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Umweltgefährdung.... #26405 16.03.2019 14:00
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Bernd12 Offline OP
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Frage : Aus welcher Informationsquelle kann ich entnehmen , ob ein Gefahrgut auch umweltgefährdend ist.. (Fisch/Baum) ?

Re: Umweltgefährdung.... [Re: Bernd12] #26406 16.03.2019 17:15
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Gerald Offline
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Hallo,
im Allgemeinen aus dem Datensicherheitsblatt für die jeweilige UN-Nummer unter Lfd. Nr. 14.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Umweltgefährdung.... [Re: Bernd12] #26407 18.03.2019 09:47
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M.A.T. Offline
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Hallo, Bernd 12,
die Angaben dazu sind in den SDB sehr uneinheitlich gemacht. Zur Plausibilitätskontrolle empfehle ich, die dt. WGK-Einstufung mit heranzuziehen (ja, ich weiß, daß beide nicht identisch sind). Diese Angaben und auch Hinweise, wann Baumfisch notwendig sein kann, finden sich im Gefahrgut-Schlüssel unter der jeweiligen UNNR. Besonders skeptisch sind SDB zu benutzen, die "kein Gefahrgut" sagen, aber beispielsweise eine WGK 3 auflisten.
Falls Sie nur den IMDG-Code haben, auch dort an beiden Stellen prüfen, da zumindest Hinweise auf mögliche Umweltgefährdung gegeben werden.
Gruß
M.A.T.

Re: Umweltgefährdung.... [Re: M.A.T.] #26410 18.03.2019 15:33
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Claudi Online
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Da der Punkt 14 (Angaben zum Transport) in SDB oft nicht gut gepflegt ist, schau besser in Punkt 2 auf die Gefahrstoff-Einstufung.
Findest du dort die H-Sätze H 400, H410 oder H 411, dann ist dem Produkt auch das GHS-Symbol "Fisch&Baum" mit rotem Rand (GHS09) zugeordnet und dann ist das ganze auch Gefahrgut-umweltgefährdend (Fisch&Baum mit schwarzem Rand).
Auf die Freistellungsmöglichkeiten (Fisch&Baum im Gefahrgutrecht weglassen bis 5kg/l) möchte ich hiermit auch kurz hinweisen.

Re: Umweltgefährdung.... [Re: Bernd12] #26595 25.04.2019 20:40
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WeissB Offline
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Hallo,

ich möchte hierzu noch kurz anmerken, dass falls das Gefahrgut nicht bereits im ADR ausdrücklich als umweltgefährdend ausgewiesen ist (wie z.b. UN 3077), im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers als umweltgefährdend ausgewiesen ist oder eine ADR-konforme Toxizität angegeben ist (2.2.9.1.10.3.1.), müssen vom Beförderer nicht als umweltgefährdend behandelt werden.

Hier kann man auf die Angaben des Herstellers und dessen Chemiker vertrauen. Ein Bahnkollege von mir 2 Kunden in Frankreich, die beide eine bestimmte Chemikalie produzieren. Eine der Firmen weist diese als umweltgefährdend aus, die andere nicht. Entsprechend wird transportiert und nach 5.2.1.8 gekennzeichnet oder eben nicht.

Re: Umweltgefährdung.... [Re: WeissB] #26666 10.05.2019 08:37
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Marco66 Offline
Methusalem
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Methusalem
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Hallo,

die Klassifizierungskriterein für umweltgefährdende Stoffe sind zwischen GHS und den Transportvorschriften harmonisiert. Für diese Gefahrgutgruppe ist das Vorgehen, welches Claudi vorschlägt also anwendbar.

@WeissB
Wenn Sie eindeutige Hinweise vorliegen haben, dass der Stoff, das Gemisch oder der Gegenstand die Kriterien der Absätze 2.2.9.1.10.3 und 2.2.9.1.10.4 erfüllt, so müssen sie diese Gefahr auch ausweisen. Da die Kriterien zwischen GHS und ADR harmonisiert sind, gilt:
Antwort auf
Ein Stoff oder ein Gemisch muss als umweltgefährdender Stoff (aquatische Umwelt) eingestuft
werden, wenn ihm nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 16) die Kategorie(n) Aquatisch Akut
1, Aquatisch Chronisch 1 oder Aquatisch Chronisch 2 zugeordnet werden muss

Wenn zwei Hersteller eine identische Chemikalie produzieren, so kann tatsächlich ein Unterschied in den Analysewerten vorliegen, der zu einer abweichenden Bewertung führt. Als Beförderer haben Sie nicht die Pflicht eigenen Tests durchzuführen, aber ich würde empfehlen beide Hersteller mit den Abweichungen zu konfrontieren. Zumeist klärt sich das dann auf.

Zuletzt bearbeitet von Marco66; 10.05.2019 08:37.

Mit freundlichen Grüßen
Marco66
Re: Umweltgefährdung.... [Re: Bernd12] #26672 10.05.2019 10:31
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Phi_l Offline
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Beiträge: 134
Hallo Bernd,

bei der Recherche kann dir vielleicht auch folgende Datenbank, mit den offiziellen Einstufungen zur WGK helfen: https://webrigoletto.uba.de/rigoletto/public/searchRequest.do?event=request

Viele Grüße
Phil


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