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Verpackungen 1H2 #26668 10.05.2019 08:14
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Doro68 Offline OP
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Hallo ,
ich habe eine Thema " 1H2 Verpackung für feste Stoffe - wann ist diese Verpackung auch zugelassen für flüssige Stoffe?"
Problem: Ich habe eine viskose Flüssigkeit( Viskosität > 3000 mm²/s) Klasse 8/ PG III; Verpackungsanweisung P001.
Dazu gibt es drei Aussagen:
1. Ja ! Laut P001 darf dieses Produkt in diese Verpackung gefüllt werden, da die Viskosität > 2680 mm²/s ist
2. Nein! Das Packmittel muss auch eine Zulassung für Flüssigkeiten haben.
3. Nein! Die Viskositätsregel gilt nur für die Verpackungsgruppe I.
Welche Aussage ist korrekt und gilt das auch für den Luftverkehr?

Re: Verpackungen 1H2 [Re: Doro68] #26670 10.05.2019 09:24
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Phi_l Offline
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Hallo Doro,

Falls noch nicht geschehen, würde ich im ersten Schritt noch einmal prüfen, ob der Stoff tatsächlich der Begriffsdefinition flüssiger Stoff in 1.2.1 ADR/RID/ADN entspricht (siehe auch Prüfverfahren in 2.3.4).

Die Gefahrgutvorschriften sagen nur, dass UN Nummern, die der P001 zugeordnet sind, prinzipiell in 1H2 Verpackungen befördert werden dürfen. Die P001 ist eine Vorschrift nur für UN Nummern flüssiger Stoffe, das Pendant für "feste" UN-Nummern wäre die P002. Die Einschränkung in Fußnote a) besagt nur, dass Stoffe mit einer Gefährlichkeit der Verpackungsgruppe I in diesen Verpackungen nicht viskoser als 2680 mm²s sein dürfen. Für andere Verpackungsgruppen hat sie keine Aussagekraft.

Unter welchen Bedingungen eine konkrete Verpackung für einen Stoff zugelassen ist, sagt letztendlich nur der entsprechende Zulassungsschein. Wenn dieser nicht vorliegt, die Verpackung aber durch die BAM zugelassen wurde, müsstest man ihn hier finden: https://app.tes.bam.de/php/d-bam/index.php?id=start
Andernfalls musst du dich an den Hersteller der Verpackung wenden.

Fazit: Das letzte Wort hat immer der Zulassungsschein der Verpackung, nicht die Verpackungsvorschrift. Ist der Stoff entsprechend der Begriffsdefinition flüssig und die Verpackung laut Zulassungsschein nur für feste Stoffe zugelassen, dann ist sie für diesen Stoff nicht zugelassen. Die konkrete Viskositätsgrenze von > 2680mm²/s hat für einen Stoff der VG III keine konkrete Bedeutung.

Mit dem Luftverkehr kenne ich mich zwar nicht aus, hier sind die Vorschriften aber eher nochmal strenger.

Viele Grüße
Phil

Re: Verpackungen 1H2 [Re: Doro68] #26737 17.05.2019 07:32
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ralfgrahneis19 Offline
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Hallo Doro,

wie lautet denn die kpl. Verpakcungscodierung, und welche UN hast du?

Gruß
Ralf

Zuletzt bearbeitet von ralfgrahneis19; 17.05.2019 07:33.
Re: Verpackungen 1H2 [Re: Doro68] #26738 17.05.2019 08:42
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M.A.T. Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Doro68

ich habe eine Thema " 1H2 Verpackung für feste Stoffe - wann ist diese Verpackung auch zugelassen für flüssige Stoffe?"
Problem: Ich habe eine viskose Flüssigkeit( Viskosität > 3000 mm²/s) Klasse 8/ PG III; Verpackungsanweisung P001.
...
3. Nein! Die Viskositätsregel gilt nur für die Verpackungsgruppe I.
Welche Aussage ist korrekt und gilt das auch für den Luftverkehr?

Hallo, m.E. trifft 3. prinzipiell zu, aber. Begründung: die entsprechende FN steht in P001 nur in der Spalte VG I (für Einzelverpackungen) und besagt, daß für diese VG ein Kunststoff-Faß mit abnehmbarem Deckel nur benutzt werden darf, wenn die Viskosität über 2680 liegt. Für Ihre VG III ist die Einschränkung nicht gültig, wenngleich Ihre Flüssigkeit die Bedingung sogar erfüllen würde. Falls also Ihre Klassifizierung - die UN kennen wir ja nicht - stimmt ist der Versand in einem Faß dieser Kodierung bis 450 L als Einzelverpackung zulässig im ADR-Verkehr, sofern im Zulassungsschein nichts anderes steht, wie Phi I schon geschrieben hat.
Gruß
M.A.T.


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