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TSCA Konformität #27100 24.07.2019 11:40
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To whom I may concern laugh

Ich möchte für meine Firma einen Wasserlack mit Härter in die USA verschicken. Vorerst handelt es sich nur um ca. 3 Liter evtl. wird es zukünftig mehr. Dazu habe ich die CAS Nr. in der TSCA-Inventory Liste gesucht und bis auf ein paar Polymere gefunden. Diese fallen Ja unter die Polymere-Exemption Rule. Die Topfkonservierungsmittel habe ich auch alle in der TSCA-Inventory Liste gefunden. Soweit so gut.

Nun zu meiner Frage: Weiß Jemand wie so eine TSCA Bestätigung schlussendlich aussieht. Vorlagen habe ich schon ein paar gefunden im Internet, hat jmd eine aktuelle? Ich muss diese ja dem Paket mit dem SDB beilegen, oder? Daher muss ich ja dann nicht die gesamte Rezeptur aufschlüsseln oder? Dann könnte ja jeder den Lack ohne weiteres nachbauen. Was muss man denn bei dieser Bestätigung alles angeben?

Vielen Dank im Vorraus smile

Re: TSCA Konformität [Re: AlpineEagle] #27103 24.07.2019 12:21
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Hallo,
falls Sie mit "TSCA Bestätigung" eventuell den vorab einzureichenden Bericht meinen: dessen Inhalte sind im 40 CFR beschrieben; das elektronische Meldeverfahren in § 711.35.
Gruß
M.A.T.

Re: TSCA Konformität [Re: M.A.T.] #27105 24.07.2019 13:14
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Danke für die Information.

Ich habe so in etwa sowas gemeint (siehe Anhang) wie genau ich sowas ausfüllen muss. Die Rezeptur muss ich da nicht angeben oder?

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
TSCA_Certification.pdf (484.29 KB, 175 Downloads)
Re: TSCA Konformität [Re: AlpineEagle] #27106 24.07.2019 13:49
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Hallo, danke für die Konkretisierung.
Die Informationen dazu können Sie wahrscheinlich bei der zuständigen Stelle abrufen.
Mir scheint übrigens, daß seit 2017 die elektronische Anmeldung verpflichtend ist.
Gruß
M.A.T.

Re: TSCA Konformität [Re: M.A.T.] #27128 30.07.2019 07:51
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Vielen Dank für den Input. Danke ja habe ich gefunden wie sowas auszufüllen ist.
Sind sie sicher dass diese Anmeldung verpflichtend ist? Wir stellen ja nur Gemische her nicht den Stoff selbst.

MfG

Eagle


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