser ist die Verpackung P002 vorgesehen. Es handelt sich um einen zugelassenen Sack.
Somit sollte es erlaubt sein die Säcke auf einer Palette zu wickeln und entsprechend mit den Gefahrensymbolen und dem Hinweis Umverpackung zu kennzeichnen.
Es verhält sich genauso wenn man eine nicht zugelassene Kiste als zusätzlichen Verpackungsschutz verwenden würde diese wickelt und genauso kennzeichnet.
Der Unterschied wäre dann lediglich ein besserer Schutz des Papiersacks.



Um mal auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen: Ich denke auch, dass es hier um die Ladungssicherung ging. Es ist durchaus üblich, Säcke auf Paletten zu packen. Aber dann sollten die Dinge berücksichtigt werden, die hier bereits angesprochen wurden. Insbesondere sei erwähnt, dass die Norm EN 12195 eine Neigungsprüfung/Kipptest beschreibt. Wenn diese Prüfung bestanden wird, sehe ich auch kein Problem, die Säcke auf eine Palette zu packen. Aber häufig wird in der Praxis eben nur ohne Sinn und Verstand mit Schrumpffolie gewickelt und dann rutscht das bei einer Vollbremsung alles von der Palette. Ebenso muss ein ausreichender Schutz der Säcke (inklusive Witterungsschutz) selbst gewährleistet sein.

Eine Kiste für Säcke ist zwar ne feine Sache (welches Material soll das sein? Holzkiste?). Aber für das Handling unter Umständen komplett kontraproduktiv. Zugelassene Säcke haben meist eine Zulassung für 26 kg brutto (weil 25 kg netto verkauft wird). Beim Verpacken müssten dann bei einer Holzkiste die Seitenteile der Kiste wohl erst angebracht werden, wenn die Säcke auf dem Unterteil liegen (und zwar ohne mit den Nägeln die Säcke zu treffen). Ansonsten wüsste ich nicht, wie die Säcke in die Kiste gehoben werden sollten. Beim Auspacken wäre es noch bescheidener. Wie sollen die Säcke aus der Kiste wieder raus? Da hat man dann das Füllgut in der Kiste, wenn man die Säcke raus hebt.

Re: Gefahrgut im Sack [Re: DJSMP] #26415 18.03.2019 16:07
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Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
[quote=Rucker1983]

Eine Kiste für Säcke ist zwar ne feine Sache (welches Material soll das sein? Holzkiste?). Aber für das Handling unter Umständen komplett kontraproduktiv. Zugelassene Säcke haben meist eine Zulassung für 26 kg brutto (weil 25 kg netto verkauft wird). Beim Verpacken müssten dann bei einer Holzkiste die Seitenteile der Kiste wohl erst angebracht werden, wenn die Säcke auf dem Unterteil liegen (und zwar ohne mit den Nägeln die Säcke zu treffen). Ansonsten wüsste ich nicht, wie die Säcke in die Kiste gehoben werden sollten. Beim Auspacken wäre es noch bescheidener. Wie sollen die Säcke aus der Kiste wieder raus? Da hat man dann das Füllgut in der Kiste, wenn man die Säcke raus hebt.


Na ja, mit sowas (nur als Beispiel zu sehen!) https://www.kronus.eu/de/holzaufsat...Zy_uL4QIVCkHTCh2hTg0_EAAYASAAEgKOI_D_BwE dürfte das schon recht gut gehen, die Kiste kann ja sozusagen während des Schichtens mitwachsen und umgekehrt.

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